Der Bundespräsident stolpert knapp über eine Bemerkung bzgl. Kopfbedeckungen, aber das Gutheißen vorsätzlicher geschlechtsspezifischer schwerer Körperverletzungen wird nirgends auch nur erwähnt.
ZitatAnzeige wurde erstattet, nachdem einer der Buben wegen einer durch die Beschneidung hervorgerufenen Komplikation in einem Krankenhaus behandelt werden musste.
Wetten, die Behandlung wird auch noch von der Krankenkasse übernommen?
Steuer-/Sozialversicherungszahler kommen für Genitalverstümmelung auf, yeah!
PS: Die "Strafen" im erstinstanzlichen Urteil sind doch ein Witz. Tagessätze von vier (4!) und fünf (5!) Euro? Meine Güte.