Beiträge von werner

    Dieser Artikel scheint vom Juli letzten Jahres zu sein. Prof. Franz hatte sich damals als einer der ersten Mediziner kritisch zur Beschneidung geäussert, z.B. in der FAZ. Wurde hier auch schon im Forum diskutiert. Selbst wenn man Psychoanalyse als Spekulation bezeichnet, muss man Prof. Franz in einem Punkt recht geben.

    "Der schmerzlich-traumatische Eingriff erfolgt faktisch, bewusst wahrnehmbar und unter direktem Zugriff auf den libidinös und narzisstisch hoch besetzten Genitalbereich. Der ängstigende Gewaltaspekt unterliegt dabei einer bemerkenswerten Verleugnung durch die beteiligten Erwachsenen. Er wird rationalisiert als festlich und forciert freudig gestalteter Männlichkeitsritus. Der kleine Junge, der ja in keiner Weise an der Schwelle zum Mannesalter steht, wird mit hypermaskulinen Attributen und großen Geschenken zum Mann erklärt, eigentlich aber von Erwachsenen manipuliert.“


    (Übrigens gibt des bei Medizinaspekte auch ein " Ärzte-TV". Erfreulicherweise äussern sich dort verschiedene Ärzte zum selben Thema unterschiedlich. ;) )

    Das "Journal of Medical Ethics" wird demnächst ein Sonderheft zum Thema Beschneidung herausgeben. Autoren sind u.a. Robert van Howe, Robert Darby, Steven Svoboda, Brian Earp und - last but not least - Holm Putzke und Reinhard Merkel.

    "Leading German legal scholars Reinhold Merkel and Holm Putzke provide an in-depth analysis of the now-notorious Cologne court ruling, and criticize the normative foundation of the later law passed by the German legislature to enshrine a religious right to circumcise. Merkel and Putzke also point out a number of troubling internal inconsistencies in the new law, and suggest that these inconsistencies are emblematic of the sorts of logical difficulties any circumcision-protecting law is bound to face in Western constitutional democracies."

    Announcement: Journal of Medical Ethics – Special Issue on Circumcision | Practical Ethics

    Es wäre sicher interessant, nochmals die ganze Beschneidungsdebatte auf ihre AAP-Lastigkeit hin zu durchforsten.

    Fakt ist, dass der Begleittext zum Gesetz zwar das AAP-Statement erwähnt, und auch auf WHO- Studien zur HIV-Prophylaxe in Afrika verweist, aber auch feststellt, dass viele u.a. auch deutsche Verbände die - und jetzt kommt's - routinemässige Säuglingsbeschneidung nicht empfehlen.
    Der Begleittext hält sich also immerhin an die Wahrheit und behauptet ( zumindest explizit ) nicht, dass die AAP die Beschneidung empfohlen hätte. Der entsprechende Passus im Begleittext endet mit dem Satz:" Im Übrigen gehen die Ansichten über die Frage, inwieweit die Beschneidung geeignet sein kann, Risikofaktoren für die spätere Entstehung anderer Krankheiten auszuschalten, weit auseinander."

    Ich interpretiere das so, dass der Gesetzgeber sich diesbezüglich nicht entscheiden, sondern ausdrücken wollte, dass Säuglingsbeschneidung prinzipiell auch medizinisch begründet werden kann. Er suggeriert allerdings, dass Säuglingsbeschneidung allerlei Vorteile habe, auch wenn es keine Empfehlung zur routinemässigen Beschneidung gebe.

    Die Lüge, dass die AAP Säuglingsbeschneidung empfehle, stammt aus dem Lobbypapier des " American Jewish Committee", das allen Bundestagsabgeordneten vorgelegen hat:
    "Richtig ist vielmehr, dass sowohl die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als auch die Vereinigung amerikanischer Kinderärzte (AAP) die Beschneidung im Knabenalter aus medizinischer Sicht sogar eindeutig empfehlen." Diese doppelte (eindeutig - empfehlen) Lüge wird im Papier mehrfach wiederholt, und das AAP-Statement ausführlich beschrieben.

    Diese Gemengelage hat in der Argumentation vieler Befürworter eine wesentliche Rolle gespielt, um medizinische Bedenken abzuwehren. Aber auch Religionsvertreter haben dies benutzt, um die "vorausschauende Weisheit" des göttlichen Befehls zu "beweisen". Den Gesetzgeber hat es in die Lage versetzt, auch andere als religiöse Gründe mit aufzunehmen, und die Falle eines Sondergesetzes zu umgehen. Dazu hat die AAP einen ganz wesentlichen Beitrag geleistet.

    Die neue Kritik am AAP-Statement bringt diese medizinischen Gründe erheblich in Misskredit, weshalb der Charakter als religiöses Sondergesetz wieder erheblich deutlicher wird, und die Zweifel an der medizinischen Unbedenklichkeit der Beschneidung wieder wachsen.

    Im Ergebnis würde ich meinen, dass das Beschneidungsgesetz ohne das AAP-Statement in dieser Form nicht durchgegangen wäre. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass der Gesetzgeber dann eben eine andere, nicht weniger zwielichtige Regelung gefunden hätte.

    Eine immer noch zu wenig diskutierte ethische Frage, die von Svoboda und van Howe aufgeworfen wird, ist, ob sich Ärzte zu ohne medizinischen Aspekt zu Handlangern von Religionsgemeinschaften machen dürfen. Sie verhalten sich damit ja nicht mehr ideologisch neutral. Dasselbe ethische Problem tritt auf, wenn sich Schönheitschirurgen zu Handlangern eines gesellschaftlichen Schönheitsideals machen.

    Ob alle Gründe die maßgeblich waren, jemals an die Öffentlichkeit gelangen, ist die so Frage.

    Welche Gründe sollten das sein?

    Je mehr man sich um bestimmte Religionen und deren Angelegenheiten "kümmert", desto stärker macht man sie.

    Die Frage, ob man bestimmte Themen/Personen stärker macht, wenn man sich um sie "kümmert", ist hier schon öfter diskutiert worden. Aus meiner Sicht ist das durchaus ein strittiges Thema. Es kann auch fahrlässig sein, bestimmte Themen/ Personen links liegen zu lassen.

    Verabschiedet auf der Mitgliederversammlung von pro familia NRW 2013
    Wuppertal, 09. März 2013

    "Die Genitalbeschneidung verletzt das grundgesetzlich verbriefte Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit. Dieses Recht und die UNO-Kinderrechtskonvention schützen Jungen genauso wie Mädchen vor jeder Form körperlicher Gewaltanwendung."

    "Wir teilen die Auffassung von Dr. Ulrich Fegeler, Bundespressesprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ e.V):

    "Aus ärztlicher Sicht stellt die Beschneidung einen höchst bedenklichen, gefährlichen und mit Schmerzen verbundenen Eingriff dar. Die rituelle Beschneidung als Körperverletzung zu werten ist somit auch aus ärztlicher Sicht richtig. Sie verändert den Körper des Kindes irreversibel, ohne dass dafür eine medizinische Indikation vorliegt. Der Eingriff (...) ist mit einer nicht zu vernachlässigenden Komplikationsrate von immerhin 6% belastet. Sofern dieser Eingriff nach mosaischem und nach klassischem muslimischem Ritus traditionell ohne Analgesie durchgeführt wird, ist diese Art der Beschneidung ein mit erheblichen Schmerzen verbundener Eingriff, der damit sogar in die Nähe der schweren Körperverletzung rückt“. (2)

    http://www.profamilia.de/fileadmin/land…eschneidung.pdf

    "Die Publikation in „Pediatrics“, Verbandsorgan der AAP und zugleich international wichtigste kinderärztliche Zeitschrift, zog sich über sechs Monate hin, in denen wiederholt versucht wurde, den Text zu entschärfen, berichtet Hauptautor Morten Frisch vom Statens Serum Institut in Kopenhagen."

    Der Vollständigkeit halber hier die offizielle Pressemitteilung des BVKJ.

    Kinder- & Jugendrzte im Netz - Aktuelles

    Die "Antwort" der AAP ist zum Totlachen.

    1. Die AAP hält Beschneidung für notwendig vor den ersten Sexualkontakt (um die in Amerika offensichtlich hohe Zahl von Geschlechtskrankheiten unter Jugendlichen zu bekämpfen). Nach dieser Logik würde es reichen, 6 jährige zu beschneiden. Die haben wahrscheinlich selbst in Amerika noch keinen Sexualkontakt. Da 6jährige sich wahrscheinlich eher wehren würden, führt man die Beschneidung bei Säuglingen durch. Kinder werden also zwangsbeschnitten, bevor sie sich wehren können.

    "The claim that sexually transmitted HIV infection is not a relevant threat to children is incorrect given the US data. In 2011, sexual debut occurred at or before age 13 years for 6.2% of US high school students, and most people in the United States are sexually active before the age at which they would posses the legal authority to consent to a circumcision."

    2. Als ethische Rechtfertigung für die Säuglingsbeschneidung muss das Risiko herhalten, dass bei Nicht- Beschneidung womöglich jemand erkrankt.
    "Frisch et al appeal to the ethical precept “First, do no harm,” but they fail to recognize that in situations in which a preventive benefit exists, harm can also be done by failing to act."

    3. Kondomgebrauch gegen HIV sei zwar besser, aber nicht flächendeckend durchführbar. Deshalb Beschneidung. Dass die Beschneidung trotzdem allein nicht ausreicht, wird von der AAP nicht erwähnt.

    4. Dann wird noch die Frisch-Studie "auseinandergenommen", was bekanntlich schon Brian Morris gemacht hat, und

    5. der Vorwurf der kulturellen Voreingenommenheit mit dem "Argument" zurückgewiesen, diese sei in Europa grösser, weil dort fast gar nicht beschnitten würde, während die USA mit einer 50-zu-50 Rate von Beschnittenen und Unbeschnittenen "kulturell neutral" seien. Dass dies, nicht zuletzt aufgrund von AAP- Empfehlungen, einmal ganz anders war, fällt unter den Tisch.

    Mein Fazit: dass die Gegen-Argumente der AAP so dürftig ausfallen, hat mich persönlich überrascht, ist aber wohl meiner immer noch vorhandenen Naivität geschuldet. Es geht um die Sicherung finanzieller Pfründe, und um sonst nichts.

    Nachtrag: dass in der "Antwort" der AAP wiederum jeder Bezug auf die Kinderrechte fehlt, überrascht zwar nicht, sollte jedoch erwähnt werden. Die diesbezüglich "kulturelle Voreingenommenheit" ist offensichtlich derart tief verwurzelt, dass darüber noch nicht einmal gesprochen werden kann.

    "Erschienen ist die Replik aber erst jetzt in Pediatrics, dem von der AAP herausgegebenen, weltweit einflussreichsten kinderärztlichen Magazin. Obwohl der AAP der Artikel schon Anfang September 2012 zur Veröffentlichung vorlag. Die Autoren berichten nun übereinstimmend von einer für den Wissenschaftsbetrieb unüblichen Verzögerung. Für Wolfram Hartmann, Präsident der Deutschen Gesellschaft der Kinderärzte, sei damit der Eindruck entstanden, "die AAP versuche, die Veröffentlichung in Pediatrics zu verhindern, um sich einer offenen Diskussion nicht stellen zu müssen...Aus der nun erschienenen Kritik an der AAP-Empfehlung durfte Hartmann dabei nicht im Detail zitieren, geschweige denn sie im Volltext zur Verfügung stellen. "Das war unser Handicap. Der Bundestag hat sich dann ganz wesentlich auf die Stellungnahme der AAP berufen."

    Bingo!

    Prof. Sowada spricht "nur" aus, was alle wissen: das es sich um ein Sondergesetz für unsere jüdischen Mitbürger handelt. Reinhard Merkel hat dies allerdings noch viel klarer formuliert als Sowada. Merkel hat auch formuliert, dass sich der Eiertanz, den die Befürworter in Deutschland veranstaltet haben, sich noch mal rächen wird. Den jüdischen Mitbürgern wurde dadurch letztlich ein Bärendienst erwiesen, da sie wieder einmal durch Sondergesetze definiert werden.