Beiträge von werner


    Mit der Formulierung "harm to health as defined by law" wirft der Gerichtshof Russland die von Russland selbst definierte Begründung des russischen Gesetzes (law) um die Ohren. Dabei dürfte es sich somit nicht um die notwendige Bedingung, die sich aus der Menschenrechtskonvention ergeben würde, handeln.

    Zitat

    "...in the sphere of health care protected both under the Convention and in Russian law."

    Ausgangspunkt bei Bonhoeffers Überlegungen zum "religionslosen Christentum" ist seine Zeitdiagnose, dass Gott heute nicht mehr die absolute Priorität im Leben der Menschen hat. Der Mensch sei durch die Aufklärung mündig geworden (was Bonhoeffer positiv sieht), und entscheide nun selbst, wo und wie er Gott in sein Leben lasse. Damit ist - nach Bonhoeffer - jedoch keineswegs der Glaube bzw. die Religion obsolet geworden. Gott existiere nachwievor. Dies dem mündigen Menschen nahezubringen, sei eine (neue) Herausforderung. Bonhoeffer verband diese Aussage mit intensiver Kritik des Klerus.

    Bonhoeffer sah die Bibel als zwar als von Menschen gemacht an, gleichzeitig aber als Ausdruck göttlichen Willens. Die in der Bibel beschriebene abrahamitische Beschneidung bringt nur zum Ausdruck, was Gott eigentlich wollte. In dem Film "Mozart" von Milos Forman formuliert Mozart einmal (sinngemäss), er habe seine Musik nicht erfunden, sondern nur aufgeschrieben, was Gott ihm in die Feder diktiert habe. Was Mozart betrifft, teile ich diesen Eindruck. :rolleyes:



    "144. The Court observes, on a general note, that the rites and rituals of many religions may harm believers' well-being, such as, for example, the practice of fasting, which is particularly long and strict in Orthodox Christianity, or circumcision practised on Jewish or Muslim male babies. It does not appear that the teachings of Jehovah's Witnesses include any such contentious practices."

    Aus der Formulierung werde ich zwar insofern nicht ganz schlau, was den Eindruck betrifft, Neugeborene würden bereits als Gläubige betrachtet, aber wie dem auch sei - die Haltung des EGMR zur religiösen Beschneidung dürfte unmissverständlich ablehnend sein.

    An dieser Interpretation habe ich erhebliche Zweifel. Der Gerichtshof unterscheidet nämlich zwischen "well-being" und "health".

    Zitat

    "What is more important, by contrast with the provision that penalised the mere act of encouraging the refusal of medical assistance, the accusation of causing damage to the health of citizens required proof of actual harm to health as defined by law."

    Er gibt also zwar zu, dass Beschneidung das "well-being" beeinträchtigt, betont aber, dass "more important" für ihn ist der "harm to health as defined by law". Das Eine führt nicht automatisch zum Anderen. Der Gerichtshof kann "harm to health" im konkreten, die Zeugen Johavas betreffenden Fall nicht erkennen, da es dafür keine medizinischen Beweise gebe.

    Aus der Tatsache, dass der Gerichtshof christliches Fasten und religiöse Beschneidung im selben Satz erwähnt, schliesse zumindest ich, dass er beides zwar als Beeinträchtigung des "well- being" sieht, aber gleichzeitig demonstrieren will, dass solche Arten der Beeinträchtigung noch lange kein "harm to health as defined by law" sind bzw. zwingend sein müssen.

    Dass aber selbst die Formulierung "harm believer's well-being" machem Gläubigen sauer aufgestossen ist, zeigt der folgende Artikel:

    http://www.thejc.com/comment-and-de…gs-human-rights

    Zitat

    "Vielleicht hilft es auch, wenn man sich einredet, was Charlotte Knobloch propagiert: »Wir tun unseren Kindern nicht weh!« (Israelitische Kultusgemeinde, 2012). ...Im Gegensatz zu Charlotte Knobloch lebt Stephan Kramer, Generalsekretär des Zentralrats der Juden, schon eher in der realen Welt: »Es ist auch idiotisch, Kriik daran mit dem Argument abzutun, es täte nicht weh. Es tut weh« (Lau, 2012)."

    Aus "Beschneidung von Jungen", S. 342, Hrsg. Matthias Franz.

    Zitat

    "The indictment stemmed from a circumcision performed in Ashkelon in July 2010 by a well-known mohel from Jerusalem with many years of experience. The mohel brought a student from overseas with him, and the two performed the circumcision together. Both during and after the circumcision, the baby’s father complained that it had taken too long, and the baby suffered heavy bleeding as a result.


    Earlier this year, a bill to regulate circumcision was submitted to the Knesset. But in his verdict, Nachmias noted that similar bills have been submitted many times over the last two decades, including two in 1993. Yet thus far, none has been enacted.


    One major reason for the Knesset’s consistent failure to deal with the issue is that Jewish law obligates every father to circumcise his own child. In practice, most people hire a professional mohel. But in principle, imposing criminal sanctions on the performance of a religious commandment would be problematic from the standpoint of freedom of religion."


    Die haben Männer nur, wenn
    sie schon sexuelle Erlebnisse hatten und dann desensibilisiert wurdensie durch eine Rekonstruktion der Vorhaut Gefühle entdecken, die ihnen vorher unbekannt waren.


    Ich denke, dass es da schon noch wesentlich mehr Möglichkeiten gibt. Es ist natürlich nicht so einfach zu erkennen, dass sexuelle Probleme etwas mit der Beschneidung zu tun haben. Dass es trotzdem gelingen kann, beweisen die Fallerwähnungen von Matthias Franz im Buch "Beschneidung von Jungen". Aber auch hier im Forum gab es dazu schon etliche Anmerkungen, u.a. auch von Frauen.

    Sagt Herr Holzapfel. Überprüfen von Aussagen übersteigt offensichtlich das Fassungsvermögen vieler "Journalisten".
    Abgesehen davon hat diese Diskussion über Erwachsenenbeschneidung mit dem Thema des Forums (fast) gar nichts zu tun, was nicht heisst, dass ich dafür plädiere, den Thread zu löschen.

    Der in seiner Kindheit Beschnittene hat keine Vergleichsmöglichkeiten. Wieso sollte er dann nicht davon ausgehen, dass das, was er als Erwachsener erlebt, das mögliche Optimum darstellt?
    Die Frage, wie sich trotzdem die Erkenntnis einstellt, als Erwachsener eingeschränkt zu sein, wurde hier im Forum schon mehrfach angesprochen und beantwortet. Dazu gehört bekanntlich auch das Problem, dass diese Erkenntnis unweigerlich das Tabu berührt, den religiösen Ritus infrage zustellen. Dürfte nicht gerade einfach sein.

    Ich finde dieses Urteil in mehrerer Hinsicht bedenklich: 1500 Euros als Entschädigung für den Beschneidungsschmerz? Also handelt es sich um eine Lappalie. Und: der Rabbi hat keinen Plan B, wenn bei einer Beschneidung was schief geht. Er nimmt in Kauf, dass der Weg in ein Krankenhaus zu spät kommt.

    Weitgehend unbeachtet fand seit dem Kölner Urteil in der Zeitschrift " Psyche" in mehreren Ausgaben eine höchst interessante und heftige Kontroverse zwischen Kritikern und Befürwortern statt, an der sich u.a. Matthias Franz, Wolfgang Schmidbauer und Rolf D. Herzberg beteiligten.

    In der Ausgabe 3/2013 der Zeitschrift platzte Herzberg entgültig der Kragen und setzte sich gegen den Antisemitismusvorwurf zur Wehr:


    Zitat

    "Schwer erträglich ist die penetrante Mischung aus Wehleidigkeit (»jüdisches Leben in Deutschland nicht mehr möglich«) und Diffamierung. Es ist eine Unverschämtheit und eine Beleidigung, unsere Kritik an der medizinisch unnötigen Beschneidung, die sich gegen die Zufügung von Leid wendet und wehrlose Menschen zu schützen sucht, in einen Zusammenhang zu bringen mit mittelalterlichen »Pogromwellen«, »christlichen Ritualmord- anklagen« und allen Scheußlichkeiten und Massenmorden des neuzeitlichen Antisemitismus. Aber auch die kleinen Gehässigkeiten und Ungezogenheiten sind ärgerlich. Wer das selbstverständlich Gewordene sagt, dass man Kinder nicht ohne Not verletzen soll und die potentiellen Anstifter und Täter beschwört, das Ritual ins Symbolische oder zeitlich in die Eigenverantwortlichkeit des Betroffenen zu verschieben, wird sofort heruntergeputzt. Er ist ein »Ignorant« und offenbart seine »völlige Ahnungslosigkeit über die jüdische Religion« (als ob wir uns diese biblischen Siebensachen nicht angelesen hätten!), er nimmt auf die Tradition »in herablassender Überheblichkeit Rücksicht« und seine Achtung vor dem Grundrecht des Kindes muss er sich als »Anmaßung« um die Ohren schlagen.

    Im Buch "Beschneidung von Jungen" (Hrsg. Matthias Franz) schildert Marlene Rupprecht, wie sie die Abgeordneten zum Emla-Selbsttest aufgerufen hat:

    Zitat

    "Ich bot Kolleginnen und Kollegen, die das Narkose- bzw. Betäubungsproblem durch die Salbe für erledigt erklärt hatten, im Bundestag an, einen Selbsttest zu machen und einen – bezogen auf eine Beschneidung vernachlässigbaren – Schnitt in eine Fingerkuppe durch Auftragen einer von mir mitgebrachten Salbe zu betäuben. Niemand stellte sich zur Verfügung!"

    Zitat

    " The court ruled that neither the rabbi nor the parents wilfully caused the problems that arose after the operation."

    Zitat

    "Der Begriff des Eventualvorsatzes ist notwendig, weil nur vorsätzliche, also gewollte Handlungen strafbar sein können. Fahrlässigkeit ist in vielen Rechtsordnungen nur bei Tatbeständen strafbar, für die dies ausdrücklich im Strafrecht festgehalten ist (in Deutschland ist dieser Grundsatz in § 15 StGB festgehalten). Oft trifft man aber auf die Konstellation, dass ein Täter den Erfolg eigentlich gar nicht will, ihn aber als – möglicherweise sogar unerwünschte – Nebenwirkung seiner Handlung in Kauf nimmt. Dieses Inkaufnehmen der Verwirklichung des tatbestandlichen Erfolges wird Eventualvorsatz genannt. Allgemein herrscht Einigkeit, dass für die Strafbarkeit einer Tat Eventualvorsatz genügt."


    http://de.wikipedia.org/wiki/Eventualvorsatz

    In dem von Matthias Franz herausgegebenen Buch "Beschneidung von Jungen" kritisiert Andreas Gotzmann, dass man sich bei der Diskussion über das Beschneidungsgesetz lediglich auf die Aussagen des ZDJ verlassen und die "breiten Debatten rabbinischer Interpreten" zum Thema ausgeblendet habe. Denn:

    Zitat

    "Anders als dies meist wahrgenommen wird, bildet das Judentum keine in sich geschlossene Religionsgemeinschaft, sondern vereint zahlreiche religiöse Denominationen, die sich – um einen deutschen Rabbiner des 19. Jahrhunderts zu zitieren – ferner stehen als die katholische und protestantische Kirche."

    Gotzmann stellt im Folgenden die zum Teil erheblich divergierenden rabbinischen Debatten zu Betäubung und Schmerzbekämpfung und den widersprüchlichen Bezug auf medizinische Erkenntnisse in der Geschichte des Rituals dar. Grundsätzlich hält Gotzmann jedoch fest:


    Zitat

    "Das zuvor zitierte Beispiel einer Medizinalisierung des Diskurses, also etwa jenes Bemühen vermeintlicher gesundheitlicher Vorteile zur Abwägung der Zulässigkeit bzw. des Risikos eines solchen Eingriffs, erhält eine völlig andere Bedeutung, wenn man sich vergegenwärtigt, dass dies für die religionsrechtliche Perspektive natürlich vollständig irrelevant ist."

    Gotzmann sieht eine fundamentalistische Einstellung am Werk:

    Zitat

    "Die Antwort liegt in der insbesondere bei derart zentralen religiösen Geboten, zumal der biblischen Überlieferung, begründeten Zurückhaltung, von einer einmal etablierten Praxis abzuweichen. Dies geschieht aus der Befürchtung heraus, dass jede Neuerung das Risiko einer Übertretung des Religionsrechts beinhalte und wurde seit dem Ende des 18. Jahrhunderts zunehmend zu einem zentralen, fundamentalistischen Argument gegen eine als bedrohlich empfundene Moderne."

    Diesen Fundamentalismus sieht Gotzmann im ZDJ:

    Zitat

    "Letztlich stand in dem übereilten Gesetzgebungsverfahren der willentlichen Blindheit des Gesetzgebers eine fundamentalistische Haltung der Vertreter der jüdischen Gemeinden zur Seite."

    Da fragt man sich, wen der ZDJ eigentlich vertritt. Gotzmann:


    Zitat

    "Zunächst einmal ist die jüdische Gemeinschaft – selbst wenn man hierunter nur die Mitglieder jüdischer Gemeinden versteht – in Deutschland fast gänzlich areligiös. Die geschätzte Anzahl der Religiösen gemessen an den Normen der verschiedenen Denominationen bewegt sich sicherlich deutlich im unteren Prozentbereich. Darüber hinaus dürfte der Prozentsatz religiös gemischter Ehen in Deutschland im weltweiten Vergleich ganz oben anzusiedeln sein."

    Einen weiteren Widerspruch deckt Gotzmann im Umgang mit religiösen Vorschriften (hier im Judentum) auf:


    Zitat

    "Der Staat wird sich im Nachtrag fragen lassen müssen, warum er beispielsweise dem religiösen Ehe-, Familien- oder Erbrecht etwa des Judentums mit seinen zahllosen Ungerechtigkeiten und Diskriminierungen jede Anerkennung verwehrt, wiewohl es sich im Vergleich zum Grundrecht der körperlichen Integrität fraglos um geringere Rechtsgüter handelt."

    Im selben Buch weist Christoph Kupferschmid auf einen bemerkenswerten Umstand hin, der dem Laien möglicherweise entging.

    Dabei geht es um die Erwähnung des Produktnamens in wissenschaftlichen Arbeiten,

    Zitat

    "Bemerkenswert dabei ist, dass die Creme in den Arbeiten mit ihrem Handelsnamen genannt wird und nicht als eine Mischung der oben angeführten pharmakologischen Bestandteile. Dies begründet immer den Verdacht, dass es in einer wissenschaftlichen Arbeit auch darum geht, das spezielle Markenpräparat in den Vordergrund und in Erinnerung zu rufen."

    Aber es geht noch unverschämter:

    Zitat

    "Bei manchen der Arbeiten wird angegeben, dass sie von der Herstellerfirma Astra Pharma unterstützt wurden. Im Klartext bedeutet das meist, dass die Studie von der Herstellerfirma finanziert wurde und die Autoren ein Honorar erhalten haben oder eine andere Unterstützung ihrer Arbeit. Zudem kann es bedeuten, dass die Herstellerfirma als Auftraggeber entscheiden kann, ob die Studie publiziert wird, falls die Ergebnisse nicht den Erwartungen entsprechen sollten."

    Die Vorgaben in der Suchfunktion von "pub-med" verschleiern diese Umstände:

    Zitat

    "Der Name der Herstellerfirma Astra ist nicht im Stichwortverzeichnis von »pub-med« enthalten. So erscheinen bei einer Abfrage mit den Stichworten »EMLA« und »circumcision« und »Astra« lediglich vier Ergebnisse. Darunter finden sich solche nicht, bei denen der Herstellername entweder im Text oder bei der Erklärung der Interessenkonflikte auftaucht."

    Nach Matthias Franz ("Beschneidung von Jungen") äusserte sich Frau Brocke wie folgt:

    Zitat

    "Im Rahmen einer vom Bundesforum Männer veranstalteten Tagung zur Beschneidungskontroverse äußerte diese Referentin mehrfach und auch nach kritischem Nachfragen daran festhaltend, dass bei der jüdischen Ritualbeschneidung Neugeborener keinerlei Gewebe entfernt und lediglich ein unbedeutender Einschnitt vorgenommen werde, der keine sichtbaren Folgen für das äußere Erscheinungsbild des Gliedes hätte."

    In dem von Matthias Franz herausgegebenen Buch "Beschneidung von Jungen" zitiert Holm Putzke aus dem Protokoll der Hausdurchsuchung und dem weiteren Verlauf des Verfahrens.

    Die Hausdurchsuchung begann wie folgt:

    Zitat

    "Tatsächlich hatte die Mutter die Tür geöffnet und sich den Beschluss zunächst in Ruhe durchgelesen, bevor sie in den ersten Stock ging, um dort ihren Sohn zu holen. Von den im Erdgeschoss wartenden Polizisten wurde dieser sodann zunächst belehrt und über den Tatvorwurf informiert. Anschließend ließen sie sich sein Zimmer zeigen."

    In der Familie war es kein Geheimnis, wie es zu dem Facebook-Eintrag gekommen war. Offensichtlich war auch ein entsprechendes Unrechtsbewusstsein vorhanden.

    Zitat

    "Weder die Mutter noch den beschuldigten Jungen schien der Inhalt des Durchsuchungsbeschlusses zu überraschen. Laut des Durchsuchungsberichts sagteder Junge spontan: »Ja, da hat mein Papa nach der Fernsehsendung was bei mir geschrieben!« Eben jener befand sich gerade im Bad, erschien aber kurz darauf. Sichtlich gereizt und »in aufbrausender, fast cholerischer Verfassung« räumte er ein, der Täter gewesen zu sein, berief sich allerdings auf die Meinungsfreiheit. Das nun wiederum war selbst seinem Sohn zu viel, dem das Verhalten seines Vaters – so der Durchsuchungsbericht – »sichtlich unangenehm war« und der seinen Vater belehrte, dass »man seine Meinung schon äußern dürfe, aber nicht beleidigen«."

    Konsequenterweise konnte nur das Schuldeingeständnis des Vaters zur Einstellung des Verfahrens führen.

    Zitat

    "...der Vater – über seinen Verteidiger – zuvor gegenüber der Staatsanwaltschaft ein Geständnis abgelegt und sein die Durchsuchung auslösendes beleidigendes Verhalten bedauert hatte. Augenscheinlich brachte das Strafverfahren den Beleidiger zur Besinnung. Und weil Maurice Z. seine Täterschaft zugab und sich entschuldigte, war es durchaus vertretbar, das Verfahren schließlich wegen Geringfügigkeit einzustellen."