Beiträge von TobiasSP

    Meiner Meinung nach dürfte es schon ausreichen, wenn man die Bundesregierung dazu zwingen könnte, offenzulegen, wie viele Beschneidungen notwendig sind, um 1 HIV-Infektion, Fall von Peniskrebs etc. zu verhindern und wie viele Komplikationen hierfür in Kauf genommen werden dürfen! Grundlage des Gesetzes ist doch, die medizinischen Vorteile überwiegen den Nachteilen/Risiken! Wenn dem so ist, her mit den Zahlen! Kann die Bundesregierung aber keine Daten liefern, fällt die Grundlage des Gesetzes weg und wir reden nur noch um eine Schönheitsoperation. Eine Schönheitsoperation auf Wunsch der Eltern kann aber wohl kaum mit dem Kindeswohl im Einklang stehen! Hoffentlich fragt ein Bundestagabgeordneter in der kommenden Debatte da mal nach!

    Gruss
    Tobias

    Das klingt eigentlich interessant. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob sich das Ganze nur auf den biomedizinischen Bereich beschränkt. Aber da Deutschland die Konvention nicht unterzeichnet hat, kann man sich diese Überlegung wohl gleich sparen.

    Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin: Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin


    Das klingt eigentlich interessant. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob sich das Ganze nur auf den biomedizinischen Bereich beschränkt. Aber da Deutschland die Konvention nicht unterzeichnet hat, kann man sich diese Überlegung wohl gleich sparen.

    Danke fürs Raussuchen

    Tobias

    Das Problem ist allerdings, dass die AAP ihre Stellungnahme mit einem "technical report" fundiert, in dem 248 wissenschaftliche Artikel als Quellen angeführt sind (insgesamt wurden angeblich über 1000 Artikel ausgewertet). Ich fürchte, dass man der AAP nicht wirklich beikommen kann, wenn man sich nicht detailliert damit auseinandersetzt. Das wäre ein (sehr umfangreicher) Job für Mediziner oder wenigstens Leute, die etwas von statistischer Analyse und Forschungsmethoden verstehen. Hat diese Auseinandersetzung schon mal jemand vorgenommen? Ins Auge gestochen ist mir zumindest bislang nichts.

    Vor diesem Hintergrund wirkt es leider auch nicht sonderlich überzeugend, wenn Leute wie Wolfram Hartmann vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte die AAP-Stellungnahme einfach so vom Tisch wischen. Gerade von beschneidungskritischen Ärzten müsste da ein bisschen mehr kommen. Kann natürlich sein, dass man DIE medizinische Wahrheit nicht finden wird, aber dann wäre es schön, wenn alle Seiten das auch so sagen würden. Dann müsste man nämlich die Prämissen verschieben, z.B. in Richtung eines Vorsichtsprinzips.

    Schlussendlich sollte man auch nochmal hervorheben, dass nicht einmal die AAP eine generelle Empfehlung zur Beschneidung Neugeborener ausspricht. Vielleicht haben die Herrschaften im Justizministerium da nicht so genau hingeschaut.


    Die Aussagen der AAP sind tatsächlich ein Problem. Das Justizministerium behauptet einfach die Beschneidung habe grundsätzliche medizinische Vorteile und daher sei die Beschneidung auch mit dem Kindeswohl vereinbar. Wenn die Aussagen der AAP widerlegt werden, fällt dann auch zwangsläufig das ganze Beschneidungsgesetz. Weiss irgendjemand eigentlich, ob Deutschland die Convention for the Protection of Human Rights and Dignity of the Human Being with regard to the Application of Biology and Medicine: Convention on Human Rights and Biomedicine unterzeichnet und ratifiziert hat? Wenn ja, wäre da nämlich ein Ansatzpunkt, um zu argementieren, dass das geplante Beschneidungsgesetz nicht mit dem Kindeswohl vereinbar ist. Art. 6 Abs. 1 schreibt vor, dass bei nicht einwilligungsfähigen Personen nur die medizinischen Eingriffe zulässig sind, bei denen der Person ein unmittelbarer Nutzen entsteht. Selbst deutsche Politiker werden wohl kaum argumentieren wollen, die Beschneidung eines geschlechtsunreifen Jungen hätte einen direkten Nutzen hinsichtlich seines HIV-Ansteckungsrisikos!

    Gruss
    Tobias


    Lieber Benni,

    leider gibt es keine solche Verjährungsunterbrechung. Die Ansprüche des Jungen sind allesamt verjährt, sowohl in strafrechtlicher als auch in zivilrechtlicher Hinsicht.


    Hier müsste doch eigentlich Paragraph 78b Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) anwendbar sein. Eine Beschneidung eines Minderjährigen ohne Mediziner und ohne Betäubung erfüllt doch wohl den Straftatbestand der Misshandlung von Schutzbefohlenen gem. Paragraph 225 StGB. Ich würde es einfach darauf ankommen lassen und bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten.

    Gruss
    Tobias