Kinder sind wieder einmal rechtlos
Nun, ganz rechtelos sind Kinder ( auch Jungen ) in Deutschland nicht. Ich hatte es in einem anderen Thread schon einmal beschrieben, dass Kinder gegen ihre Eltern/Sorgeberechtigte juristisch vorgehen können, wenn diese gegen das Kindeswohl gehandelt haben. Eine Beschneidung kann nämlich auch gegen das Kindeswohl sein, wenn andere Therapien nicht zuvor versucht wurden. Die Verjährung beginnt hier erst mit Vollendung der 21. Lebensjahr zu laufen und beträgt 3 Jahre. Zuständig ist das Familiengericht. Gegen den Arzt kann man wegen der Verjährung meist nichts mehr unternehmen, gegen die eigenen Eltern durchaus schon. Man muss hier jedoch jeden einzelnen Fall betrachten, man kann nicht generell sagen, dass jeder der als Kind beschnitten wurde Anspruch auf Schmerzensgeld von den Eltern hat. Da kommt es immer darauf an, was wie genau seinerzeit passiert ist und ob mit den etwaigen Spätfolgen zu rechnen war oder nicht usw. So selten sind solche Klagen im übrigen auch gar nicht. Meist geht es jedoch bei solchen Klagen um Gelder die den Kindern gehörten und die Eltern für andere Sachen ausgegeben haben oder Schmerzensgeld/Schadenersatzansprüche die den Kindern zugestanden hätten die Eltern aber nicht durchgesetzt haben usw. Hier sollte man sich als Betroffener eine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt für Familienrecht einholen, bevor man aktiv wird.