Beiträge von werner

    Mir täte es glaube ich unglaublich gut, mich hier umfangreich zu äußern, aber ich weiß nicht genau, ob das willkommen ist.

    Vielleicht könnt ihr mir da bei meinem Zögern, hier richtig in die Tasten zu hauen helfen?

    Auch bin ich mir unsicher, ob ich auch ausführlich über den Unterschied meines Erlebens von Sexualität vor und nach der Amputation zu schreiben, weil ich niemanden verletzten oder schockieren will, der als Kind schon radikal beschnitten wurde.

    Wie ist das für euch?


    Wenn ich mal für "uns" sprechen darf, so gehe ich mal davon aus, dass das für uns kein Problem ist. Hier ist ja schon so einiges Unglaubliches berichtet worden. Alle diese Berichte helfen anderen, auch wenn sie nur mitlesen. Wer sie liest, ist ja schon mal in der Lage, das Problem zu sehen, und damit einen Schritt weiter, auch wenn das möglicherweise wehtut.

    Nach Aussage der Online-Zeitschrift "Parenting" überlasse man in Amerika wegen der puritanischen Einstellung der Amerikaner zum Sex die Sexualerziehung ausserfamiliären Institutionen.

    "Because we’re awkward and embarrassed, we’re not biting the bullet and educating our kids about sex and relationships. We puritanical American parents have left The Talk to MTV, to middle school teachers, to older siblings, to friends in the neighborhood, to adult men’s magazines, to the shadiest, creepiest corners of the Internet."

    Dies führt dazu, dass sich junge Männer gefährlichen Ansteckungsrisiken aussetzen.

    "As a result, they are making ill-informed decisions. They are putting themselves at risk. They are getting sick. They are costing the heath care system billions upon billions of dollars. They are dying."

    Deshalb empfiehlt "Parenting", auf die Ärzte zu hören.

    "Doctors support circumcision because we are raising uninformed male sluts."

    Circumcision: A Vaccine For Bad Parenting - Parenting.com

    Für die Bewahrung puritanischer Einstellungen zur Sexualität ist "Parenting" kein Preis zu hoch.

    Bereits im Februar 2011 äusserte sich Prof. Schier von der Abteilung Kinderchirurgie der Universität Mainz zur rituellen Beschneidung an Kindern.

    "Felix Schier, den Leiter der Kinderchirurgie an der Uniklinik in Mainz, machen solche archaischen Rituale wütend. Eingriffe ohne medizinischen Grund und dann auch noch bei nicht einwilligungsfähigen „Patienten“ seien unethisch und kein ärztliches Handeln. Die Vorhaut hält er für „ein weltanschauliches Organ“ und empört sich über die Duldsamkeit gegenüber Gepflogenheiten anderer Kulturen und Religionen auf Kosten der Kinder...Urologen und Kinderchirurgen wie Schier können von vielen Fällen berichten, wo der Schnitt schwerwiegende Folgen hatte."


    Beschneidung: Blutiger Schnitt - Inland - FAZ

    In der Vorlesung von Prof. Schier bekommen seine Studenten nach einer deutlichen Darstellung möglicher Komplikationen durch Beschneidungen, entsprechend zu hören:

    "Zusammenfassung
    -menschenverachtend und unethisch: jede medizinisch nicht-indizierte Beschneidung von Mädchen und Jungen
    - verstümmelnd: besonders die weibliche Beschneidung
    -abzulehnen: jede Art der Durchführung auch durch Ärzte oder rituelle 'Beschneider'"

    http://www.unimedizin-mainz.de/Kinderchir/pre…eschneidung.pdf

    Man kann nur hoffen, dass die Studenten diese Erkenntnisse in ihr Berufsleben mitnehmen.

    (Anm.: der o.g. Artikel der Faz vom Jahre 2011 ist rückwirkend gesehen ausserordentlich bemerkenswert und wurde hier im Forum schon einmal diskutiert: „Ein brutales, archaisches Volk“)

    Wir reden hier nicht über "normale" Sozialhilfeempfänger. Die Möglichkeit, Beschneidungen darüber zu finanzieren, ist seit der Sozialhilfereform 2005 vom Tisch, da Sonderzahlungen kaum noch bzw. gar nicht bewilligt werden. Etwaige frühere Bewilligungen sind offensichtlich früher vorgekommen, haben jedoch nur noch historischen Wert.

    Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz

    Worüber wir reden, sind Asylbewerber. Es besteht offensichtlich die Möglichkeit, Beschneidungen darüber bewilligt zu bekommen. Jedenfalls formulierte der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main im Jahre 2007 aufgrund einer offiziellen Anfrage wie folgt:

    "Bei Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG können die Kosten für religiös motivierte Beschneidungen unter den vorstehenden Voraussetzungen weiterhin übernommen werden; Rechtsgrundlage ist in diesem Fall § 6 Abs. 1 AsylbLG. Allerdings scheidet hier im Gegensatz zur BSHG-Rechtslage die Gewährung von Beihilfen für Beschneidungsfeierlichkeiten aus, da dies nicht dem religiösen Existenzminimum zuzurechnen ist."

    Inwieweit diese Aussage über die Stadt Franfurt hinaus Gültigkeit hat, ist schwer zu klären, da die Situation in den vier o.g. Bundesländern nicht verifiziert werden kann. Die entsprechenden Verwaltungsvorschriften z.B. Thüringens sind noch nicht mal öffentlich zugänglich. (Müssten die das nicht sein?)
    Dass die Bewilligung in "nur" vier Bundesländern in den Verwaltungsvorschriften steht, muss übrigens nicht heissen, dass sie anderswo nicht auch erteilt wird, wenn sie nach §6 Absatz 1 Asylbewerbergesetz grundsätzlich möglich ist.

    Jedenfalls sollte geklärt werden, ob in der Verschwiegenheit der Amtsstuben ("Verwaltungsvorschriften") die Finanzierung von Zwangsbeschneidungen an Kindern bewilligt werden.

    (Anm: ich verzichte an dieser Stelle auf eine Verlinkung der Stellungnahme der Stadt Frankfurt, weil sie aufgrund einer Anfrage der NPD erfolgte. Der Link ist jedoch unschwer zu finden.)

    Wie wir wissen, gibt es nicht nur die Leidensgeschichten Betroffener, die Leidengeschichten ihrer PartnerInnen, sondern auch die Leidengeschichten von Müttern beschnittener Kinder, und das noch viele, viele Jahre nach der Beschneidung. Mütter, die vor der Entscheidung stehen, ihren Sohn beschneiden zu lassen, sollten sich das mögliche Szenario vor Augen halten.

    Zitat

    1. Stellen Sie sich vor, ihr Sohn kommt zu Ihnen und erzählt Ihnen von den seelischen körperlichen Schmerzen, die er erleiden musste, und für den Rest seines Lebens erleiden wird.

    2. Es gibt einen Grund, warum Ärzte nicht wollen, dass Sie bei der Beschneidung dabei sind.

    3. Ärzte geben dem Baby manchmal ein Medikament, bevor sie es den Eltern zurückgeben.

    10. Mein Sohn vergleicht die Beschneidung mit einer Vergewaltigung. Ich glaube, er hat recht.

    24. Ich werde niemals wieder jemandem trauen, der sagt, es sei richtig, weil alle anderen es auch so machen.


    A Mother's Story

    Steven Svoboda ("Attorneys for the Right of the Child") weist in seinem neuesten Artikel für das "Journal of medical Ethics" nach, dass kindliche Zwangsbeschneidung einen Verstoss gegen die Menschenrechte, wie sie von den Vereinten Nationen in den Jahren 1948 und 1966 sowie in der Kinderrechtskonvention von 1989 formuliert wurden, darstellt. Svoboda betont, dass diese Erklärungen immanenter Bestandteil des amerikanischen Rechts sind, und die Durchführung von kindlichen Zwangsbeschneidungen fortlaufend gegen dieses Recht verstosse.

    Svoboda weist darüber hinaus auf die Erklärung der Ethikkommission der AAP hin, in der diese forderte, dass alle medizinischen Behandlungen von Kindern, die auf einen Zeitpunkt verschoben werden können, an dem das Kind die Bedeutung der Behandlung verstehen kann, auch verschoben werden sollten.

    Bemerkenswert ist, dass Svoboda die kindliche Beschneidung mit der Folter vergleicht, wie sie in Artikel 1 der "Konvention der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, inhumane und herabwürdigende Behandlung oder Bestrafung" aus dem Jahre 1984 beschrieben wurde.

    Auszug aus der Konvention:

    "Folter bezeichnet jede Handlung durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oderzu nötigen oder aus einem anderen auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden. Der Ausdruck umfasst nicht Schmerzen oder Leiden die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben dazu gehören oder damit verbunden sind."

    Zum Schluss gibt Svoboda der Überzeugung Ausdruck, dass frühkindliche Zangsbeschneidung in Amerika bald der Vergangenheit angehören wird. Dabei spiele das Kölner Urteil und die weltweite Ablehnung durch die medizinischen Fachgesellschaften eine bedeutende Rolle.

    (Anm.: den Aufsatz von Steven Svoboda findet man auf der Internetseite der "Attorneys for the Right of the Child")

    "Wenn jetzt aber andere Religionen darauf kommen und meinen sie dürften etwa Mädchen genitalverstümmeln, dann müssen wir klar sagen, das dulden wir nicht, sie müssen sich anpassen und werden bestraft wenn sie sich nicht an unsere Gesetze halten".

    Starker Tobak! Gibt's das auch schriftlich?

    Zitat von Pizarro73

    "Da wird ganz klar zwischen angeblichen schützenswerten Religionen und angeblich rückständigem Naturglauben aus Afrika oder sonstwo unterschieden."

    Das Beschneidungsgesetz fragt ja nicht nach den Motiven. Ist dann der Glaube an die AAP und der amerikanische Hygienefanatismus auch eine "schützenswerte Religion"? ;)

    Womit wir beim eigentlichen Hauptgrund wären, wieso die MGM damals in den 90er Jahren nicht die selbe verdiente juristische und gesellschaftliche Ächtung erfuhr wie die FGM...
    Vor der eigenen Haustüre aufwischen ist immer schwieriger als bei einer fremden Kultur, die man sehr einfach als rückständig abtun kann.

    FGM ist "rückständig" und MGM nicht? Ts, ts, ts... ;)

    Diese Bundesländer sind Thüringen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Hessen. Die Kostenübernahme richtet sich nach den Asylbewerbergesetzen.

    "Dazu aus den Thüringischen Verwaltungsvorschriften zum Asylbewerbergesetz: §6 3.1.: „Die Kosten zur Gewährleistung des religiösen Existenzminimums, insbesondere die Kosten der Beschneidung von Muslimen und Juden, sind zu übernehmen.“ Staatlich finanzierte vorsätzliche Körperverletzungen an Kindern gehören demnach nach Auffassung unserer Obrigkeit zum "religiösen Existenzminimum"... "

    Blut-Orden von Angela Merkel dankend angenommen, aber fast vollständiges NICHT-Berichten der JournalistInnen in Deutschland über die Annahme des Jakobovits Preises macht Mut.

    Der Blut-Orden wurde im 3. Reich von Hitler für Nazis verliehen, die sich während des Hitlerputsches (1923) besonders hervorgetan haben. Ich halte diesen Vergleich in diesem Zusammenhang für völlig verfehlt.

    Hören wir in diesem Zusammenhang noch einmal Prof. Fischer, der zu den Grenzen des elterlichen Erziehungstechts zuteffend ausführt:

    Zitat

    "Es geht nicht um Verwirklichun der Selbstbestimmung der Sorgeberechtigten, sondern um das Kindeswohl (§1631 I; § 1666 BGB); dieses ist aber nicht eine Mischung aus elterlicher Selbstverwirklichung, Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit bei staatlicher Notzuständigkeit, sondern eine eigenständige, an der physischen und psychischen Integrität des kindlichen Individuums ausgerichtete Position. Hinter diesen Grundsatz sollte man nicht zurückfallen. Unzutreffend ist es daher, zur Bestimmung des Kindeswohls auf eine „Gemengelage" aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 auf Seiten des Kindes und den Rechten der Eltern aus Art. 4 Abs. 1 GG zu verweisen (siehe JZ 12, 606, 607): Es geht nicht um Religion, sondern um Erziehung; zu fragen ist allein, ob Beschneidung eine zulässige Form von Erziehung ist."

    "Dieses Blockseminar behandelt die zwei Rituale im Judentum, die wohl die größten Kontroversen auslösen. Die Beschneidungsdebatte im vergangenen Jahr ist ein Beispiel hierfür. Im ersten Teil des Seminars beschäftigen wir uns mit der rituellen Beschneidung. Wann wird sie durchgeführt? An wem und von wem? Warum überhaupt? Im zweiten Teil werden wir die rituelle Schlachtung näher beleuchten. Wie läuft sie ab? Was ist zu beachten? Warum wird sie oft kritisiert und abgelehnt? Und schmeckt koscheres Fleisch wirklich besser?Beide Einheiten beinhalten Quellenlektüre und Sichtung der Sekundärliteratur, sowohl religionsgesetzlich-halachischer, als auch (veterinär)medizinischer Art."

    http://www.uni-oldenburg.de/fileadmin/user…ar_IJS_2013.pdf

    "Minia Joneck differenzierte: „Ich würde mir wünschen, dass wir genauer hinsehen, dass der Staat genauer hinsieht, wen er etwa durch Körperschaftsrechte unterstützt.“ Die ehemalige Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Konstanz sagte, orthodoxe Tendenzen wie in Israel „entwickeln sich in gewisser Weise auch hier“. So gebe es in Baden Rabbiner, „die Frauen keine Hand geben. Und wir bauen auch heute noch Synagogen mit Frauenemporen.“ Gerade habe man im Gebetsraum der 2012 fusionierten jüdischen Gemeinde Konstanz ein Stück abgemauert, in dem die Frauen beten sollen. Joneck: „Wir sollten uns auch als zivile Gesellschaft Gedanken machen, was wir unterstützen.“

    Meersburg: Wie weit darf Religionsfreiheit gehen? | SÜDKURIER Online