Beiträge von werner
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"Zurichtung" ist ja eindeutig massiv negativ konnotiert. Diese pauschale (!) Charakterisierung würde ein Christ, der ein positives Verhältnis zu seinem Glauben hat, zu Recht zurückweisen. Die Formulierung riecht nach Kampf der Religionen.
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"Im Mai dieses Jahres erschien in der Zeitschrift „Anaesthesia and Intensive Care“ die jüngste und bislang umfassendste wissenschaftliche Auswertung sämtlicher Studien über die Frage der hinreichenden Schmerzbekämpfung bei Beschneidungen von Säuglingen und Kleinkindern."
Es handelt sich um die oben schon zitierte Studie von Paix und Peterson.
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Man sollte es mit der interessengeleiteten Wissenschaft nicht übertreiben. Da kann leicht mal die eigene und die Reputation des Instituts ins Wanken geraten.
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Merkel wies im Ethikrat darauf hin, dass in Deutschland Säuglingsbeschneidungen ohne Betäubung stattfinden. Latasch widersprach ihm nicht.
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Eigentlich wäre es Aufgabe des Autors, diese Zahlen zu liefern, anstatt es bei einer Plausibilitätsvermutung zu belassen. Wenn er allerdings jedwede Kritik am Judentum als antisemitisch definiert, fällt Beschneidungskritik natürlich auch darunter. Bad Science.
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Es geht ja nicht nur um die Taufe, sondern um die Gesamtheit der "immensen psychischen Zurichtung" im Christentum. Diese jedoch mit einem punktuellen Ritual zu vergleichen, ohne die damit verbundene "Zurichtung" zu thematisieren, sollte einem Wissenschaftler dieses Ranges eigentlich nicht passieren, wenn er sich nicht dem Vorwurf einseitiger Bagatellisierung aussetzen will.
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"Norway’s official advocate for children’s rights (barneombud), Anne Lindboe, has joined Nordic colleagues in calling for an age limit on male circumcision. Lindboe claims there are no health reasons for circumcision in the Nordic countries, and that the boys should be allowed to decide themselves whether they want to be circumcised.
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"It's all about the mixing of families through male friendships. A Yazidi man chooses another man to become his blood brother – the man can be from among the Yazidi or they can be from another religion, such as Islam - and the ritual occurs when the would-be blood brother holds the son of his friend during a male circumcision ceremony. The blood from the circumcised child falls onto the clothing of the blood brother and it symbolises the tie between the two men and their families."
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"Bereits damals hatte Mustafa Yeneroğlu, Jurist und stellvertretender Vorsitzende der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) auf die stellenweise unbestimmte Regelung in der Formulierung des Gesetzes hingewiesen und die Befürchtung geäußert, dass diese durch die Gerichte unterschiedlich ausgelegt werden könnten. Angesichts des jüngsten Beschlusses sieht sich Yeneroğlu in seiner damaligen Einschätzung bestätigt. Zwar weise der hier entschiedene konkrete Einzelfall Besonderheiten auf, die nicht verallgemeinerungsfähig seien und insofern der Beschluss des Gerichts nachvollziehbar wäre, doch gebe es Ausführungen in der Begründung, über die man streiten könnte. Yeneroglu weist darauf hin, dass die Begründung durch das Gericht, sollte sie so übernommen werden, zu streitigen Urteilen auch bei muslimischen Kindern führen kann. Muslimische Eltern sollten daher überlegen, nicht allzu lange zu warten und ihre Söhne möglichst früh beschneiden zu lassen."
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Eine Antwort auf Joseph Mazor.
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"To circumcise a child without medical reasons and without the child's consent, runs contrary... to the child's human rights and the fundamental principles of medical ethics," they write in a debate article in the Dagens Nyheter daily on Saturday.
They furthermore argue for a change in Swedish legislation in order to meet the human rights of the child and medical ethics."
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"Unter sterilen Bedingungen und dem Handeln nach der ärztlichen Kunst führe ich die Beschneidung bei Ihrem Kind durch.
Vorteile und Empfehlungen:
- Keine Vollnarkose: Generell empfehle ich von einer Vollnarkose abzusehen, da diese eine unnötige Belastung und ein zusätzliches Risiko für Ihr Kind darstellt. Eine lokale Betäubung ist bei meiner Beschneidungsmethode in der Regel vollkommen ausreichend."Zitat"Seit Januar 2013 Besuchte ich verschiedene Kurse für Beschneidung in Palästina und Deutschland. Bis Anfang Juni 2013 ca. 250 Kinder in verschieden Altersgruppen beschnitten.
Seit anfang Aprill 2013 als Arzt in der Facharztausbildung für Innere Medizin in einem Krankenhaus in Dortmund und arbeite als niedergelassener Privatarzt in Dinslaken (Kinderarztpraxis)
Zertifikat vom Chefarzt der Chirugie in Al-Amal Krankenhaus in Jenin und Dozent der Chirurgie in Alnagah Universität Genin Dr. Jafar Azzam , dass ich alleine Kinder Beschneiden kann."
"Die Ärztekammer will sich "mit ihm in Verbindung setzen". Strafanzeige liegt wohl auch bereits vor. Mal sehen, wie man sich winden wird."
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Die Studie sagt nichts darüber aus, ob die Schmerzen gering waren oder nicht, sondern darüber, ob die Schmerzbehandlung jeweils adäquat war. Bei 19% der zirkumzidierten Kinder übertraf der Bedarf die übliche Tagesdosis; also musste "nachgebessert" werden.
Es ist also das Gegenteil der Fall: die Schmerzen wurden nicht verleugnet, sondern es wurde adäquat reagiert. Warum dies nicht immer gleich gelang, wird kritisch hinterfragt. -
Vielleicht verdeutlicht folgendes meinen Punkt: in seinem Buch behauptet Becker, dass das Ausbleiben des Schmerzempfindens durch Vollnarkose und PWB die von der Psychoanalyse angeführte "Kastrationsangst" verhindere. Das psychoanalytische Konzept der Kastrationsangst geht aber weit über das Schmerzempfinden hinaus. Becker hat das entweder nicht gelesen oder nicht begriffen.
Es wird ja wohl auch kaum jemand behaupten wollen, dass eine Vergewaltigung einer Frau nichts ausmache, wenn man sie vorher mit K.O.-Tropfen betäubt hat.
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Kommentar von H.Prantl in der SZ vom 27.09.2013, S. 4
Das Oberlandesgericht Hamm folgte dem Wortlaut und dem Sinn des Gesetzes: Je älter das Kind ist, das beschnitten werden soll, umso mehr muss dessen eigener Wille ermittelt und berücksichtigt werden. Das zeigt, der zentrale Begriff des gesamten neuen Familienrechts ist und bleibt das Kindeswohl.
Neu ist in der Tat im Familienrecht, dass in die körperliche Unversehrtheit von Kindern auch ohne medizinischen Grund eingegriffen werden darf. Gottseidank betrifft dies aber "nur" die Beschneidung. Eine Ohrfeige ist auch jetzt selbst dann verboten, wenn das "einsichtsfähige" Kind zustimmt.
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Ich wage es, den Richtern zu unterstellen, dass sie sich möglicherweise beim Gesetzgeber beliebt machen möchten.
So weh es auch tun mag: zunächst ist das Gericht gehalten, die geltende Rechtssprechung umzusetzen. Das Gericht kann nicht den Gesetzgeber spielen. Aus meiner Sicht hat das Gericht seine Möglichkeiten extensiv ausgenutzt, und damit vielen Argumenten, die immer noch von den Befürwortern benutzt werden, Paroli geboten. Eine Anbiederung an den Gesetzgeber kann ich deshalb nicht erkennen, eher im Gegenteil.
Ob in diesem Fall formal eine Normenkontrollklage erfolgen wird, ist letztendlich noch nicht geklärt. Dafür muss man auch das entgültige Urteil abwarten.
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Ich habe mich verkürzt und dadurch missverständlich ausgedrückt. Die Bemühungen der an einer OP beteiligten Ärzte stelle ich keinesfalls in Zweifel. Ich hatte die "Begleitumstände" einer OP im Blick, die psychologische Vor- und Nachbereitung, die bei Kindern sicher ganz besonders wichtig ist, und deren Mangel immer wieder von Betroffenen beklagt wird.
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Ja, sorry, tut mir leid. Man sollte seinen Ärger begründen. Ich will ihn nicht löschen, aber ich ziehe meinen Kommentar zurück.