In einem Kommentar von "Horst Delmen" (offenbar auch ein Nick) fand ich diese Aussage (Überschrift seines Kommentars):Kein Schutz vor Gebärmutterhalskrebs durch Beschneidung.
Weitere Recherche führte mich zur Partnerseite beschneidung-von-jungen.de . Falls es keine neueren Studien gibt, wäre damit wieder eine vom Tisch. Weiß jemand mehr?
Beiträge von Descant
-
-
Noch ein Frankfurter-Allgemeine Artikel zur Ergänzung: Operation Abraham .
-
-
.. würde ich meinen, wenn ich diesen Text lese.
ZitatDas grundsätzliche „Ja“ der Freiheit des Menschen hat das II. Vatikanische Konzil in einem eigenen Artikel ausgesprochen, indem von der hohen Bedeutung der Freiheit gesprochen wird. In der Pastoral-konstitution über die Kirche in der Welt von heute „Gaudium et spes“ heißt es: „Die Würde des Menschen verlangt (…), daß er [der Mensch] in bewußter und freier Wahl handle, das heißt personal, von innen her bewegt und geführt und nicht unter blindem innerem Drang oder unter bloßem äußeren Zwang. Eine solche Würde erwirbt der Mensch, wenn er sich aus aller Knechtschaft der Lei-denschaften befreit und sein Ziel in freier Wahl des Guten verfolgt sowie sich die geeigneten Hilfsmittel wirksam und in angestrengtem Bemühen verschafft. Die Freiheit des Menschen, die durch die Sünde verwundet ist, kann nur mit Hilfe der Gnade Gottes die Hinordnung auf Gott zur vollen Wirksamkeit bringen.“
Scheint aber weder im Bewusstsein des jetzigen Oberhirten noch der jetzigen purpurnen Schafe vorhanden zu sein. Oder irre ich mich? - Da ich röm.-kath. bin, erlaube ich mir diese These aufzustellen.
-
Seiner Berufsbiografie nach eigentlich ein honoriger Mann. Wie kommt bloß die Kristallkugel der Wahrsagerin in seinen Besitz?
-
Artikel 2 würde ich als ersatzweise vorgenommene Abwehrpflicht des Vertragsstaates gegen bestimmte Maßnahme der Eltern oder des Kindesvormunds interpretieren.
ZitatArtikel 2
(1) Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von ... der Religion, der politischen und sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft ... seiner Eltern oder seines Vormunds.
(2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, daß das Kind vor allen Formen der Diskriminierung ... wegen der Tätigkeiten... oder der Weltanschauung seiner Eltern, seines Vormunds oder seiner Familienangehörigen geschützt wird.
Artikel 14 als Bestimmung elterlicher/vormundschaftlicher Einwirkungen auf das Kind im Sinn von Leiten = Vorangehen, aber nicht Nötigen = zwingen und Überordnung der Gesundheit gegenüber der Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden. Ausserdem: Es heißt "seine Weltanschauung". Nur weil ich etwas glaube oder anschaue, muss es nicht auch mein Kind. Und Freiheit zu bekunden heißt auch: Freiheit es zu unterlassen zu bekunden.
ZitatArtikel 14
(1) Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
(2) Die Vertragsstaaten achten die Rechte und Pflichten der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds, das Kind bei der Ausübung dieses Rechts in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise zu leiten.
(3) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit oder Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind.
Das Dilemma, ob vom religiösen Standpunkt der Eltern die Zwangsbeschneidung (viel wäre schon gewonnen, wenn man sich angewöhnte diesen Begriff zu verwenden, statt Beschneidung) zur Personensorge gehört,könnte für eine Blickwinkelerweiterung vielleicht auf einer anderen Ebene und einem anderen Beispiel besser diskutiert werden.
In seinem Buch "Was ist Vernunft?" referiert Ulrich Steinvorth fogendes Beispiel:ZitatSie, lieber Leser, stehen auf einer Brücke uhnd sehen unter sich eine Straßenbahn auf eine Gruppe spielender Kinder zurasen. Sie erkennen mit Ihrem schnellen Verstand, daß die Bremsen kaputt sind und die spielenden Kinder keine Chance haben, vor der rasenden Bahn davonzulaufen. Sie erkennen ebenso schnell, daß eine Katastrophe nur dann verhinder wird, wenn ein schwerer Körper vor die Bahn gerät und sie aus den Schienen wirft. Sie würden sich ohne zu zögern selbst vor die Bahn werfen, wenn Sie nicht wüßten, daß Sie einfach zu leicht dafür sind. Aber neben Ihnen steht ein großer dicker Mann, der das Geschehen ebenso aufmerksam verfolgt und seinen schweren Körper vor Aufregung schon weit übers Brückengeländer lehnt. Er jedoch hat offensichtlich noch nicht begriffen, wei er das Unglück verhindern kann. Dürfen Sie ihm den Schubs geben, daß er vor die BAhn fällt und das Leben vieler Unschuldiger rettet?
Steinforth, Ulrich: Was ist Vernunft? Eine philosophische Einführung. München 2002 (Beck Verlag), S. 153.
-
Manchmal denke ich, sind wir hier in diesem und ähnlichen Foren denn die Einzigen, die nicht blind sind? Jedes Gesetz, jede internationale Konvention, die sich mit den Rechten der Kinder befasst lässt eigentlich nur den Schluss zu, dass die Zwangsbeschneidung unzulässig ist - und trotzdem wird sie von Politikern fast jedweder Couleur vertreten.
Da schaue ich mir grade mal die UN-Kinderrechtskonvention (danke, Ava, für den Link) genauer an, und lese dort in Artikel 2 bzw. 14:ZitatArtikel 2
(1) Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen und sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.
(2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, daß das Kind vor allen Formen der Diskriminierung oder Bestrafung wegen des Status, der Tätigkeiten, der Meinungsäußerungen oder der Weltanschauung seiner Eltern, seines Vormunds oder seiner Familienangehörigen geschützt wird.
ZitatArtikel 14
(1) Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
(2) Die Vertragsstaaten achten die Rechte und Pflichten der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds, das Kind bei der Ausübung dieses
Rechts in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise zu leiten.(3) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit oder Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind.
Ich finde, hier sind sehr klar die Rechte des Kindes im Vergleich zu denen der Eltern ausgedrückt, insbesondere aber auch sowohl die Anerkennung als auch die Beschränkung der Religionsfreiheit beider Seiten.
-
ZitatAlles anzeigen
Der Erlrap
Vater und Kind
reiten geschwind
durch Nacht und Wind.
Kommen nach Haus,
Kind tot, aus!
Die erste Version war grenzwertig. So wärs leichter gewesen.
-
-
B.O.Bachter - Ich halte es für möglich. Ich habe diese Seiten, die entsprechende Dissertation wurde lange vor der Beschneidungsdebatte verfasst, sehr interessiert gelesen, da diese Darstellung der jüdischen bzw. christlichen Position frei von den Aufgeregtheiten der Gegenwart ist und zumindest mir geholfen hat, die Position der Gegenseite besser kennen zu lernen als sie selbst momentan vermag darzustellen. - In Diskussionen / Debatten / Streitfällen wie der Zwangsbeschneidung ist doch immer wieder eine der besten Strategien, sich auf die Position der Gegenseite zu stellen und ihr von dieser Position durch weitere Folgerungen zu zeigen, dass sie irrt. Gefahr dabei ist natürlich immer "sophistisch vorzugehen" und dem anderen auch noch Trugschlüsse unterzujubeln.
-
Das überrascht mich weniger als die Nachricht heute abend, dass Erdogan seine Landsleute in Deutschland aufgefordert hat so gut Deutsch zu lernen, dass sie "Hegel, Kant und Goethe verstehen." - Zumindest mit Hegel komme ich nicht klar, aber vielleicht liegt das daran, dass ich noch ganz komplett bin und also nicht geistig sehr wach, schnell lernend und was sonst noch die Vorteile der Beschneidung sind, die uns in einem anderen thread vorgeführt worden sind. Egal. Ich will so bleiben wie ich bin.

-
Der obige Satz stammt aus einem Interview mit Reuven Unger , dem einzigen offiziell lizensierten Mohel Deutschlands.
-
Zusammenfassung (also länger als ein Abstrakt, nämlich 25 Seiten) der gleichnamigen Dissertation von Gisela Schneemann .
-
Am 19. Juli 2012 veröffentliche die linke Online-Wochenzeitung Jungle World den Artikel "Recht vor Glaube", der ein anderes Schlaglicht auf die Diskussion wirft - das immer noch an ist.
ZitatDoch die Journalisten dieses Landes scheinen in einen Rechercheboykott getreten zu sein. Obwohl sich solche Studien leicht finden lassen, berichten die Medien fast unisono, der Eingriff sei unbedenklich. Die journalistische Sorgfaltspflicht würde es zumindest gebieten, die Kritiker zu erwähnen.
-
Das Teil wird indirekt als für den Gebrauch durch Herrn und Frau Mustermann geeignet herausgestellt.
ZitatEINFACHE BESCHNEIDUNG: Mit brauchen Sie nur eine kurze Schulung. Sie brauchen keine zusätzliches Personal.
-
Zitat
Volker BeckVerifiziert
@Volker_Beck@1973Kent Es geht um Erwachsene und Kinder, bei denen Ärzte den Erwachsenen/Eltern einen Eingriff auschwatzen, weil er sich rechnet.
Ich habe keinen Twitter-Account, sonst würde ich zurückfragen: Nur auf Erden, oder auch im Himmel, Herr Beck? Und vielleicht auch Erwachsene/Eltern den Ärzten den Eingriff aufschwatzen?
-
Auf der Site aktuell, zum Beitrag "Staatsrechtler hält Beschneidungs-Urteil für verfehlt" findet sich ein Kommentar von "Steffen" mit dem Titel "Ist es nicht", in dem zeigt, dass so manche viel zitierte oder darauf verwiesene Studie nur eingeschränkt das belegt, was sie angeblich belegen soll. Da kriegen die Dinge ein ganz anderes Gesicht. Zappzerapp.
-
-
Ist dieser Artikel in der Kleinen Zeitung (Steiermark) eigentlich schon mal hier erwähnt wurden?
Zitat... Schon SPÖ-Gesundheitsminister hat die Debatte über religiöse Beschneidungen in Österreich als "aufgesetzte Diskussion" bezeichnet. Dabei sei ein Thema aus Deutschland übernommen worden, "das nicht wichtig ist".
...
Bekenntnis gefordert
Ein klares Bekenntnis der Regierung zur Religionsfreiheit und der Zulässigkeit der männlichen Beschneidung haben Kirchenvertreter am Freitag gefordert ...Wir sollten den Blick auf die dirkekten Nachbarn nicht versäumen, die damalige Diskussion um die Rechtschreibereform hat gezeigt, wie eng die Verzahnungen sind, bzw. wie dick die Seile der Seilschaften sind.
Da hab ich noch was:
Zitat...
Wenn ein Ritual "seit Jahrhunderten praktiziert wird", ist das noch lange kein Qualitätskriterium – genau das Gegenteil kann zutreffen, nämlich dass es um besonders unreflektierte Handlungen geht, die meist repressiv sind. Entwicklungen von Gesellschaften zeichnen sich im Allgemeinen dadurch aus, dass "Altes" überwunden wird und Platz für "Neues" entsteht. Und: die Freiheit religiöser Bräuche hört definitiv dort auf, wo es um Verletzungen individueller Rechte – insbesondere auch der sexuellen Rechte – von Menschen geht.
..Petra Schweiger in "Durch Beschneidung wird Sexualität beschnitten." Artikel in relevant, "ein unabhängiges, freies und offenes Online-Medium." (Impressum.)
-
Anna - ich sehe, du hast eine Menge Beiträge verfasst. Was mich irritierte, ist, dass in diesem thread hier nur dieser Text steht:
So, ich hab jetzt auch etwas geschrieben...