Bekanntlich stellte in den alten Fachinformationen zur Anwendung der EMLA-Creme der Hinweis "Die Anwendung bei Zirkumzisionen hat sich als unbedenklich erwiesen" eine (versteckte) Indikationserweiterung dar. Seitdem der Hersteller diesen Unbedenklichkeitshinweis streichen musste, ist die Anwendung von Emla bei Zirkumzisionen ein Off-Label-Use. Das gilt für Deutschland.
In den österreichischen Gebrauchsinformationen, die den deutschen überwiegend gleichen, hat man von solchen Verstecken nichts gehalten. Der Unbedenklichkeitshinweis taucht auch hier auf und wird ganz offen als Begründung für die Indikation zur Beschneidung benannt ("4.1....Vorbereitung zur Zirkumzision...").
http://www.orthopraxis.at/downloads/emler.pdf
Entsprechend einfach machen es sich die kürzlich erschienenen österreichischen Handlungsempfehlungen zum postoperativen Schmerzmanagement bei Kindern. ("Nichtmedikamentöse Maßnahmen sowie topische Analgetika und orale Zuckerstoffe im Schmerzmanagement"). Aus österreichischer Sicht gehört Zirkumzision eindeutig zu den "minor procedures".
Zitat
"Am häufigsten wird EMLA®-Creme, eine eutektische Mischung aus Lidocain 2,5% und Prilocain 2,5%, eingesetzt. Sie ist indiziert für die äußerliche Anwendung auf der intakten Haut zur Oberflächenanästhesie bei venösen und arteriellen Punktionen, Lumbalpunktion, Vorbereitung zur Zirkumzision und bei chirurgischen Eingriffen an der Hautoberfläche."
Das wars aber auch schon. Irgendwelche Begründungen für die Anwendung von Emla sucht man in den Handlungsempfehlungen vergeblich. Weder bezüglich Effektivität, noch bezüglich Nebenwirkungen. Braucht man ja nicht, weil es steht ja in den Indikationen, und ist ja unbedenklich.
http://www.springermedizin.de/nichtmedikamen…nt/4973128.html
An diesen österreichischen Verhältnissen sieht man einmal mehr, wie extrem wichtig die Entfernung des Unbedenklichkeitshinweises aus der deutschen Fachinformation war.