Beiträge von werner

    Zitat

    "Diese Gewalt-Spiralen, die sich meist nur auf diesen einzigen Lebensbereich beziehen, kommen nicht von alleine zum Stehen. Sie sind nur von außen zu unterbrechen, notfalls auch durch Gesetze oder staatliches Eingreifen.Was hat denn den Protest gegen die weibliche Beschneidung ausgelöst? Ein einzelnes Buch einer einzelnen betroffenen Frau,[5] nicht Massenbewegungen betroffener Frauen. Es sind immer nur vereinzelte mutige Menschen, die sich trauen, das ihnen angetane Unrecht zu benennen und diesen Riss in ihrem Elternbild auszuhalten."


    :thumbup:

    Zitat

    "Antisemitismus, der im Gewand der Menschenrechte daherkomme."

    Mit dieser Denunzierung der Menschenrechte zeigt der Rabbiner, wes Geistes Kind er ist. Dass die deutsche Bundeskanzlerin von einer solchen Person freudestrahlend einen Preis entgegennimmt, stimmt nicht zuletzt deshalb bedenklich, weil sie nach der Verfassung "die Richtlinien der Politik" bestimmt.

    Die (gar nicht mal so billige) Retourkutsche auf das obige Zitat wäre: "Genitalverstümmelung an Säuglingen, die im Gewand der Religionsfreiheit daherkommt."

    Ich möchte noch einmal folgendes Zitat von Prof. Fischer hervorheben.

    Zitat

    Aus der bloßen Rigidität, mit welcher eine soziale Gruppe ihre internen Regeln gegen Mitglieder durchsetzt, ergibt sich kein rechtlich tragfähiger Rechtfertigungsgrund für Verletzungshandlungen, die hierdurch erzwungen werden sollen.

    Wir hätten es nämlich sonst mit einer "juristischen Parallelgesellschaft" zu tun.

    Wie man hier allerdings die juristische Abgrenzung schafft (religiös motiviert versus traditionell motiviert), bleibt freilich offen.

    Im Prinzip hast Du recht: religiös motivierte Beschneidung ist dort legal. Die Abgrenzung zu "traditionell motiviert" ist in Südafrika relativ leicht, weil man dort die Massenbeschneidungen der Zulus konkret vor Augen hat.

    Der Artikel ist aber noch in anderer Hinsicht bedeutsam, nämlich betreffend der Idee, HIV-prophylakische Massenbeschneidungen an Säuglingen durchzuführen, weil sonst die geplanten Beschneidungsraten nicht erreicht werden können. Jedenfalls in Südafrika wäre das zur Zeit verfassungswidrig.

    Wie Augenzeugen berichteten wurden bei der Anhörung im Rechtsausschuss die anwesenden jüdischen Religionsvertreter intensiv danach befragt, ob die unbeschnittenen russischen Einwanderer als jüdisch anerkannt seien, in die Gemeinden integriert seien und am religiösen Gemeindeleben teilnehmen können. Dies wurde bejaht. Dass man also offensichtlich nicht beschnitten sein muss, um als "vollwertiger" Jude gelten zu können, ist jedoch in der Debatte nahezu untergegangen.


    Zitat von Prof. Paeffgen

    "Freilich sei nicht verholen, dass es merkwürdig ist, dass namentlich in der Gruppe der vehement das ominöse Urteil des Kölner LG bekämpfenden jüdischen Religions-Offiziellen zu der Tatsache geschwiegen wird, dass es zig Tausende Angehörige des mosaischen Glaubens gibt, die sich als vollgültige Religionszugehörige empfinden und auch offiziell so behandelt werden, die nicht beschnitten sind – namentlich, weil sie aus der ehemaligen Sowjetunion stammen, wo die Beschneidung nicht statthaft war."

    "...Millionen russischer Juden waren unbeschnitten; trotzdem hatte weder der Staat Israel noch die in der Diaspora lebenden Juden die geringsten Schwierigkeiten, diese als ihre Religionsbrüder und Staatsbürger zu akzeptieren..."

    Wahrscheinlich ist der jüdische Historiker Michael Wolfssohn für viele Juden (insbesondere für deren politische und religiöse Vertreter) ein rotes Tuch. Auch ich stimme nicht mit allem überein, was Wolfssohn im Laufe der Jahre von sich gegeben hat. Trotzdem halte ich seine Stimme für wichtig, weil er einen differenzierteren Einblick in die Lage des deutschen Judentums gibt als fast alle Vertreter. Dass das auf offizieller Seite so selten ist, während es im privaten Umgang kein Problem darstellt, ist bedauerlich, und erschwert die gegenseitige Kommunikation mehr als nötig.

    "Den Juden in aller Welt und Israel aber erspart er nichts. Stimmt schon: Er hat so gar nichts übrig für die "Amtsjuden" und "Synagogengänger", für die Funktionäre des Zentralrats der Juden in Deutschland etwa, die sofort mit Exodus drohen, wenn über die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Beschneidung kleiner Jungen auch nur diskutiert wird."

    Michael Wolffsohn : Sitzen Sie gut zwischen den Stühlen? - Nachrichten Debatte - DIE WELT

    Im Falle einer Abtreibung muss sich die Frau beispielsweise an eine unabhängige Beratungsstelle wenden.

    Im Beschneidungsgesetz wird letztlich die Definition von ärztlicher Kunst (zu der auch die Aufklärung über die Risiken gehört) in das Belieben der Beschneider gestellt. Die Rede, dass dadurch der Einwilligungsmacht der Eltern "Grenzen gesetzt" seien, ist reine Augenwischerei.

    Oder beschreibt er an anderer Stelle, warum die Zirkumzision ein "massiver" Eingriff ist (unabhängig von der herrschenden Meinung hier)?

    Paeffgen stimmt in dem in dem Kommentar an anderer Stelle Eschelbach zu, der bereits im Dezember 2010 (!) von der Beschneidung als einer "Operation im Kernbereich der körperlichen Unversehrtheit" und einer "Substanzverletzung des Körpers" gesprochen hatte (vergleiche auch den aktuellen Kommentar von Eschelbach in diesem Forum).

    Paeffgen setzt sich übrigens intensiv mit den Auswirkungen elterlicher Erziehung auf den Körper ihrer Zöglinge auseinander ( z.B. Hochleistungssport) und spricht von einer "Grauzone". Der irreversible Eingriff in den "Kernbereich der körperlichen Unversehrtheit" (d.i. die sexuelle Selbstbestimmung) ragt für ihn (wie für viele andere) unzweifelbar aus dieser Grauzone heraus . Das Argument gilt per se und muss deshalb die Frage, ob mit diesem Substanzverlust Komplikationen einhergehen, gar nicht berühren. Selbst wenn dem nicht so wäre, handelt es sich (objektiv) um einen Substanzverlust.

    Mit dem Hinweis, bei der Vorhaut handele es sich um einen völlig überflüssigen "Hautlappen", kann man bei den Juristen offensichtlich nicht landen.

    Erfreulich ist auch, dass der Satz von Prof. Merkel "Die Religionsfreiheit endet an der Nase des Anderen" zur herrschenden Meinung im Strafrecht geworden ist. Prof. Paeffgen formuliert es so:

    Zitat

    Als Fazit sollte immerhin festgestellt werden, dass jedenfalls massive Integritätseingriffe, für die nicht eine klare medizinische Diagnose besteht (zB Klumpfuß) und die nicht oder jedenfalls nicht ohne beträchtlichem Aufwand reversibel zu machen sind, nicht durch schlichte Zustimmung der Erziehungsberechtigten legitimiert werden können.

    Wieder einmal in ihrer Polemikkiste rumgekramt hat unsere liebe Jennifer Nathalie Pyka. Noch reicht sie nicht an Polemikgrossmeister Broder heran, aber man muss ihr zugutehalten, dass sie sich mächtig anstrengt.

    Ach ja, eine Sachinformation hat sie zur Abwechslung auch zu bieten.

    "Das Ermittlungsverfahren wird gemäß §170 Abs. 2 StPO eingestellt. Es hat sich herausgestellt, dass David S. unschuldig ist.“ (Originalschreiben der Staatsanwaltschaft München I)"

    Ahnungslosigkeit trifft Größenwahn: Eingestellt!

    "Compulsion to undergo circumcision in these circumstances would be illegal and contrary to both the Constitution and the Children’s Act - irrespective of whether it is believed that cultural practices should supersede legislation. Cultural practices that conflict with the Constitution will be declared unconstitutional by the courts,and those that contravene the Children’s Act will be Violations of either or both may result in criminal and civil actions against the perpetrators."

    http://www.samj.org.za/index.php/samj…nload/6701/5022

    Initiationsbeschneidungen finden in Südafrika üblicherweise in entlegenen ländlichen Gebieten durch rituelle Beschneider statt. Gerade das war hier jedoch NICHT der Fall.

    "Dem Polizeisprecher zufolge ereigneten sich alle Todesfälle an staatlich registrierten Initiationsstätten. Dort sei üblicherweise auch medizinisches Personal anwesend."

    Wenn ich das richtig sehe, lehnen die massgeblichen Strafrechtsexperten, Prof. Ralf Egelsbach und Prof. Thomas Fischer das Beschneidungsgesetz vehement ab. Vergessen wir auch nicht den in diesem Forum vielfach zitierten Aufsatz des bedeutensten deutschen Verfassungsrechtlers Prof. Josef Isensee. Damit sollte die Phantasie, ein quasi "bessener" Prof. Holm Putzke habe die Beschneidungsdebatte aus fachfremden und individuellen Interessen "losgetreten", wohl entgültig zum Bereich der Legendenbildung


    Ergänzen möchte ich noch, dass Prof. Eschelbach in seinem Kommentar bezüglich der Gefahren der Beschneidung für die kindliche Entwicklung, die nach heutigen Erkenntnissen entsprechende Folgewirkungen auf das gesamte spätere Erleben haben, Bezug nimmt auf den § 176a StGB (sexueller Missbrauch von Kindern). Dieser Bezug wurde in diesem Forum mehrfach auf der psychologischen Ebene thematisiert, ohne dass bisher der juristische Bezug hergestellt werden konnte.


    Zitat von Prof. Eschelbach

    ']"...Eindrücklichkeit der bei traditionellen Beschneidungen schmerzhaften Operation im Genitalbereich für den Säugling oder das unzureichend gegen Schmerz geschützte Kind (aA Brocke/Weidling StraFo 2012, 450, 459) eine Gewalterfahrung im Intimbereich. Sie wiegt objektiv in allen Fällen noch schwerer als die meisten Fälle des § 176a StGB. Ihre psychische Wirkung (allgemein Günter in Venzlaff/Foerster Psychiatrische Begutachtung 5. Aufl 2009, 769; Osofsky in Dulz/Herpertz/Kernberg/Sasse Handbuch der Borderlinestörun- gen 2. Aufl 2011, 150 ff) darf daher weder vorschnell übertrieben noch bagatellisiert werden (vgl Goldman The psychological impact of circumcision 1999). Sie geht bei den Betroffenen, die den sozialen oder religiösen Bedeutungsgehalt der Handlung regelmäßig noch gar nicht verstehenden, (Jaermann Spuren Nr 96 [2010]) aber objektiv über das Belastungsgewicht von Handlungen iSd § 176a StGB hinaus, die schon wegen abstrakter Gefahren für die kindliche Gesamtentwicklungverboten sind." (Hervorhebungen von mir)


    Zur Erinnerung: im §176a StGB heisst es.

    "(2) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn...3.der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt."


    Von den Beschneidungsbefürwortern wird bekanntlich immer wieder der religiöse Auftrag zur Durchführung der Beschneidung in den Vordergrund gestellt, der im Rahmen der Religionsausübung zur Integration in die religiöse/kulturelle Gemeinschaft und damit zum Kindeswohl beitrage. Das Unterlassen der Beschneidung würde demnach gegen das Kindeswohl verstossen. Prof. Eschelbach bezeichnet dies als "Paradoxon":


    Zitat von Prof. Eschelbach

    "Danach soll es in letzter Konsequenz nicht nur dem Recht, sondern sogar der Pflicht der Eltern zur Erziehung entsprechen (BT-Drs 17/11295, 12; Brocke/Weidling StraFo 2012, 450, 453), bei entsprechender religiöser Orientierung ihr männliches Kind beschneiden zu lassen. Folgerichtig müsste das Verhalten jüdischer oder muslimischer Eltern, die ihr Kind nicht beschneiden lassen, als pflichtwidrig apostrophiert werden. Das verdeutlicht bereits den Fehlgriff. Danach würden diejenigen Eltern, die unbeschadet eines entsprechenden Glaubens ihr Kind nicht beschneiden lassen, ihre Erzie- hungspflicht verletzen und ein Risiko der Ausgrenzung des Kindes eingehen (Brocke/Weidling StraFo 2012, 450, 456), womit sie selbst gegen das Kindeswohl handeln würden. Dieses Paradoxon zeigt neue Bedenken auf."