Beiträge von werner

    Hier der Link.

    http://de.qantara.de/Wenn-Richter-z…1c20532i0p1474/

    Das Infamste an diesem Artikel finde ich aus heutiger Sicht neben der verkürzten und dadurch völlig missverständlichen Darstellung der Putzke'schen Position, seine Denunzierung als "aufstrebenden Rechtswissenschaftler", den das Thema "gepackt" hat. Abgesehen davon, dass es auch damals schon noch andere Rechtswissenschaftler gab, die Putzkes Meinung vertraten, hätte sich Dobrinski fragen müssen, warum ein deutsches Landgericht ausgerechnet einem solchen "Ehrgeizling" folgt.

    Mittlerweile haben sich eine ganze Reihe älterer "abstrebender" Rechtswissenschaftler ähnlich geäussert. Und nun, Herr Dobrinski? :thumbdown:

    ...im Kölner Urteil war mehr als interessant das es sich um einen Arzt gehandelt hat, der in Deutschland auch praktizieren darf...

    Nein, lässt sich natürlich nicht vergleichen. War auch nicht von mir intendiert.

    Zwei Dinge finde ich an dem Urteil bemerkenswert. Zum einen, welche Art von rituellen Beschneidern (zumindes damals) in der Türkei "anerkannt" waren und dem türkische Eltern vertraut haben (hoffentlich hat sich wenigstens das mittlerweile geändert) und zum zweiten, dass es zumindest für die Staatsanwanwaltschaft nicht so klar war, dass Nicht- Ärzte beschneiden dürfen. Dadurch wird die Behauptung, dass bis zum Kölner Urteil alles selbstverständlich erlaubt war, doch deutlich eingeschränkt.

    Zitat

    "Mit der KiGGS-Basiserhebung – damals noch „Kinder- und Jugendgesundheitssurvey“ genannt – hat das Robert Koch-Institut von Mai 2003 bis Mai 2006 umfassende Daten zur Gesundheit der in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen bis 17 Jahre gesammelt. Das Studienprogramm umfasste neben Befragungen auch körperliche Untersuchungen (inkl. Laboranalysen von Blut- und Urinproben) und Tests."

    Interessant ist daraus die Tabelle zur Beschneidung bei Minderjährigen auf der Seite 846 (Seite 3 im Artikelauszug).

    http://edoc.rki.de/oa/articles/re…98lR3zQoURE.pdf

    Beschnitten waren demnach zu diesem Zeitpunkt 10,9% der (männlichen) Minderjährigen. Wenn man von einer absoluten Zahl von ungefähr 13 Millionen Minderjährigen ausgeht, von denen die Hälfte Jungen sind, bedeutet dies ca. 650 000 beschnittene Minderjährige. Was diese Zahl für die Beschneidungen wegen Phimose bedeutet, hat die Seite "Phimose-Info" im Jahre 2011 analysiert.

    http://www.phimose-info.de/phimose-forum/….php?f=2&t=2103

    Nicht erwähnt werden folgende Zahlen aus der o.g, Tabelle:

    Die Prävalenzrate betrug bei Jungen ohne Migrationshintergrund 9,9%, bei Jungen mit einem solchen 15,3% und bei türkischen Minderjährigen 27,5% (ermittelt durch Elternbefragung). Dass die letzte Zahl nicht wie zu erwarten 100% beträgt, könnte daran liegen, dass nach "Operationen" gefragt wurde, und rituelle Beschneidungen nicht als solche betrachtet werden. Wenn man des weiteren davon ausgeht, dass diese Zahl die Phimose-Diagnosen betrifft, könnte man eine Vorstellung davon bekommen,
    wieviele "Gefälligkeitsgutachten" von Ärzten ausgestellt wurden.


    Man beachte übrigens das Sternchen in der o.g. Tabelle, mit dem unterstrichen wird, dass es sich um Vorhautbeschneidungen bei JUNGEN handelt. Offensichtlich war dieser Hinweis nötig...


    Mittlerweile wurde die erste Folgestudie durchgeführt und soll noch im diesem Jahr veröffentlicht werden. Eine Vorstudie zu einer zweiten Folgestudie ist am Laufen.

    Eine Freundin von mir hat das Aktenzeichen des Urteils herausbekommen - da es aber nicht veröffentlicht wurde, könnt wohl nur ein Jurist es anfordern:

    Das Aktenzeichen lautet: 41Ds60Jf3518/00


    Mittlerweile ist das Urteil öffentlich. Der Richter hatte seine Mühe mit dem Angeklagten...


    (Hervorhebungen und Textauslassungen von mir)


    Ein bildungsferner, gebrechlicher und bewaffneter Beschneider mit Bahncard! Hoffentlich ein einmaliger Fall...


    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duess…l_20041117.html

    Zitat

    "We will perform an observational study funded by the Wellcome Trust to investigate the early development of pain processing in humans, the effect of early life experience and the effect of interventions designed to reduce pain (including various analgesic drugs)."


    http://public.ukcrn.org.uk/search/StudyDe…x?StudyID=13535

    Zitat

    "The EUROPAIN Study aims to determine current clinical practices regarding the use of sedative and pain relieving drugs in newborn babies admitted to neonatal intensive care units in different countries in Europe. "


    http://public.ukcrn.org.uk/Search/StudyDe…x?StudyID=13682

    In einem Artikel für die Zeitschrift "Anästhesie und Intensivmedizin" im Jahre 2012 ("Perioperative Schmerztherapie bei Frühgeborenen, Säuglingen und Kleinkindern") beschreibt Dr. Jost Kaufmann, Arzt in der Abteilung Kinderanästhesie im städtischen Klinikum Köln, ausführlich den gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zum frühkindlichen Schmerzempfinden und seiner Behandlung mit Anästhetika bei ärztlichen Eingriffen.

    http://www.ai-online.info/aionline/Artik…E8F2FD765F05EDE


    Beim Thema "nichtnutrives Saugen" (NNS), dessen Wirksamkeit durch Zugabe von Sucroselösung verstärkt wird, stellt Dr. Kaufmann fest, dass seine Wirksamkeit als Anästhetikum wissenschaftlich erwiesen sei, und verweist dabei auf ein Cochrane-Review von 2010, der zum "wissenschaftlichen Nachweis" der Wirksamkeit des NNS für die Linderung des Punktionsschmerzes neben "weichen" (Grimmassieren, Schreidauer usw.) als einziges etwas härteres Kriterium die Messung der Herzfrequenz enthält.

    http://apps.who.int/rhl/reviews/cd001069.pdf


    Unerwähnt bleibt bei Dr. Kaufmann eine Untersuchung - ebenfalls aus dem Jahre 2010 - , die geeignet scheint, die bisherigen Studien zur anästhetischen Wirkung von NNS mit Sucroselösung bei der Behandlung des frühkindlichen Schmerzempfindens infrage zu stellen. In dieser Untersuchung von Rebeccah Slater wurden erstmals nicht nur "weiche" Kriterien zur Feststellung kindlichen Schmerzes (Verhaltensbeobachtung, Herzrate, Sauerstoffgehalt des Blutes usw.) gemessen, sondern direkt mittels EEG die Gehirnaktivität während der Anwendung der Zuckerlösung. Ergebnis: selbst dann, wenn die "weichen" Kriterien unauffällig waren, konnte die Wirkung des Schmerzempfindens auf das kindliche Gehirn eindeutig nachgewiesen werden. Damit können Untersuchungen, die wie im o.g. Cochrane Review nur "weiche" Kriterien messen, nur noch unter grosser Einschränkung als "wissenschaftlicher Nachweis" betrachtet werden.

    Dr. Kaufmann diskutiert die Anwendung des NNS mit Sucroselösung ausschliesslich bei der Venenpunktion. Viele rituelle Beschneider behaupten jedoch, dass seine Wirkung auch für Säuglingsbeschneidungen "wissenschaftlich erwiesen" sei, indem sie die Ergebnisse der Untersuchungen auf diesen Prozess übertragen. Diese Übertragung ist natürlich Dr. Kaufmann nicht anzulasten; es wäre jedoch angesichts der aktuellen Beschneidungsdebatte mehr als wünschenswert gewesen, wenn Dr. Kaufmann sich hier deutlich abgegrenzt hätte, um dem o.g. Missbrauch der Untersuchungen zum NNS mit Sucroselösung durch ritueller Beschneider entgegenzuwirken. Ein solche Abgrenzung könnte ja auch ohne weiteres nachgeliefert werden.

    Da ist alles drin, was man im Laufe einer Internetkarriere als ungültige Argumentionsmuster erlernt. Der Strohmann: "Viele Kritiker der Beschneidung bezeichnen diese als einen archaischen Ritus ...", das non sequitur: "Auch in den USA, Australien, Südkorea und ..." und das argumentum ad verecundiam: "Darüber hinaus verbietet kein Land der Welt die Knabenbeschneidung". Mit anderen Worten: Ein Haufen Blödsinn aber kein einziges tragbares Argument. Das macht echt betroffen.

    :thumbup:

    Dem sachlich argumentierenden Vertreter des BVKJ wurde sogar der Handschlag durch die anderen Teilnehmer verweigert. Es hätte einem Gastgeber wohl angestanden, dafür zu sorgen, daß von ihm geladene Gäste mit einem Minimum an Höflichkeit behandelt werden. Um das Ausmaß der Entgleisung der Vertreter der Religionsgemeinschaften zu erfassen, möge man sich einfach deren Aufschrei vorstellen, wenn dieser Handschlag ihnen verweigert worden wäre.


    Ich erinnere mich, dass ein Vertreter der gegen das Beschneidungsgesetz opponierende Verbände sinngemäss sagt, diese Verbände könnten sich auf Jahre hinaus nicht mehr bei Frau Merkel sehen lassen.


    Wo findet man dazu Informationen?

    Ohne dem Fachmenschen vorgreifen zu wollen, liegt die Lösung des Rätsels wahrscheinlich an der Frage, was "off- label-use" bedeutet.

    Zitat

    "EMLA has been approved by the U.S. Food and Drug Administration (FDA) only for use on intact, nonmucosal skin.


    http://www.aafp.org/afp/2002/0701/p99.html


    Alles andere ist zwar nicht verboten, aber eben "off-label-use".

    http://de.wikipedia.org/wiki/Off-Label-Use

    Demütigung von Kriegsgefangenen und Sklaven, Initiationsritus, später Eingang in die Religionen durch den Opfergedanken - das sind die Erklärungen zu den Ursprüngen der Beschneidung, die in der Wissenschaft für am wahrscheinlichsten gehalten werden. Gruppendynamik sorgte dann für ihre Perpetuierung bis in die heutige Zeit.


    Ohne das Folgende als Gegen-Argument zu Deiner Darstellung verstanden wissen zu wollen, möchte ich nur nochmals darauf hinweisen, dass es sich um Vermutungen handelt, die in der Regel auf der Übertragung anthropologischer Theorien, die aufgrund anderer Vorkommnisse entwickelt wurden, auf die Beschneidung beruhen. Ob diese Übertragung legitim ist, ist völlig offen.

    Offen ist z.B. ob die Beschneidung von Sklaven und Kriegsgefangenen wirklich als "Demütigung" gemeint bzw. verstanden wurde, sondern lediglich der Abgrenzung von Beschnittenen und Unbeschnittenen diente, und durch Verminderung der sexuellen Potenz "Übergriffe" der Beschnittenen auf die Gruppe der Unbeschnittenen verhindern/einschränken sollte. Man muss ja unterscheiden, ob die Beschneidung an Mitgliedern der eigenen Gruppe oder an Mitgliedern fremder Gruppen vorgenommen wurde. Wird sie an Mitgliedern der eigenen Gruppe vorgenommen, wird sie in der Regel als "ehrenvoll" wie z.B. bei der Initiation "verkauft". Verhindert/eingeschränkt werden sollen dadurch sexuelle Tätigkeiten ausserhalb der eigenen ethnischen Gruppe und ein eventueller sexueller "Vorsprung" nicht-beschnittener Jugendlicher gegenüber den beschnittenen Erwachsenen in der eigenen Gruppe (in der modernen Version "Looking like Daddy").

    Aber, wie gesagt, ist auch das Spekulation. Es kommt wohl darauf an, welcher Spekulation man persönlich mehr zuneigt... ;)