Habt ihr euch den Wisch vom OLG mal durchgelesen?
Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht von Øster & Co., die schon in den 60ern die tatsächlichen Zahlen von sog. "Phimose" und was davon nach dem 16. Lebensjahr noch übrig ist, erforscht haben, ebenso ein Schlag ins Gesicht all jener Ärzte und Forscher weltweit, die die Wirksamkeit der Salben- und Dehntherapie erforscht und Erfolgsraten zwischen 80 und 95 % zu Tage gefördert haben!
Zitat von OLG Hamm
Der Sachverständige hat darauf hingewiesen, dass eine solche Therapie als Alternative in Betracht kommt, es aber nicht fehlerhaft ist, eine Circumcision ohne vorherige Salbentherapie durchzuführen. Denn die Salbentherapie hat langfristig nur in 30 % aller Fälle Erfolg.
Ich hätte bitte gerne den Namen von diesem Drecksack. Was er da verfasst hat war ein definitives Gefälligkeitsgutachten. Er hat einen Meineid geleistet, denn er hat geschworen, sein Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten. Erstes hat er ganz klar widerlegt, letzteres ist ihm deswegen ganz offensichtlich abzusprechen!
Diese S.. hat da ein Gefälligkeitsgutachten erster Güte verfasst um dem Herrn Doktor den Rücken frei zu halten. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, und falls sie doch wollen würde, tut's ein bisschen Moneti. 30% Erfolgsrate, eine unglaubliche Lächerlichkeit!
Ganz davon abgesehen: Wer zum Teufel hatte und hat das Recht, dem Kind eine 30%ige Chance auf Heilung ohne Operation schlicht und einfach mal zu verwehren? Hatte da etwa jemand Angst, mit 30%iger Wahrscheinlichkeit kein Geld in der Kasse klingeln zu hören? Oder warum sonst hatte der Herr Doktor es so eilig damit, die OP über die Bühne zu bringen, anstatt den Versuch mit der 30%igen Wahrscheinlichkeit erstmal vergehen zu lassen? Schon allein das Vorgeben dieser angeblichen Dringlichkeit ist ein Behandlungsfehler in sich!!!
Zitat von OLG Hamm
Der Sachverständige hat überzeugend dargelegt, dass seit Jahrzehnten aufgrund amerikanischer Studien bekannt ist, dass in etwa 98 % der später entstandenen Peniskarzinome zuvor eine unbehandelt gebliebene Phimose vorgelegen hat.
Ach tatsächlich? AMERIKANISCHE Studien? Unbehandelte Phimose? Wo zu dieser Zeit nahe 100% aller amerikanischen Jungs schon direkt nach der Geburt beschnitten wurden? Wie viele Fälle unbehandelter Phimose, die dann a) klinisch untersucht und b) auch tatsächlich noch Peniskrebs bekommen haben, mögen das wohl gewesen sein??? LÄCHERLICH Und sowas nennt sich nach bestem Wissen und Gewissen??
Zitat von OLG Hamm
[...]Eine pathologische Untersuchung des entnommenen Gewebes war nicht zu fordern.
[...]
Der Kläger macht nicht geltend, dass eine dadurch mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erkennbare und reaktionspflichtige Erkrankung bei ihm übersehen worden ist.
Idioten! Umgekehrt wird ein Schuh draus! Der Kläger macht geltend, dass das NICHTvorhandensein einer erkennbaren und reaktionspflichtigen Erkrankung übersehen worden ist, was dazu führte, dass er des sensibelsten Teils seines Penis beraubt wurde, obwohl es nicht krank war. Seit wann schneidet man gesunde Körperteile ab ohne dafür bestraft zu werden? Ach ja richtig... seit dem 29. 10. 2012.
Zitat von OLG Hamm
Zumindest durfte der Operateur von einer Einwilligung auch des Vaters ausgehen. Denn der Arzt darf jedenfalls in Routinefällen davon ausgehen, dass der mit dem Kind beim Arzt erscheinende Elternteil ermächtigt ist, die Einwilligung in die ärztliche Behandlung für den abwesenden Elternteil mitzuerteilen, worauf der Arzt vertrauen darf, solange ihm keine entgegenstehenden Umstände bekannt sind.
Bitte WAS??
Seit wann darf ein Arzt einfach mal von "irgendwas" ausgehen? Dieser Satz ist ein Schlag ins Gesicht sämtlicher uneiniger getrennt lebender Elternteile mit gemeinsamem Sorgerecht. Dieser Satz ist die hochrichterliche Ermächtigung, sich über den Willen des anderen erziehungsberechtigten Elternteiles hinweg zu setzen und willkürlich eine Einwilligung zu etwas zu erteilen, unabhängig ob der andere Elternteil diese Einwilligung ebenso erteilt.
Dieser Satz ist die sorgerechtliche Entmündigung sämtlicher getrennt lebender Elternteile!
Dieser Satz ist die hochrichterliche Überflüssigerklärung des § 1627 BGB!! Ein Richter urteilt, dass ein Paragraf des bürgerlichen Gesetzbuches ÜBERFLÜSSIG ist, das hat Premierencharakter in Deutschland!
Zitat von OLG Hamm
Der Sachverständige hat die Circumcision aus medizinischer Sicht als Bagatelleingriff bewertet . Es liegt dann ein Routinefall i.S.d. Rechtsprechung vor, so dass die Erklärung der Mutter allein ausreichte.
Ein Bagatelleingriff. Ja klar, "nur" das berühmte Stückchen Haut, nicht wahr? Seit wann ist es ein Bagatelleingriff, einem Kind etwas von seinem Körper unwiederbringlich ABZUSCHNEIDEN? Wo leben wir denn verdammt nochmal?
Und wo steht im §1627 BGB "Vorhäute abschneiden darfst du ohne den Vater zu fragen, für den Arm frag' ihn aber bitte vorher"? Ich glaube 's hackt!
Ein Freund von mir ist alleinerziehender Vater. Der durfte für sein Kind nicht einmal alleine die Einwilligung für die Klassenfahrt unterschreiben! Aber Körperteile abschneiden, das geht in Ordnung, ja? Donnerknispel!
Zitat von OLG Hamm
Über die Behandlungsalternativen ist hinreichend aufgeklärt worden.
Richtig! Keine! So ist "aufgeklärt" worden. Nicht einmal über die angeblichen 30% der Salbentherapie. Die hat man praktischerweise direkt mal vorenthalten. Hätte ja die Gefahr bestanden, dass die Mutter vielleicht lieber noch nach diesem 30%igen Grashalm greift, anstatt ihrem Sohn lebenslang etwas von seinem Geschlechtsteil wegschneiden und damit den Arzt sich bereichern zu lassen... nicht?
Zitat von OLG Hamm
Ohnehin hätte es nach Auffassung des Senates einer Aufklärung über die Möglichkeit der Salbentherapie nicht bedurft, weil diese aus den oben genannten Gründen keine echte Behandlungsalternative im Sinne der Rechtsprechung dargestellt hat. Mangels hinreichender Erfolgsaussichten war sie nicht gleichermaßen indiziert.
Oh doch, das war sie! Mit (angeblich) 30% bestand eine Chance von 1:3 dass der Junge KEINE Operation und damit keinen Verlust eines Körperteils bedurft hätte! Der Herr Doktor hat einen hippokratischen (habe ich das richtig geschrieben?) Eid geleistet, jedweden Schaden von seinem Patienten fern zu halten und stets nur sein Wohl im Blick zu haben. Sein Wohl ja? Sein Wohl, ihm nicht einmal eine Chance von (angeblich) 1:3 zu gönnen, "ganz" zu bleiben, wie die Natur es vorgesehen hat?
Quacksalver. Lügner. Heuchler. Kurpfuscher. Geldgeiler Aasgeier. Barbar! Pfui, Schäm dich Doktor!
Aber das Schlimmste an all dem: Über dem ganzen steht allen Ernstes drüber: "Im Namen des Volkes"! PAH!! Schäm dich Deutschland!!
Ich glaube, ich versuche den vollständigen Namen des Klägers in Erfahrung zu bringen. Mich beschreit der Wunsch, dem Mann finanzielle Unterstützung für eine Klage beim Bundesgerichtshof und notwendigenfalls noch weiter zukommen zu lassen.
Zitat von OLG Hamm
Die Revision ist nicht zuzulassen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine Entscheidung des Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert.
Ach was? Der Herr Richter erklärt die Anwendung des Personensorgeparagrafen 1627 BGB mal kurzerhand für überflüssig (noch dazu die Anwendung durch ÄRZTE im Falle einer AMPUTATION) und die Sache soll keine grundsätzliche Bedeutung haben???
Allein gegen diesen Satz des Urteils würde ich entsprechend vorgehen!