Beiträge von werner

    Zitat

    "Urinary tract infections strike girls much more frequently than boys. and in all such cases are treated with oral antibiotics, not surgery. But if genital surgeries on girls did reduce such infections, would Morris and Tobian favor rolling them out universally? Could they even advocate research into the question without falling afoul of medical echics? The clear and obvious answer is no."


    http://archpedi.jamanetwork.com/article.aspx?articleid=1833819

    Nicht ohne Grund hat Dr. Silay vor dem Europarat angekündigt, dass die Türkei ab 2015 rituelle Beschneidungen nur noch durch Ärzte erlauben will.

    Schon im Jahre 1997 sickerten Berichte über die Komplikationsrate bei Beschneidungen a la turca durch.

    Zitat

    "Traditional (medically untrained) circumcisers were responsible for 85% of the complications and almost all the disastrous ones. The frequency of complications from mass circumcision was statistically significantly higher than that from circumcisions performed singly in operating room conditions (relative ratio 3.05 and P < 0.001)."


    http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/9240193


    Aber auch 17 Jahre später besteht das Problem weiter.

    Zitat

    "A 2.5-month-old infant with hypovolemic shock was brought with bleeding 12 hours after circumcision by a traditional circumciser at home. He was lethargic with pale skin, mucous membranes, and had shallow breathing. The pulse was 180/ minute and arterial blood pressure was not measurable. He had bleeding from the frenulum between two sutures. The bleeding could not be ceased despite compression.

    http://www.apspjcaserep.com/ojs/index.php/…iewFile/151/pdf

    Genau wie bei den Folgen inadäquater Lidocain-Anwendung: wie hat sich der deutsche Gesetzgeber vorgestellt, dass ein ritueller Beschneider mit solchen Komplikationen nach den "Regeln der ärztlichen Kunst" umgehen soll?

    Hier ist noch so ein Fall. Natürlich auch extreeeeeem selten.

    "Systemic toxicity to local anesthesia in an infant undergoing circumcision"


    http://www.journalagent.com/z4/download_fu…r&un=AGRI-54771

    Wie ein nicht-ärztlicher Beschneider diese Komplikationen nach den Regeln der ärztlichen Kunst in den Griff kriegen soll, ist ein Rätsel bzw. völlig unmöglich. Vielleicht am besten mit der Methode: verschweigen.

    Siehe zu diesem Thema auch:

    Lidocain ist verschreibungspflichtig

    Die Folgerung der Befürworter lautet hier: Wer sich gegen evidenzbasierte medizinische Erkenntnisse zur Wehr setzt, muss ein Problem haben.Entweder er leidet unter völlig irrationalen, bestenfalls kulturell bedingten Wahnphantasien (Angst vor Sensibilitätsverlust) oder er verlagert Probleme, die einen ganz anderen Ursprung haben, auf die Beschneidung (häufiges "Argument" gegenüber Betroffenen) oder (schlimmstensfalls) er ist Antisemit bzw. islamophob (Konsequenz aus dem Medizin-Tsunami der Befürworter vor dem Europarat) oder er verstösst gegen die Rechtsordnung (Pekarek).

    Wenn sich die Wahrnehmung der Sinnlosigkeit der Beschneidung in Afrika weiterverbreitet, wird der Rückschlag für die mit amerikanischen Regierungsgeld gesponserten Befürworter fürchterlich sein.

    Es soll ja immer noch Leute geben, die die in EMLA enthaltene Substanz "Lidocain" für so etwas ähnliches wie Brennesselsaft halten. Dabei fällt Lidocain seit 2006 wie grundsätzlich alle Lokalanästhetika unter die Verschreibungspflicht. Grund:

    Zitat

    "Die Anwendung von Lokalanästhetika ist mit erheblichen Risiken verbunden. In der Datenbank des BfArM befinden sich 627 Fallberichte über unerwünschte Arzneimittelwirkungen (ohne topische oder spinale/peridurale Anwendung), davon 37 Todesfälle, die mehrheitlich mit kardiovaskulären und ZNS-toxischen Wirkungen, sowie anaphylaktischen Reaktionen und schweren Hautreaktionen in Verbindung gebracht werden. Es gibt mehrere publizierte Fallberichte über unerwünschte Arzneimittelwirkungen im Rahmen neural-therapeutischer Behandlungen, v.a. in Form von Nervenverletzungen, aber auch einen Fall von Subarachnoidal-Blutung bei fehlerhafter Injektion in die Tonsilla pharyngea."


    Erst im Jahre 2010 ist dem BfArM aufgefallen, dass nach dieser Regelung ja auch die EMLA-Creme unter die Verschreibungspflicht fallen würde. Erst dann hat man in die Arzneimittelverordnung den Zusatz aufgenommen, dass die Anwendung von Lidocain "auf der Haut und der Schleimhaut" nicht unter die Verschreibungspflicht falle.

    Ich halte es schlichtweg für einen Irrtum, man könne Beschneidungskritik äussern und gleichzeitig dem Antisemitismusvorwurf entgehen bzw. ihn als Unterstellung entlarven. Wie wir wissen, wird dieses Vorgehen vielerorts als eine ganz besonders perfide Form des Antisemitismus verstanden.
    Von wo auch immer sich die Beschneidungskritik dem Punkt nähert (medizinisch, ethisch, juristisch, historisch usw.), hat sie im Ergebnis (!) immer (!) ein Verbot der jüdischen Säuglingsbeschneidung zur Folge. Und einzig und allein auf dieses Ergebnis kommt es den religiösen Befürwortern an.
    Ich bin der Meinung, man sollte sich diesem Problem stellen, z.B. so, wie es Reinhard Merkel vor dem Ethikrat gemacht hat, auch wenn von diesem Sich-Stellen keine (zumindest keine einfache) Lösung zu erwarten ist.
    Noch kann man nicht beurteilen, wie die Autoren in dem angekündigten Buch von Matthias Franz mit diesem Problem umgehen. Bisher jedenfalls muteten die Versuche, dem Problem zu entkommen, m.A. nicht sehr glaubwürdig an oder/und führten in immer wieder neue Widersprüche, z.B. von medizinischer Seite. Genauso unbefriedigend sind natürlich auch Versuche, die Körperverletzung mit der Rücksicht auf "unsere historische Verantwortung" legitimieren zu wollen, selbst wenn sie (wie z.B. bei Eschelbach) als Konsequenz nationaler historischer Erfahrung, die bis zum Religionskampf unter Bismark zurückreicht, mit (impliziten) Verfassungsrang begründet wird.


    Es war ja gerade die Untersuchung von Paix und Peterson, die die EMA dazu veranlasst hat, die Anwendung von EMLA als "ethisch inakzeptabel" zu bezeichnen. Stattdessen verweigert man sich der Empfehlung, "Beschneidung" nicht mehr in der Fachinformation zu verwenden, und "ersetzt" quasi den (weggefallenen) Unbedenklichkeitshinweis mit der Erwähnung dieser merkwürdigen Studie. Damit wird die Empfehlung der EMA konterkariert. Die von der EMA geforderten Alterdefinitionen wurden umgesetzt; die zur Bewertung "ethisch inakzeptabel" geführt habenden Empfehlungen nicht. Das Missbrauchspotential von EMLA besteht also weiterhin, gestützt auf eine einzige Studie, deren wissenschaftliche Bedeutung mehr als zweifelhaft erscheint.

    Schon Urlaubspläne für den Sommer? Vielleicht in die Türkei? Dann sollte man auf keinen Fall Kappadokien auslassen. Da steppt nämlich der Bär, und der heisst: Sünnet Düğünü.

    Zitat

    "This is worthy of a celebration. And oh how we celebrated! Family, friends, and neighbors gathered around this boy and partied late into the night! Complete with dancing, singing, eating, and gift-giving, this tradition had the look and feel of awedding reception.

    As you can see from the video we were in a very fancy reception hall in a cave with approximately two hundred guests. There were snacks and drinks as well as a full meal of chicken and rice, salad, watermelon, and dessert. Entertainment was provided by hired musicians and folk dancers.

    Other circumcision celebrations take place in outdoor garden settings without a meal and music is provided by a DJ. Still others commence this rite at their home, barricading the roads as they take their dancing to the streets and sit at tables full of food provided by neighbors and friends."

    http://www.captivatingcappadocia.com/cappadocia-circumcision-party/

    Um den österreichischen "Netdoktor" auf den neuesten Stand zu bringen, hat man sich der Fachkompetenz des Krankenhauses der Barmherzige Schwestern in Linz versichert, das bekanntlich eine irrsinnige Kompetenz in der Phimosebehandlung aufweisen kann. Da nimmt es fast Wunder, dass man trotzdem noch fremde Autoritäten zur Unterstützung heranziehen muss.

    Zitat

    "Morris BJ, Bailey RC, Klausner JD, Leibowitz A, Wamai RG, Waskett JH, Banerjee J, Halperin DT, Zoloth L, Weiss HA, Hankins CA. Review: a critical evaluation of arguments opposing male circumcision for HIV prevention in developed countries. AIDS Care 2012; 24(12): 1565-75. doi: 10.1080/09540121.2012.661836 [Epub 2012 Mar 28]"

    http://www.netdoktor.at/gesundheit/mae…tm_campaign=kw7

    Auch in Österreich bemüht man sich natürlich, ärztliche Leitlinien fortzuentwickeln und auf den jeweils ultimativen Stand evidenzbasierter globaler Forschung zu bringen. Was dabei rauskommt, demonstriert eindrücklich der "Arbeitskreis Kinderurologie" der "Österreichischen Gesellschaft für Urologie".

    Hiess es im Jahre 2007 noch knapp...

    Zitat

    "2c. Therapiemodalitäten

    Konservativ: Applikation von steroidhältiger Salbe evt. in Kombination mit einem nicht resorbierbarem Antibiotikum.

    Chirurgisch: dorsale Schnürringinzision, Triple-Inzision,
    Zirkumzision – radikal oder unter Belassung einer sogenannten Umschlagfalte."

    http://www.kup.at/kup/pdf/6307.pdf

    ...so hatte man sich 2011 schon wesentlich ausführlichere Gedanken gemacht.


    Zitat

    "2c) Therapiemodalitäten

    Konservativ: Applikation von steroidhältiger Salbe evt. in Kombination mit einem nicht-resorbierbaren Antibiotikum (obsolet: östrogenhaltige Salben).

    Chirurgisch: Triple-Inzision, Zirkumzision. Im Hinblick auf das Wissen, dass sexuell übertragbare Krankheiten (STD) in Zusammenhang mit dem intakten inneren Vorhautblatt eine wesentliche Rolle spielen, sollte die Indikation zur kompletten Zirkumzision großzügig gestellt werden. Therapie bei Konglutinationen: Präputiolyse nach lokaler Lokalanästhetikapplikation (z. B. Emla®).

    http://www.uro.at/mm/Leitlinien_…_13-12_2011.pdf

    Dieses Wissen über sexuell übertragbare Krankheiten hatte man in Österreich 2007 noch nicht. Für die nächste "Fortentwicklung" der Leitlinie empfehlen wir die Schriften von Brian Morris.

    In der Tat ist es mittlerweile stocklangweilig, schon in den ersten Sätzen solcher Zusammenfassungen aufgedrängt zu bekommen, wohin der Hase laufen soll. Den "Rest" kann man sich dann selbst zusammenreimen.
    Herzberg nimmt zumindest neuere Beiträge zur Debatte auf, aber von der Befürworterseite ist ausser Pekarek ja nichts mehr gekommen, und ein Glanzlicht war das ja nun auch nicht.

    Der gebürtige Hamburger Wolfgang Wohlers ist seit 2001 Professor für Strafrecht an der Universität Zürich. Jetzt möchte er gern an die Universität Basel. Beworben hat er sich u.a. mit einem Vortrag über die Beschneidung.

    https://ius.unibas.ch/index.php?eID=secFileDl&fileUid=5536

    Die Gefahr einer Überfremdung des akademischen Betriebs der Schweiz durch deutsche Professoren würde dadurch allerdings nur verlagert.

    http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region…/story/10349157


    Ach ja, Fateh-Moghadam will auch nach Basel.

    https://ius.unibas.ch/index.php?eID=secFileDl&fileUid=5567

    "Nehme ich mal an"

    Ja, was denn nun? Hat die Pharmafirma ( AstraZeneca ) jemals eine Zulassungsantrag gestellt oder nicht? Das werden wir wahrscheinlich nie erfahren. Sollte sie ihn nicht gestellt haben, fragt man sich natürlich, wie der Unbedenklichkeitshinweis in die Fachinformation überhaupt hineingekommen ist. Aber auch das wird wohl ein Rätsel bleiben.

    Das BfArM scheint ja gebetsmühlenartig auf Befragung hin zu antworten, es habe nie eine Indikation für Emla zur Anwendung bei Beschneidungen gegeben. Warum es dann trotzdem den Unbedenklichkeitshinweis entfernt hat, ist ein weiteres Rätsel. Das wäre dann ja gar nicht notwendig gewesen.

    In dem "Artikelauszug" schreibt wakankar weiter:

    "Der bisher in der Gebrauchs- und Fachinformation enthaltene Satz "Allerdings hat sich bei Neugeborenen vor der Beschneidung die Anwendung von 1g Emla auf der Vorhaut als unbedenklich erwiesen." wurde ersatzlos gestrichen."


    Wie wir aus dem Artikel von Schulte von Drach aus der SZ vom 19. August 2013 wissen, interpretierte Frau Dr. Pabst diesen Unbedenklichkeitshinweis arzneimittelrechtlich als Indikationserweiterung. Allein darauf beruhte ihre Aussage, Emla sei die Indikation entzogen bzw. diese Indikation widerrufen worden.


    "Dieser Unbedenklichkeitshinweis lässt sich so interpretieren, dass es sich bei der Anwendung zur Beschneidung um eine zugelassene Indikation handelt, sagt die Ärztin."

    "Die Formulierung entspricht meiner Meinung nach außerdem einer Indikationserweiterung."


    In ihrem Statement vom 28. Juli 2913 hier im Forum ging es dagegen um die Altersbegrenzung. Diesbezüglich war Emla in der Tat immer schon ein Off-Label-Use. In dieser Hinsicht hat sich in der Tat durch die neue Gebrauchsinformation nichts geändert. Genau DAS hat wakankar an dieser Stelle festgestellt.


    Erst, wenn man diese beiden Aspekte (Altersbegrenzung/ Unbedenklichkeitshinweis) voneinander trennt, erklären sich die Aussagen von wakankar in diesem Forum. Einen Widerspruch zwischen ihren Aussagen kann ich deshalb nicht entdecken.

    Wie wir ebenfalls wissen, wurde der Unbedenklichkeitshinweis in der Emla-Fachinformation von vielen Beschneidern als Legitimation benutzt. Seine Entfernung ist deshalb enorm wichtig.

    Hoffnung macht vor allem auch der letzte Satz:

    Zitat

    "In der OLG-Entscheidung hat sich ein von allen (außer der Antragstellerin) empfundenes Schutzbedürfnis durchgesetzt gegen eine Regelung, die den Schutz des Kindes nicht will, um statt seiner die sorgeberechtigte Person zu schützen, nämlich in ihrem Interesse an der rituellen Verletzung des kindlichen Körpers. Der Gesetzgeber hat diese Regelung unter politischem Druck geschaffen. Sie taugt nichts, und die Praxis wird immer wieder versuchen, sie durch gesetzessinnwidrige Bejahung der Kindeswohlgefährdung (§ 1631d Abs. 1 S. 2 BGB) zu umgehen."