Das Wort "scharfschärfend" stammt wie das gesamte Zitat aus meinem Post 15 nicht von mir, sondern wortwörtlich (!) aus der Urteilsbegründung.
Beiträge von werner
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Hier der Link.
http://de.qantara.de/Wenn-Richter-z…1c20532i0p1474/
Das Infamste an diesem Artikel finde ich aus heutiger Sicht neben der verkürzten und dadurch völlig missverständlichen Darstellung der Putzke'schen Position, seine Denunzierung als "aufstrebenden Rechtswissenschaftler", den das Thema "gepackt" hat. Abgesehen davon, dass es auch damals schon noch andere Rechtswissenschaftler gab, die Putzkes Meinung vertraten, hätte sich Dobrinski fragen müssen, warum ein deutsches Landgericht ausgerechnet einem solchen "Ehrgeizling" folgt.
Mittlerweile haben sich eine ganze Reihe älterer "abstrebender" Rechtswissenschaftler ähnlich geäussert. Und nun, Herr Dobrinski?

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Die Wortwahl ist schon richtig.Echt? Bei Google krieg' ich drei Treffer, einer davon aus dem o.g. Urteil.

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Hallo tln008 , Willkommen im Forum!

wir haben hier ein paar kenntnisreiche Leute, die Dir sicher bald antworten werden. Deine Angst vor einer Operation, besonders an dieser Stelle, kann ich auf alle Fälle gut nachvollziehen!
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...im Kölner Urteil war mehr als interessant das es sich um einen Arzt gehandelt hat, der in Deutschland auch praktizieren darf...
Nein, lässt sich natürlich nicht vergleichen. War auch nicht von mir intendiert.
Zwei Dinge finde ich an dem Urteil bemerkenswert. Zum einen, welche Art von rituellen Beschneidern (zumindes damals) in der Türkei "anerkannt" waren und dem türkische Eltern vertraut haben (hoffentlich hat sich wenigstens das mittlerweile geändert) und zum zweiten, dass es zumindest für die Staatsanwanwaltschaft nicht so klar war, dass Nicht- Ärzte beschneiden dürfen. Dadurch wird die Behauptung, dass bis zum Kölner Urteil alles selbstverständlich erlaubt war, doch deutlich eingeschränkt.
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Zitat
"Mit der KiGGS-Basiserhebung – damals noch „Kinder- und Jugendgesundheitssurvey“ genannt – hat das Robert Koch-Institut von Mai 2003 bis Mai 2006 umfassende Daten zur Gesundheit der in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen bis 17 Jahre gesammelt. Das Studienprogramm umfasste neben Befragungen auch körperliche Untersuchungen (inkl. Laboranalysen von Blut- und Urinproben) und Tests."
Interessant ist daraus die Tabelle zur Beschneidung bei Minderjährigen auf der Seite 846 (Seite 3 im Artikelauszug).
http://edoc.rki.de/oa/articles/re…98lR3zQoURE.pdf
Beschnitten waren demnach zu diesem Zeitpunkt 10,9% der (männlichen) Minderjährigen. Wenn man von einer absoluten Zahl von ungefähr 13 Millionen Minderjährigen ausgeht, von denen die Hälfte Jungen sind, bedeutet dies ca. 650 000 beschnittene Minderjährige. Was diese Zahl für die Beschneidungen wegen Phimose bedeutet, hat die Seite "Phimose-Info" im Jahre 2011 analysiert.
http://www.phimose-info.de/phimose-forum/….php?f=2&t=2103
Nicht erwähnt werden folgende Zahlen aus der o.g, Tabelle:Die Prävalenzrate betrug bei Jungen ohne Migrationshintergrund 9,9%, bei Jungen mit einem solchen 15,3% und bei türkischen Minderjährigen 27,5% (ermittelt durch Elternbefragung). Dass die letzte Zahl nicht wie zu erwarten 100% beträgt, könnte daran liegen, dass nach "Operationen" gefragt wurde, und rituelle Beschneidungen nicht als solche betrachtet werden. Wenn man des weiteren davon ausgeht, dass diese Zahl die Phimose-Diagnosen betrifft, könnte man eine Vorstellung davon bekommen,
wieviele "Gefälligkeitsgutachten" von Ärzten ausgestellt wurden.
Man beachte übrigens das Sternchen in der o.g. Tabelle, mit dem unterstrichen wird, dass es sich um Vorhautbeschneidungen bei JUNGEN handelt. Offensichtlich war dieser Hinweis nötig...
Mittlerweile wurde die erste Folgestudie durchgeführt und soll noch im diesem Jahr veröffentlicht werden. Eine Vorstudie zu einer zweiten Folgestudie ist am Laufen. -
strafverschärfend?
Im Urteil steht in der Tat "scharfschärfend". Schöne Freud'sche Fehlleistung.

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Eine Freundin von mir hat das Aktenzeichen des Urteils herausbekommen - da es aber nicht veröffentlicht wurde, könnt wohl nur ein Jurist es anfordern:
Das Aktenzeichen lautet: 41Ds60Jf3518/00
Mittlerweile ist das Urteil öffentlich. Der Richter hatte seine Mühe mit dem Angeklagten...ZitatAlles anzeigen"Der Angeklagte lebt seit 1969 in Deutschland, ohne aber der deutschen Sprache mächtig zu sein. Seit vier oder fünf Jahren – genauer vermochte er es nicht anzugeben – ist er in zwei Ehe verheiratet; die Ehefrau lebt in der Türkei. Seine erste Ehefrau ist verstorben. Den Lebensunterhalt bestreitet der Angeklagte von einer Rente in Höhe von monatlich 500 Euro.
In mindestens sieben Fällen zwischen Februar 2000 und dem 13. April 2001 nahm er in seiner X Wohnung jeweils im Auftrage der Kindeseltern die Circumcision vor, obwohl er dafür keine Erlaubnis hatte und die hygienischen Voraussetzungen für eine gefahrlose Operation nicht vorlagen. Nach Vornahme der Circumcision behandelte er die Wunde mit einem Pulver. Aufgetretene Komplikationen sind nicht bekannt.
Bis zum 5. Oktober 2000 war der Angeklagte im Besitz einer umgebauten Gas-Signalpistole der Marke „Valtro mod. 85 Combat“, Fabrikat ME (Bruno Melcher, Solingen) mit Selbstladefunktion, die er in einer Plastiktüte unter seinem Wohnzimmerschrank verwahrte. Die funktionstüchtige aber nicht geladene Waffe war ursprünglich für das Verschießen von Kartuschenmunition des Kalibers 9 mm P.A.K. eingerichtet, jedoch ist sie so verändert worden, dass sie nunmehr zum Verschießen scharfer Munition geeignet ist.
Der Angeklagte hat diese Sachverhalte eingeräumt. Allerdings, so hat er geltend gemacht, sei er von der Rechtsmäßigkeit seiner Beschneidertätigkeit ausgegangen, zumal er in der Türkei anerkannter Beschneider sei und die Kindeseltern ihn beauftragt hätten. Die Waffe habe er in dem Glauben besessen, sein türkischer Waffenschein berechtige ihn auch zum Besitz einer Waffe in Deutschland.
Wie der Angeklagte durch seinen Verteidiger nach Vorhalt des Sachverständigengutachtens und des Polizeiberichts über die Wohnungsdurchsuchung eingeräumt hat, war sein Instrumentarium in einem „verdreckten“ Zustand, und in seinem „Arztkoffer“ befanden sich diverse dort nicht hineingehörende Gegenstände wie Bahncard und Reiseunterlagen.
Auch wenn der Angeklagte nach dem Eindruck, den sich das Gericht von ihm verschaffen konnte, von eher bescheidenem Verstand ist und sich durch seinen Verbleib in der türkischen Kulturwelt weitgehend gegenüber dem deutschen Rechtsethos und Kulturleben abgeschottet hat, kann ihm nach über 30 Jahren Aufenthalt in Deutschland nicht verborgen geblieben sein, in welchem Maße hier Anforderungen an die Voraussetzungen, unter denen Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit ausnahmsweise rechtmäßig sind, gestellt werden. Einen etwaigen diesbezüglichen Irrtum hätte er also schon bei minimaler Gewissensanspannung vermeiden können.
Strafmildernd konnte dem Angeklagten zugute gehalten werden, dass er die Taten durch seinen Verteidiger hat einräumen lassen...und er als alter, körperlich und geistig ersichtlich sehr verbrauchter, Mann strafempfindlicher sein dürfte als ein junger Mensch. Auch dürfte ihm die – wenngleich selbstgewählte – Ausgrenzung aus der hiesigen Gesellschaft sein Verständnis für Sicht auf kultivierte Verhaltensnormen in erheblichem Maße eingeschränkt haben.
Scharfschärfend war bei der Körperverletzung zu berücksichtigen, dass ein Eingriff am männlichen Glied bei unsachgemäßer Behandlung stets mit der Gefahr verbunden ist, bei dem Opfer erhebliche Schmerzen – im Extremfall sogar Zeugungsunfähigkeit – zu verursachen."
(Hervorhebungen und Textauslassungen von mir)
Ein bildungsferner, gebrechlicher und bewaffneter Beschneider mit Bahncard! Hoffentlich ein einmaliger Fall...
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Zitat
"We will perform an observational study funded by the Wellcome Trust to investigate the early development of pain processing in humans, the effect of early life experience and the effect of interventions designed to reduce pain (including various analgesic drugs)."
http://public.ukcrn.org.uk/search/StudyDe…x?StudyID=13535Zitat"The EUROPAIN Study aims to determine current clinical practices regarding the use of sedative and pain relieving drugs in newborn babies admitted to neonatal intensive care units in different countries in Europe. "
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Guy, danke für diese brilliante Textanalyse.
Schliesst an die Rethorik-Analyse von Kramer bezüglich der "Antwort" von Serkan Tören an.
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In einem Artikel für die Zeitschrift "Anästhesie und Intensivmedizin" im Jahre 2012 ("Perioperative Schmerztherapie bei Frühgeborenen, Säuglingen und Kleinkindern") beschreibt Dr. Jost Kaufmann, Arzt in der Abteilung Kinderanästhesie im städtischen Klinikum Köln, ausführlich den gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zum frühkindlichen Schmerzempfinden und seiner Behandlung mit Anästhetika bei ärztlichen Eingriffen.
http://www.ai-online.info/aionline/Artik…E8F2FD765F05EDE
Beim Thema "nichtnutrives Saugen" (NNS), dessen Wirksamkeit durch Zugabe von Sucroselösung verstärkt wird, stellt Dr. Kaufmann fest, dass seine Wirksamkeit als Anästhetikum wissenschaftlich erwiesen sei, und verweist dabei auf ein Cochrane-Review von 2010, der zum "wissenschaftlichen Nachweis" der Wirksamkeit des NNS für die Linderung des Punktionsschmerzes neben "weichen" (Grimmassieren, Schreidauer usw.) als einziges etwas härteres Kriterium die Messung der Herzfrequenz enthält.
http://apps.who.int/rhl/reviews/cd001069.pdf
Unerwähnt bleibt bei Dr. Kaufmann eine Untersuchung - ebenfalls aus dem Jahre 2010 - , die geeignet scheint, die bisherigen Studien zur anästhetischen Wirkung von NNS mit Sucroselösung bei der Behandlung des frühkindlichen Schmerzempfindens infrage zu stellen. In dieser Untersuchung von Rebeccah Slater wurden erstmals nicht nur "weiche" Kriterien zur Feststellung kindlichen Schmerzes (Verhaltensbeobachtung, Herzrate, Sauerstoffgehalt des Blutes usw.) gemessen, sondern direkt mittels EEG die Gehirnaktivität während der Anwendung der Zuckerlösung. Ergebnis: selbst dann, wenn die "weichen" Kriterien unauffällig waren, konnte die Wirkung des Schmerzempfindens auf das kindliche Gehirn eindeutig nachgewiesen werden. Damit können Untersuchungen, die wie im o.g. Cochrane Review nur "weiche" Kriterien messen, nur noch unter grosser Einschränkung als "wissenschaftlicher Nachweis" betrachtet werden.
Dr. Kaufmann diskutiert die Anwendung des NNS mit Sucroselösung ausschliesslich bei der Venenpunktion. Viele rituelle Beschneider behaupten jedoch, dass seine Wirkung auch für Säuglingsbeschneidungen "wissenschaftlich erwiesen" sei, indem sie die Ergebnisse der Untersuchungen auf diesen Prozess übertragen. Diese Übertragung ist natürlich Dr. Kaufmann nicht anzulasten; es wäre jedoch angesichts der aktuellen Beschneidungsdebatte mehr als wünschenswert gewesen, wenn Dr. Kaufmann sich hier deutlich abgegrenzt hätte, um dem o.g. Missbrauch der Untersuchungen zum NNS mit Sucroselösung durch ritueller Beschneider entgegenzuwirken. Ein solche Abgrenzung könnte ja auch ohne weiteres nachgeliefert werden.
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Zitat
"Die Antibeschneidungs-Lobby ist eine komplexe Koalition. Sie besteht aus Anti-Einwanderungs- und fremdenfeindliche Politikern – einschließlich einiger rechtsextremer Dämagogen -, radikalen Menschenrechtskämpfern, antireligiösen Säkularisten und einigen Vertretern medizinischer und wissenschaftlicher Berufe."
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Da ist alles drin, was man im Laufe einer Internetkarriere als ungültige Argumentionsmuster erlernt. Der Strohmann: "Viele Kritiker der Beschneidung bezeichnen diese als einen archaischen Ritus ...", das non sequitur: "Auch in den USA, Australien, Südkorea und ..." und das argumentum ad verecundiam: "Darüber hinaus verbietet kein Land der Welt die Knabenbeschneidung". Mit anderen Worten: Ein Haufen Blödsinn aber kein einziges tragbares Argument. Das macht echt betroffen.

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Leider nicht. Ich habe keine diesbezüglichen Kenntnisse bzw. Erfahrungen.
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Guten Tag ich habe einen ähnlichen Thread schoneinmal erstellt ...nur blöder Weise mein Passwort vergessen
Meinst Du diesen Thread? -
Dem sachlich argumentierenden Vertreter des BVKJ wurde sogar der Handschlag durch die anderen Teilnehmer verweigert. Es hätte einem Gastgeber wohl angestanden, dafür zu sorgen, daß von ihm geladene Gäste mit einem Minimum an Höflichkeit behandelt werden. Um das Ausmaß der Entgleisung der Vertreter der Religionsgemeinschaften zu erfassen, möge man sich einfach deren Aufschrei vorstellen, wenn dieser Handschlag ihnen verweigert worden wäre.
Ich erinnere mich, dass ein Vertreter der gegen das Beschneidungsgesetz opponierende Verbände sinngemäss sagt, diese Verbände könnten sich auf Jahre hinaus nicht mehr bei Frau Merkel sehen lassen. -
Beispiel für die erhöhte Aufklärungspflicht bei der Off-Label-Anwendung eines Medikamentes.
http://www.profertilita.de/assets/files/2…mpetenznetz.pdf
Zum Haftungsrecht bei Off-Label-Anwendungen.
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Wo findet man dazu Informationen?Ohne dem Fachmenschen vorgreifen zu wollen, liegt die Lösung des Rätsels wahrscheinlich an der Frage, was "off- label-use" bedeutet.
Zitat"EMLA has been approved by the U.S. Food and Drug Administration (FDA) only for use on intact, nonmucosal skin.
http://www.aafp.org/afp/2002/0701/p99.htmlAlles andere ist zwar nicht verboten, aber eben "off-label-use".
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Demütigung von Kriegsgefangenen und Sklaven, Initiationsritus, später Eingang in die Religionen durch den Opfergedanken - das sind die Erklärungen zu den Ursprüngen der Beschneidung, die in der Wissenschaft für am wahrscheinlichsten gehalten werden. Gruppendynamik sorgte dann für ihre Perpetuierung bis in die heutige Zeit.
Ohne das Folgende als Gegen-Argument zu Deiner Darstellung verstanden wissen zu wollen, möchte ich nur nochmals darauf hinweisen, dass es sich um Vermutungen handelt, die in der Regel auf der Übertragung anthropologischer Theorien, die aufgrund anderer Vorkommnisse entwickelt wurden, auf die Beschneidung beruhen. Ob diese Übertragung legitim ist, ist völlig offen.Offen ist z.B. ob die Beschneidung von Sklaven und Kriegsgefangenen wirklich als "Demütigung" gemeint bzw. verstanden wurde, sondern lediglich der Abgrenzung von Beschnittenen und Unbeschnittenen diente, und durch Verminderung der sexuellen Potenz "Übergriffe" der Beschnittenen auf die Gruppe der Unbeschnittenen verhindern/einschränken sollte. Man muss ja unterscheiden, ob die Beschneidung an Mitgliedern der eigenen Gruppe oder an Mitgliedern fremder Gruppen vorgenommen wurde. Wird sie an Mitgliedern der eigenen Gruppe vorgenommen, wird sie in der Regel als "ehrenvoll" wie z.B. bei der Initiation "verkauft". Verhindert/eingeschränkt werden sollen dadurch sexuelle Tätigkeiten ausserhalb der eigenen ethnischen Gruppe und ein eventueller sexueller "Vorsprung" nicht-beschnittener Jugendlicher gegenüber den beschnittenen Erwachsenen in der eigenen Gruppe (in der modernen Version "Looking like Daddy").
Aber, wie gesagt, ist auch das Spekulation. Es kommt wohl darauf an, welcher Spekulation man persönlich mehr zuneigt...
