• Ich bin gestern auf folgende Seite aufmerksam geworden. Möglicherweise kann diese in unserem Zusammenhang nochmal sehr nützlich werden.

    http://www.medleaks.org/website/

    Art. 2 GG:
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.

  • Es gibt dort ein Unterforum mit Berichten über Falschbehandlungen von Patienten. Das Forum soll natürlich von Leuten verwendet werden, die selbst im medizinischen Bereich tätig sind, aber ggf. könnte man hier trotzdem was posten (Frechheit siegt?).

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