Beiträge von Hickhack

    *) Qualifiziert ist etwa die gefährliche oder die schwere Körperverletzung.

    Ich habe mir sagen lassen, daß dafür die Verwendung eines Skalpells völlig ausreichen würde - ob die Gomco-Klemme gleichen Rang beanspruchen könnte?

    Die Juristen, die ich sonst dazu gelesen habe, haben in den Raum geworfen, daß die Einwilligungserklärung der Eltern wohl am ehesten mit der Sittenwidrigkeit ausgehebelt werden könnte - weshalb 226a kaum Probleme bereiten würde, aber 1631d in voller Härte unantastbar wäre...


    Genau das ist der Punkt. Wir haben keine Möglichkeit mehr, uns zu entscheiden, ob wir "völlig nackt" sein wollen oder eben nicht.
    Das mag für viele Beschnittene kein Problem darstellen, und so manch Unbeteiligter mag ob dieser scheinbaren Kleinigkeit den Kopf schütteln. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass hier in unser Intimstes eingegriffen wurde und sich manche beschnittene Männer als bloßgestellt betrachten. Es spielt keine Rolle, wie das andere Menschen sehen. Es geht um die Betroffenen, über deren Köpfe hinweg entschieden wurde.


    Ich glaube, ich habe heute das große Fettnäpfchen-Abo... *imErdbodenversink*

    Wie markiert man denn hier "kritische" Links am sinnvollsten?

    Genau das ist der Punkt. Wir haben keine Möglichkeit mehr, uns zu entscheiden, ob wir "völlig nackt" sein wollen oder eben nicht.
    Das mag für viele Beschnittene kein Problem darstellen, und so manch Unbeteiligter mag ob dieser scheinbaren Kleinigkeit den Kopf schütteln. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass hier in unser Intimstes eingegriffen wurde und sich manche beschnittene Männer als bloßgestellt betrachten. Es spielt keine Rolle, wie das andere Menschen sehen. Es geht um die Betroffenen, über deren Köpfe hinweg entschieden wurde.

    Das stelle ich gar nicht in Frage (weder die Eingriffstiefe noch die Bloßstellung an sich). Ich hätte nur nicht damit gerechnet, daß sich das selbst in solchen Situationen so bemerkbar macht.

    Mir war gar nicht bewusst, dass auch Intakte sich auf diesem Forum tummeln. :)

    Ja, ja. Wir sind subversiv und inkognito, aber wir sind überall... :lol: (Wenn's sein muss auch getarnt: http://home.arcor.de/henninggroh/ga…rickmethdp0.jpg - Link nicht bürogeeignet)

    Mitten in der Debatte um 1631d stand im Raum, daß mein Sohn zirkumzidiert werden sollte (bisher erfolgreich verhindert! Strike!). Und mein Instinkt als Vater lässt mich sowohl bei 1631d als auch bei 226a nicht wirklich ruhig schlafen...

    Äh, sorry, aber das ist für mich als Intakten nicht wirklich nachvollziehbar - meine Vorhaut hat sich bei jedem Waschen und jedem Pinkeln zurückzuziehen, dabei ist mir im Großen und Ganzen egal, ob nun ein anderer Kerl gerade neben mir steht.

    In Gegenwart von Frauen (ich habe mit Sauna keine Erfahrungen, aber das wäre die einzige Gelegenheit bei der eine andere als meine eigene Frau einen Blick werfen könnte) habe ich zugegebenermaßen andere "Problemzonen"...

    Was ich noch in den Raum werfen wollte: Die Begründung im Gesetzentwurf ist zwar schön und gut, ich habe jetzt allerdings auch schon gelesen, daß sie nicht bindend für die Anwendung ist. D.h. ein Gericht wird sich zunächst vorallem an den Wortlaut halten.
    (So ließen es mich Juristen wissen.)

    In diesem Zusammenhang wirft 226a meiner Meinung nach zwei Probleme auf:

    1. Ist der Begriff der Verstümmelung im Gesetz selbst nicht definiert. Wir alle gehen zwar davon aus, daß auch FGM Typ I damit gemeint ist, aber letztlich wird es im Ermessen eines Richters liegen, ob diese durch 226a gedeckt ist.

    2. Wenn FGM Typ I nicht unter 226a fällt, kommt höchstens noch 224 zum Einsatz. Selbst wenn man unseren Gerichten unterstellt, daß sie die Einwilligung einer Frau zu einer OP unter 226a für sittenwidrig und damit für unwirksam erklären würden - wenn Typ I "nur" unter 224 läuft, ist das mit der Sittenwidrigkeit schon wieder recht zweifelhaft... (Bzw. von der Laune des Rechtsprechers abhängig).

    Zitat

    Mr. Cohn, a Holocaust survivor and retired real estate developer who lives on Staten Island, has written a textbook on circumcision. He said he had trained some 80 mohels over the years. After each circumcision, he places the thimble-size foreskin in a small jar of sand and ground cloves that he carries. He wants one day to be buried with the jars at the Mount of Olives in Israel, where Jewish tradition says the Messiah will arrive.

    http://www.nytimes.com/2012/09/13/nyr…wanted=all&_r=0

    Im Prinzip ja, aber...

    Seit der Verabschiedung von 226a StGB macht sich z.B. ein Arzt auch dann strafbar, wenn er nach einer Geburt auf den ausdrücklichen Wunsch der vormals infibulierten Wöchnerin hin, den Vorgeburtszustand wiederherstellt.

    Selbstbestimmung ist so ein zweischneidiges Schwert in diesem Land...

    Wenn ich nicht fürchten müsste, daß mich das BVerfG wegen ungebührlicher Anrufung mit 2.400 Euro bestraft, würde ich das glatt tun (wenn auch nur unter anwaltlicher Begleitung und da fürchte ich das nächste Kostenproblem).

    Söhne und Tochter hätte ich... (nur wird mir NIEMAND, der mich kennt, abnehmen, daß ich ernsthaft Interesse daran haben könnte, meine Tochter ans Messer zu liefern)

    Mein Glückwunsch an Terre des Femmes und alle Aktivisten, die daran mitgearbeitet haben, die FGM nunmehr ins Strafgesetzbuch zu schaffen.

    Das hier ist die Drucksache, die gestern im Bundestag angenommen wurde: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/137/1713707.pdf

    Den interessantesten Absatz finde ich diesen hier:

    Zitat

    Die Regelung erfasst die Verstümmelung der äußeren weiblichen Genitalien in einer eigenen Strafnorm. Tathandlung ist die Verstümmelung der äußeren Genitalien einer weiblichen Person. Davon sollen die Erscheinungsformen der Beschneidung von Frauen und Mädchen erfasst werden, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) typisiert umschrieben sind als Klitoridektomie, Exzision, Infibulation sowie weitere von diesen Erscheinungsformen nicht erfasste Veränderungen an den weiblichen Genitalien, wie Einschnitte, Ätzungen oder Ausbrennen. Für die Erfüllung des Tatbestandes ist es gleichgültig, in welcher Weise die Genitalverstümmelung vorgenommen wird.

    Auf das Ergebnis der Namentlichen Abstimmung bin ich gespannt...