Beiträge von werner

    Ein Gedanke, der zwar nicht 1:1 übertragbar ist, aber dennoch: Angenommen der Bundestag beschliesst und verabschieded ein Gesetz, was die Todesstrafe per Steinigung wieder einführt. Dann kann man gegen diesen Verfassungsbruch nur klagen, wenn man "post mortem" klagt - oder ein Angehöriger dies übernimmt?

    Man mus doch im Vorfeld einer vermeintlichen Grundrechtsverletzung, auch wenn nicht direkt betroffen, die Möglichkeit haben, diese als solche zur Klärung zu bringen. Das sagt mir zumindest mein laienhaftes Rechtsempfinden...

    Du kannst klagen, sobald Du zur Steinigung verurteilt worden bist. Das Kind kann klagen, wenn sein Sorgeberechtigter dem Beschneider seine Einwiligung mitteilt.
    Im Vorfeld gibt es nur ein Normenkontrollverfahren ( siehe Wikipedia ).

    Auf dem Wissenschaftsportal der Gerda-Henkel-Stiftung findet man Audios und Videos zu vielen interessanten Themen u.a. zu Religion und zu Beschneidung.

    Ganz besonders "interessant" fand ich den Vortrag von Thomas Lentes über einen historischen Vergleich von Tattoos und Beschneidung. Lentes weist darauf hin, dass Bodymodifications schon immer üblicher Bestandteil der Menschheitsgeschichte waren. Heute sähe man das an der weiten Verbreitung von Tattoos. Mit keinem Wort geht Lentes darauf ein, dass es sich bei der Beschneidung aus religiösen Gründen um ZWANGSbeschneidung an KINDERN handelt. Dafür erhält er den dankbaren Applaus des Publikums auf einer interdisziplinären Tagung an der Hochschule für Jüdische Studien in Heidelberg. Aus rechtlichen Gründen darf/ sollte ich hier nicht sagen, was ich über eine solche Art von " Wissenschaft" denke. Lentes stammt übrigens aus dem "Exzellenzcluster" „Religion und Politik in den Kulturen der Vormoderne und Moderne“ der Universität Münster, zu dem auch der bekannte Beschneidungsbefürworter und Jurist BIJAN FATEH-MOGHADAM gehört.

    Audio: „Beschneidung und Tattoo“ | L.I.S.A. - Das Wissenschaftsportal der Gerda Henkel Stiftung

    Marlene Ruprecht

    "Im April dieses Jahres bin ich von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats einstimmig als Generalberichterstatterin für die Belange von Kindern eingesetzt worden. Ich habe den Auftrag, auf die Kinderrechte hinzuweisen und darauf hinzuarbeiten, dass sie in den 47 Mitgliedstaaten gewahrt und umgesetzt werden. Am Montag hatten wir eine Sitzung des Sozialausschusses. Dort ging es um einen großen Bericht über körperliche Unversehrtheit, für den ich als Berichterstatterin benannt wurde. Die Beschneidung ist dabei ein Thema, aber es geht noch viel weiter. Dort geht es auch um Intersexualität, Schönheitsoperationen und um die Frage, was Eltern an ihren Kindern vornehmen lassen dürfen."

    Auszug aus dem Bundestagsprotokoll

    Könnte nicht auch ein intakter Junge ab seinem ersten Lebenstag klagen und sich dabei von seinen Eltern vertreten lassen?

    "Es ist nur derjenige Neugeborene klagebefugt, der unmittelbar vom Gesetz betroffen ist. Und das ist er nur, wenn seine Sorgeberechtigten das Sorgerecht (potentiell) so wahrnehmen, wie sie es nach diesem Gesetzentwurf dürften (aber nicht müssen). Wenn sie wollen, willigen diese Sorgeberechtigten für das Neugeborene in die Beschneidung ein, wenn nicht, dann eben nicht. Im letzteren Fall fehlt es an der Betroffenheit. Im ersteren wäre es widersprüchlich, der Beschneidung einerseits zuzustimmen, aber gleichzeitig gegen die Norm zu klagen, die dies erlaubt. Eine Verfassungsbeschwerde wäre m. E. unzulässig." Zitat von Prof.E.Müller

    Gegenmeinung:

    "Das hat das BVerG aber anders gesehen: Unmittelbare Betroffenheit ist schließlich gegeben, wenn die angegriffenen Bestimmungen, ohne eines weiteren Vollzugsakts zu bedürfen, die Rechtsstellung des Beschwerdeführers verändern.
    Elternmeinungen können sich ändern und Sorgeberechtigte auch - wer garantiert denn einem Neugeborenen, dass bei Tod oder Scheidung der Eltern das Sorgerecht nicht in die Hände eines Beschneidungsbefürworters fällt oder die Eltern wegen exzessiven Konsums von Erwachsenenfilmen plötzlich beschnittene "schöner" finden? Es ist keineswegs widersprüchlich, dass Sorgeberechtigte als Anwalt ihres Sohnes das Grundrecht ihres Kindes auf körperliche Unversehrtheit für seine gesamte Kindheit garantieren wollen. Spätestens wenn in einem Streit um das Sorgerecht das Argument aufkommt, der andere könnte den gemeinsamen Sohn beschneiden lassen wollen, müsste ein Gericht wegen des offensichtlichen Verstoßes gegen Art. 3 GG den 1631d nach Art. 100 GG dem BVerfG vorlegen."

    IMHO könnte das nur so laufen: ein Vater/Mutter hat seine Tochter beschneiden lassen, FGM Typ 1. Er wird angezeigt bzw. zeigt sich selbst an. Nach seiner Verurteilung erhebt er Einspruch wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Bis er zum BVG gekommen ist, vergehen Jahre, während der er einem öffentlichen Spiessrutenlauf ausgesetzt ist. Wer hält das durch?

    Die Frage, ob sich das BVG einem "Aufschrei" beugen muss, wurde hier ja schon mal diskutiert. Fazit: ja, wenn politische Interessen des Landes auf dem Spiel stehen.

    Noch einmal Revue passieren lässt Deidre Berger, Vorsitzende des AJC- Berlin, die Beschneidungsdebatte. Aus ihrer Sicht waren die Beschneidungskritiker finanziell gut ausgestattet.

    "Their well-financed campaign included newspaper ads, Op-Eds, letters to the editor and cartoons mocking practitioners of circumcision."

    Die Befürworter dagegen mussten ja bekanntlich ihr letztes Hemd drangeben, um auch mal ein Stimmchen zu Gehör zu bringen. :whistling:

    Ausserdem hätten die Kritiker massiv das Parlament unter Druck gesetzt.

    "Parliamentarians were bombarded with anti-Semitic hate mail on circumcision."

    Demgegenüber " informierte" der AJC alle Bundestagsabgeordnete mit einem " sachlichen" Briefing. :whistling:

    Auch sei von den Kritikern die alte antisemitische Phantasie vom raffgierigen und moralisch verwahrlosten Juden reaktiviert worden.

    "Interestingly, the anti-circumcision groups dismiss U.S. data claiming that circumcision is an “industry” with American pediatricians earning enormous profits by performing unnecessary circumcisions. Accusations behind closed doors are that American medicine is in the hands of profit-greedy Jews."

    Diese Türen müssen ziemlich dick gewesen sein. Ich habe sowas nirgendwo gehört. X(

    Zum Schluss erneuert Deidre Berger eine Befürchtung, die schon öfter zu hören war.

    "Nonetheless, circumcision opponents are likely to challenge the legislation. A German parliamentarian has vowed to bring her fight against circumcision to the Council of Europe."

    Vielleicht sollte man darüber intensiver nachdenken? :rolleyes:

    Op-Ed: German law won’t stop debate on ritual circumcision | JTA - Jewish & Israel News

    "Es geht tatsächlich nicht um Kriminalisierung, aber es gibt in der juristischen Methodologie feine Abstufungen, wie ein gesellschaftlicher Konsens formuliert wird. Eine Vereinbarung kann zum Beispiel rechtswidrig, muss aber nicht unbedingt strafbar sein und verfolgt werden. Man könnte auch etwas dulden, wie wir es aus der Debatte um die Abtreibung kennen."

    Gerade das wollte aber der Gesetzgeber vermeiden: dem ja ganz offensichtlich (zumindest mehrheitlich) vorhandenen gesellschaftlichen Konsens, Beschneidung als rechtswidrig abzulehnen, Ausdruck zu verleihen.

    "Er hoffe, dass "wir dann irgendwann einen Status quo erreichen, mit dem wir nicht nur alle leben können, sondern der uns höchstmögliche Qualitätsstandards sichert".

    Damit sagt er ja, dass es "höchstmögliche Qualitätsstandards" zur Zeit nicht gibt, und dass ihr Erreichen von "Hoffnung" auf ein "Irgendwann" abhängt. Im Deutschen nennt man das " St. Nimmerleinstag". Herr Kramer hat schon in seinem Interview mit der " Zeit" bewiesen, dass er ein Meister des sich selbst ins Bein schiessen ist.

    "Sollte das Bundesverfassungsgericht noch angerufen werden – nicht zuletzt deswegen, weil der rechtliche Schutz der genitalen Unversehrtheit von Knaben gegenüber dem von Mädchen erheblich schlechter gestellt werde – so müsse „man“ halt allenfalls eine „Watschn“ aus Karlsruhe hinnehmen. Aber, damit sei gerade bei diesem Thema nicht zu rechnen, denn angesichts der politischen Dimension der ganzen Debatte würde das BVerfG dann wohl die „judicial restraint“-Karte spielen. Da musste der Nichtjurist dann doch erst einmal nachsehen, was das bedeutet. Im Klartext: Die Rechtsprechung tritt hinter der „freien politischen Gestaltung“ zurück. Und die, das lernt man gerade an diesem Beispiel, arbeitet mit Vorgaben, die nichts mit dem bei uns geltenden Rechtsverständnis zu tun haben."

    Drei Ministerialbeamte vor einem riesigen Problem - Wieso ein kläglicher Gesetzesentwurf zustande kam : literaturkritik.de