Ärztezeitung vom 02.2013: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesell…-sex-spass.html
Gibt es bei denen keinen Redakteur???
Ärztezeitung vom 02.2013: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesell…-sex-spass.html
Gibt es bei denen keinen Redakteur???
So recht begeistern kann ich mich nicht.
Aus der Resolution:
Zitat7.5.2. clearly define the medical, sanitary and other conditions to be ensured for practices which are today widely carried out in certain religious communities, such as the non-medically justified circumcision of young boys;
http://www.assembly.coe.int/nw/xml/XRef/X2…D=20174&lang=en
Sowie Amendments 5, 6 und 7
http://www.assembly.coe.int/nw/xml/XRef/Xr…d=20119&lang=EN
Die Tochter eines ehemaligen ZDJ-Präsidenten hat was gegen die Zirkumzision von Jungen?
Touché Madame!
Herzlichen Glückwunsch!
Daß der Schwimmunterricht die Religionsfreiheit toppt ist juristischer Alltag. Solche Entscheidungen gab es bereits häufiger.
"Dank der Initiative von Terre des femmes sei Genitalverstümmelung in den Diagnoseschlüssel aufgenommen worden, sodass die Kosten zumindest von den gesetzlichen Kassen übernommen würden."
Das ist der Haken. Ich habe noch nicht raus wie eine Diagnose rein- oder rauskommt. Die Idee die Kassen zu veranlassen, keine Zirkumzision bei unter 14jährigen (außer im Notfall) hatte ich auch schon, aber welches Gremium da die Entscheidungen trifft ist mehr als mysteriös.
http://www.domradio.de/themen/ethik-u…lverstuemmelung
Leider keine Kommentarfunktion.
Wenn ich das Urteil so lese, war die Zirkumzision überhaupt nicht der Grund für die Appelation sondern die Konversion des Ehemannes.
Die Antragstellerin hat ja anscheinend selbst zugestimmt, daß der Junge zirkumzidiert wird, wenn ihre sonstigen mütterlichen Rechte gewahrt blieben.
Sie hätte es in D versuchen sollen - dann hätte man mal 1631d vor das BVerfG zerren können...
(Im übrigen wie nebenan: eine christliche Erziehung zählt vor Gericht überhaupt nichts...)
Es ist tatsächlich so, daß in einer Partnerschaft zwischen einem Religiösen und einer Nichtreligiösen in der Regel der Religiöse schon in vielen Dingen die Oberhand behält.
Die Feiertage im Jahr, bestimmte Gegebenheiten zu Hause - oft genug hat der nichtreligiöse Partner wohl auch wenig an Alternativen zu bieten bzw. Anliegen, die ihm unverzichtbar sind in den Ring zu werfen. Die Taufe unserer Kinder und die kirchliche Trauung z.B. waren für mich keine Verhandlungsmasse - dafür ignoriert meine Frau bis heute, daß ich Freitags weitgehend bis ganz auf Fleisch verzichte und unsere Kinder dazu auch anhalten möchte.
Nun ist bei uns der kulturelle Background nicht wirklich verschieden.
Bei bi-kontinentalen Paaren dürfte in vielen Fällen das "deutsche Selbstbewusstsein" schlichtweg nicht stark genug sein. Das, was von Elternhaus als "normale" Werte mitgegeben wurden wird gegenüber der fremden (oftmals als "besonders") empfundenen Kultur als "minderwertig" gefühlt bzw. "Die Deutschen dürfen nicht dem Kulturimperialismus verfallen." Zumindest habe ich bei den meisten dieser Paare diesen Eindruck.
Dazu kommt, daß eigentlich immer ein Kerl im Spiel ist, wenn Frauen Unsinn machen - es wäre z.B. ein wahres Wunder, wenn die Söhne von Bärbel Schäfer und dem Friedman nicht richtig zirkumzidiert worden wären.
Oder es war tatsächlich eine Adhäsion.
Ich möchte Euch ja gerne glauben - allein, mir machen solche Poster wirklich Angst...
Sollte er sich bei der OP mit HIV angesteckt haben, wäre das Schicksal gehässiger als ich dachte...
Kommentarfunktion heute um 15:19h geschlossen....
Wieso verboten?
Dieses Angebot geht davon aus, daß eine erwachsene Frau wirksam in die OP nach Typ I einwilligen kann, sprich die Sittenwidrigkeit nicht zum tragen kommt.
Ich bewundere fast die Sicherheit in der man sich dort wiegt.
Interessant wird das erst, wenn man seine Tochter dort vorstellen will...
Diese Form der Schönheits-OP ist übrigens auch nicht wirklich neu - wobei ich es schon seltsam finde, daß man bei Männern durch die VA die Lust dämpfen will, bei Frauen aber die Lust sogar noch steigern möchte (was mich zu der Frage bringt, wie sich diese OP-Form im Islam festsetzen konnnte...)
Beunruhigender finde ich die Propaganda unter "Beschneidung" beim Mann in Sachen "Verringerung der Ansteckungsgefahr mit STDs"...
Wie man den Kram hintenrum durch irgendwelche krusseligen Fallkonstellationen doch noch vor den Kadi bringen könnte, ist eine ganz schwierige Frage.
Es ging die Idee, daß ein Paar (am besten getrennt lebend mit gemeinsamem Sorgerecht) bei der der eine die Vorhaut des Sohnes entsorgt wissen will und der andere ob dieses Ansinnens das alleinige Sorgerecht beantragt.Aber selbst dann hinge es (soweit die Theorie) noch daran, ob der angerufene Richter den Fall ans BVerfG verweisen würde um die Norm dort prüfen zu lassen...
Eine der einfachsten Methoden wäre jemand wie ich mit Sohn und Tochter und dann über 226a - allerdings wollte ich die Namen meiner Kinder in diesem Zusammenhang beim besten Willen nicht in der Presse lesen (zumal mir kein Mensch abnähme, daß ich meine Tochter ernsthaft ans Messer liefern wollen würde...)
Dann sollte er allerdings mal anstoßen, daß der Phimoseartikel auf der BVKJ-Seite aktualisiert wird...
MIR ist das klar. DIR auch und etlichen anderen hier ebenso.
Aber um einem Richter etwas an die Hand zu geben, dessen inneres Gefühl ihm sagt, daß das "allgemeine Empfinden" (und da reicht die Umfrage mit den 70% gegen 1631d meiner Vermutung nach nicht aus) der Bevölkerung keine "Sittenwidrigkeit" erkennt, muss wohl schon etwas "hartes Faktisches" her.
Die Frage wie schwerwiegend die VA ist, ist bis heute nicht geklärt.
Aus dem Bauch heraus würde ich vermuten, daß das "allgemeine Empfinden" tatsächlich davon ausgeht, daß die VA "nicht so tragisch ist" - was zum einen mit der Tabuisierung zu tun haben könnte und auf der anderen Seite mit einem archaischen Männerbild.
Wirklich belastbare Studien, die alle möglichen Aspekte analysiert haben, gibt es einfach (noch) nicht.
Ich würde mich jedenfalls auf kein Gericht - nicht mal auf's BVerfG - verlassen...
Edit: Valerius scheint mir 1631d überhaupt erst den Weg bereitet zu haben. Er unterscheidet weder nach FGM Typ I bis VI noch stellt die VA für ihn einen "schwerwiegenden Eingriff" dar. Interessant wäre, ob er mit der totalen Freigabe wie sie jetzt in 1631d festgeschrieben wurde, auch noch einverstanden ist.