Beiträge von werner

    Zu welchen Absurditäten dieses " Feilschen" um die Zeitspanne führt, wird vielleicht noch deutlicher, wenn man vorschlagen würde, im Grundgesetz zu verankern, dass in die körperliche Unversehrheit 8 Tage nach der Geburt für 61 Minuten (Salbeneinwirkung plus Schnitt) zugunsten der Religionsfreiheit eingegriffen werden darf. Vorher müsste allerdings der Ethikrat darüber beraten, ob das Auftragen von Salbe schon Körperverletzung ist. Frau Deusels diesgezügliche alttestamentarische Forschung wäre sicher hilfreich. [Blockierte Grafik: webkit-fake-url://6DA59490-D37A-49CE-A044-050D15EE78AA/imagepng]

    "Man muss also vielleicht hinnehmen, dass etwas nach unserer Rechtsordnung rechtswidrig ist. Gerade beim Tatbestand der Körperverletzung müssen die Strafverfolgungsbehörden, wenn kein Strafantrag gestellt wurde, die Ermittlungen aber nur aufnehmen, wenn sie wegen des besonderen öffentlichen Interesses ein Einschreiten von Amts wegen für geboten halten."

    Das Kind ist aber nun mal in den Brunnen gefallen (Kölner Urteil). Deshalb gehört der Gedanke, dass kein Strafantrag gestellt wird, in den Bereich des Wunschdenkens. Ob die vorhergehende "Regelung", einfach nicht hinzuschauen, die "Angenehmste" war, wage ich zu bezweifeln. Gerade das Kölner Urteil hat ja gezeigt, wie dünn das Eis war, auf dem man sich bewegt hat.

    Trotzdem vielen Dank für den Hinweis. Immerhin vertieft er noch mal den von Jerzy Montag aufgeworfene Frage der Strafverfolgung.

    […]

    "Geschickter Schachzug" ist eine sehr, sehr treffende Beschreibung. Merkel legt mit der ihm eigenen unaufgeregten und gleichzeitig unbeirrbaren Gewissheit die Finger in die zentralen "Wunden" des Gesetzentwurfs und lässt die Beschneidungsbefürworter mit ihren eigenen Argumenten auflaufen. Mehr als jeder andere entlarvt er die Widersprüchlichkeit des Gesetzentwurfs und seine offensichtliche Zielsetzung. Nachdem er in den letzten Monaten mehrfach verfassungsrechtlich unmissverständlich Stellung bezogen hat (das Freiheitsrecht der Religionsausübung endet am Eingriff in den Körper des Anderen), lässt er sich in seiner Stellungnahme für den Rechtsausschuss nicht mehr auf die in ihrer Offensichtlichkeit mehr als peinlich zu nennenden Winkelzüge seiner Kollegen ein, sondern fragt " einfach nur" nach Emla-Salbe, Komplikationsrate und der Definition kindlicher Willensäusserung. Er macht dadurch deutlich, dass die Befürworter in der Tat das " Kindeswohl" dem göttlichen Gebot im wahrsten Sinne des Wortes " opfern".
    Nein, natürlich sind religiöse Eltern durch ihre diesbezügliche Zustimmung nicht generell "schlecht". Aber dass sie keinen anderen Weg sehen, ihre Verbundenheit mit ihrer Gruppe auszudrücken, stimmt doch mehr als nachdenklich.

    Zur körperlichen Unversehrheit noch ein bemerkenswertes Zitat von Dr. Michael Germann (Professor für Kirchenrecht, Universität Halle)

    "Der „irreversible Verlust von Körpersubstanz“ ist im Vergleich zu einer leicht reversiblen Körperveränderung ein qualifizierendes Merkmal; seine Bewertung unter einem abstrakten Ideal des ‚vollständigen‘ Körpers geht aber über die schlichte medizinische Tatsache hinaus, indem sie affektive (unter Umständen auch religiöse oder weltanschauliche) Maßstäbe und damit die Prärogative des Elternrechts ins Spiel bringt."

    Auf deutsch: was ein " vollständiger Körper" ist, bestimmen die Eltern.

    Kinder: aufgepasst!!! [Blockierte Grafik: webkit-fake-url://C58CD542-8C08-425C-A6A4-2775F0D55C7B/imagepng]

    War es nicht auch "ein Herr Thierse", der die Forderung von Jürgen Habermas, die Religionen müssten sich an öffentlichen Diskussionen (!) beteiligen, als Zustimmung zur Beschneidung missbrauchte? Vielleicht hätte er Herr Thierse stattdessen die Forderung von Jürgen Habermas einbringen sollen, dass die Religionen ihre Überzeugungen "in eine säkuläre Sprache übersetzen müssen". Das haben wir bisher nämlich schmerzlich vermisst.

    Nach Frau Deusel ist die Beschneidung keine freie Glaubensentscheidung der Eltern.

    Zitat

    "Über allen Debatten für oder wider eine rituelle jüdische Beschneidung ist jedoch zu bedenken, daß es sich bei der Brit Mila nicht um eine Angelegenheit handelt, über die jüdische Eltern für ihre Söhne bzw. erwachsene jüdische Männer für sich selbst nach freiem Belieben entscheiden, sondern daß sie eines der wichtigsten Gebote des Judentums darstellt - und damit eine Verpflichtung dem Ewigen gegenüber, als Zeichen des immerwährenden Bundes mit seinem Volk."


    Ist das dann Nötigung?


    "However, I can tell you that I’ve received thousands of e-mails over the years from parents telling me that circumcision is a terrible thing to do to a child, because of what they see as an overriding ethical principle of maintaining bodily integrity until the age of consent"

    "There’s definitely been a sea change in people’s attitudes. Circumcisions have declined from 1965, which was the peak, when 85 percent of boys were circumcised, to about 55 percent today. The circumcision rate will probably continue to dwindle. [Those against it] have had an influence in making people think twice about circumcision."

    Neben dem verfassungsrechtlichen Hickhack (Religionsfreiheit, elterliche Sorge, Wächteramt des Staates, Kindeswohl, körperliche Unversehrheit usw.) halte ich nach wie vor die Frage nach der gesundheitlichen (körperlichen und psychischen) Gefährdung durch die Beschneidung für entscheidend. Ich habe deshalb einmal die Aussagen der derzeitig vorliegenden Stellungnahmen (mit Ausnahme Dr. Hartmann) zusammengestellt. Die Bagatellisierung und Diffamierung der Gefährdung eint seit Beginn der Debatte alle Beschneidungsbefürworter.

    Dr. Heinig

    "Auf der Grundlage des verfügbaren „gesicherten“ Wissens stellt die Beschneidung aus grundgesetzlicher Sicht keine generelle Kindeswohlgefährdung im Sinne des Art. 6 II 2 GG (staatliches Wächteramt) dar."

    "Es springt ins Auge, dass die Fachdiskussion zu Risiken der Beschneidung ( im alternativen Gesetzentwurf) selektiv dargestellt wird. Die einer verfassungsrechtlichen Abwägung zugrundeliegenden Tatsachen werden unzureichend erhoben und berücksichtigt.Der (alternative) Entwurf ignoriert konsequent die „’Evidenz normaler Lebenswege’ von mehreren 100 Millionen beschnittener Männer“.

    Dr. Hakenberg

    "Veränderungen des sexuellen Erlebens nach Zirkumzision sind in Einzelfällen von Männern bekannt, die als Erwachsene zirkumzidiert wurden. Einige dieser Männer, aber bei weitem nicht die Mehrheit, beschreiben anschließend eine herabgesetzte Empfindsamkeit beim sexuellen Erleben, andere eine herabgesetzte Latenzzeit bis zum Orgasmus. Zuverlässige medizinische Daten zu den Auswirkungen einer Beschneidung im Kindesalter gibt es kaum, lediglich wenige Untersuchungen. Eine dänische Studie mit Befragung beschnittener und unbeschnittener Probanden und Ihrer Partnerinnen berichtet als einzige über eine geringfügige Zunahme sexueller Dysfunktionen bei Paaren mit beschnittenen Männern."

    Dr. Graf

    "Insgesamt wurde bei den 1531 Zirkumzisionen nur eine schwere Komplikation mit Nachblutung bei einem 4-jährigen Jungen beobachtet, der sich die Nähte und den Verband am Tag nach der Operation abriss."

    "In diesem Zeitraum haben wir bis zum heutigen Tage bei insgesamt 385 Beschneidungen bei Neugeborenen keine Infektionen beobachtet."

    "Bei den neugeborenen Beschnittenen im Jüdischen Krankenhaus wurden insgesamt im postoperativen Fenster von 0 – 30 Tagen 11 Nachblutungen beobachtet. Ein Teil musste operativ mit Naht versehen werden. Statistisch gesehen entspricht dies einem Nachblutungsrisiko von 0,78 %. Schwerwiegende Verletzungen der Eichel oder des Penis wurden nicht beobachtet. Es gab auch keine weiteren großen Komplikationen oder postoperative Mortalität. Im Vergleich hierzu zeigten sich bei den älteren Jungen insgesamt deutlich weniger Nachblutungen, da hier unter Narkose eine komplette Nahttechnik zur Adaption des äußeren und inneren Blattes unter sorgfältiger Blutstillung verwendet wird. Es sind vier Fälle von Infektionen beschrieben und eine schwere Komplikation von Nachblutung bei einem vierjährigem Jungen, wie bereits berichtet."

    Dr. Walter

    "Für die Beurteilung der beiden Entwürfe spielt es eine zentrale Rolle, dass keine einheitliche oder zumindest erkennbar überwiegend geteilte medizinische Beurteilung der Beschneidung einschließlich ihrer physischen und psychischen Neben- und Folgewirkungen vorliegt (Überzeugend hierzu die Ausführungen von P. Dabrock in der Plenarsitzung desEthikratsam 23. August 2012; verfügbar unter http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/pI…012-dabrock.pdf, S. 2 f.) Als gesichert kann man eigentlich nur festhalten, dass die Beschneidung die körperliche Substanz verändert und Nebenwirkungen nicht mit völliger Sicherheit ausgeschlossen werden können. Ausmaß und Bedeutung dieser Folgen sind aber umstritten. Insbesondere gibt es offenbar sehr unterschiedliche Einschätzungen in verschiedenen Ländern der Erde, die keineswegs allein mit unterschiedlichen hygienischen Bedingungen erklärt werden können. Ich bin auch nach wie vor der Auffassung, dass die Empfehlungen der WHO in diesem Kontext berücksichtigt werden dürfen, nicht im Sinne einer medizinischen Indika- tion, aber doch als Bewertung, wie schwer die potentiellen Komplikationen und psychischen Folgewirkungen zu beurteilen sind. Jedenfalls wäre es sehr merk-
    würdig, wenn die WHO körperliche Eingriffe empfehlen würde, die ein hohes Komplikationsrisiko oder regelmäßig schwere psychische Beeinträchtigungen mit sich bringen."

    Dr. Dabrock (nicht im Rechtsausschuss, aber Bezugspunkt von Dr. Walter)

    "Auch übergehe ich die in der Konsequenz abenteuerliche psychoanalytische Traumatisierungsthese, die darauf hinausläuft, dass jeder dritte Mann auf dieser Welt, weil beschnitten, traumatisiert sein müsste."

    "Wir haben viele Studien, wir haben allerlei Empfehlungen. Aber von außen beobachten wir einen Streit der Schulen, deren Publikationen offensichtlich von den entweder religiös oder säkular motivierten Ambitionen ihrer Verfasser geprägt sind. Die einen reden von schweren Traumata, die anderen von zahlreichen Nebenwirkungen (ohne zu diskutieren, ob diese auch bei lege artis durchgeführten Zirkumzisionen eintreten würden), die dritten von medizinischen Vorteilen und Public-Health-Empfehlungen, die aber bekanntlich für andere Weltgegenden gegeben wurden. Da kann man erbitterte methodologische Streitereien über Studiengrößen, Studiendesigns und Messgrößen beobachten und ist am Ende, „so klug, als wie zuvor.“ Das ist überaus misslich."

    "Mir geht in dieser Lage nicht der Gedanke aus dem Kopf: Selbst wenn man akzeptiert, dass die WHO- Empfehlungen für eine Zirkumzision nicht für hiesige Verhältnisse ausgesprochen sind, gilt nicht trotzdem, dass die WHO, egal wo, nie eine Maßnahme empfehlen dürfte, die verstümmelnd oder traumatisierend oder mit starken Nebenwirkungen behaftet oder von der Drohung eines erheblichen Funktionsverlustes begleitet wäre? "