EUGH: Schächtverbot rechtmäßig

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Wenn man Tiere vor unnötigen Schmerzen schützen kann, dann müsste das doch auch für kleine Jungen möglich sein?

      Die Enttäuschung scheint bei einigen groß zu sein, dass dieses mal ausnahmsweise der Schwanz nicht mit dem Hund gewedelt hat.
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Er [der Gerichtshof] stellt sodann fest, dass sich der flämische Gesetzgeber in einen sich entwickelnden gesellschaftlichen und normativen Kontext stellte, der durch eine zunehmende Sensibilisierung für die Problematik des Tierschutzes gekennzeichnet ist.
      Warte mal...
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Das Urteil kommt überraschend, da ein EuGH-Gutachter kürzlich noch zu dem Schluss gekommen war, derartige Vorschriften widersprächen dem Recht auf Religionsfreiheit.
      Ja kiekste mal, es gibt auch noch ein paar andere Rechte, und auch ein Gutachter kann mal irren.

      Und natürlich kommt wieder das vertraute "jüdisches Leben unmöglich machen"

      Aiman Mazyek befürchtet jetzt Hinterhof-Schächtungen. Kommt einem auch irgendwie bekannt vor.

      Mazyek schrieb:

      Veränderungen sollten durch die Religionsgemeinschaften selbst und nicht von außen erfolgen. „Der Ritus ist jahrtausendalter Teil jüdischen und muslimischen Lebens.“
      Auch das wurde 2012 gesagt.

      Eben. Genau. Man hatte tausende Jahre Zeit für Reformen. Stattdessen wurde BGM sogar noch verschlimmbessert, noch radikaler.
      Damit die Verstümmelung auf keinen Fall reversibel ist.
      Warum sollte sich jetzt in den nächsten Jahren auf ein mal "Veränderungen" ergeben? Warum sollte die Gesellschaft noch mal ein paar Jahrtausende darauf warten, dass Tieren unnötige Schmerzen erspart bleiben und auch die Genitalien von Jungen geschützt werden?

      Leider hat die FAZ keine Kommentare zugelassen. Wovor haben die Angst?

      faz.net/aktuell/politik/juden-…schlachtens-17107115.html
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Stimmt. Da geht's und wenn ich am Smartphone auf die mobile Ansicht schalte, seh ich sie auch. 8)
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Ben Cohen schrieb:

      If kosher slaughter is a legitimate target for the ECJ, then why not add male infant circumcision as well
      Äh... da sagt er überhaupt was! :thumbup:

      Bingo! Dass die da noch nicht drauf gekommen sind!

      Hoffentlich wird sich der ECJ die Anregung von Herrn Cohen zu Herzen nehmen!

      algemeiner.com/2020/12/20/euro…laughter-legal-judgement/
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Ben Cohen findet überhaupt nicht, dass Beschneidung verboten werden sollte, sondern sieht Verbote von Schächten ohne Betäubung (mit ist nach wie vor erlaubt) und von Säuglings-Genitalverstümmelung banal als Antisemitismus an. Und das ist, was Politiker gern hören wollen.

      Ben Cohen schrieb:


      If kosher slaughter is a legitimate target for the ECJ, then why not add male infant circumcision as well — another requirement of the Jewish and Muslim faiths that has been faced with legal and political challenges across Europe in yet one more demonstration of how centuries of antisemitism have reappeared dressed in humanist concerns.
      Da darf man sich einfach nicht beirren lassen. Antisemitismus ist anders definiert und diese Keule ist mittlerweile zu oft geschwungen worden, als dass man sie in jedem einzelnen Fall noch ernstnehmen kann.
    • Ja, natürlich kann man sagen: es muss ja niemand Fleisch essen. Und ja, man kann auch koscher leben, ohne Fleisch zu essen. Allerdings stellt sich die Frage: wo hört diese Entwicklung auf? Wann wird dann die Beschneidung untersagt...
      Na, hoffentlich doch bald! :thumbup:


      ... wann weitere Riten und Bräuche?
      Mir fällt jetzt spontan keine weitere, hierzulande verbreitete religiöse Praxis ein, die gegen elementare Grundrechte verstößt.

      Außer vielleicht "Kinder verbluten lassen wegen religiöser Vorschriften" und Mädchenverstümmelung. Aber das ist ja längst verboten.

      Schutz von Kindern vor Genitalverstümmelung und von Tieren vor unnötigem Leid würde schon reichen.
      In welche Richtung Leute beten oder ob sie Milchiges von Fleischigem trennen usw. geht niemanden etwas an.


      Bei der koscheren Schlachtung ist der Schächtschnitt Betäubung und Tötung zugleich, da das Tier sofort das Bewusstsein verliert.
      Ja nee, ist klar. Und Säuglinge haben ja auch kein Schmerzempfinden.... ;)

      Und der Artikel schießt sich gleich selbst in den Fuß:

      Und daher soll der Schächtschnitt gleichzeitig Betäubung und Tötung sein – die Schlachtung soll rasch und eben möglichst schmerzfrei erfolgen.


      wienerzeitung.at/meinung/blogs…86205-Mehr-als-Beten.html
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Pinchas Goldschmidt holt aus:



      “It starts with shechita (ritual slaughter), continues with mila (ritual circumcision), and then they start to close down Orthodox Jewish schools,” so asserted Chief Rabbi of Moscow Pinchas Goldschmidt in addressing a meeting of the Moetzes Gedolei HaTorah (Council of Torah Sages), senior rabbinic governing board of Agudath Israel of America.
      Rabbi Goldschmidt was appealing to the Moetzes Gedolei HaTorah for their, and Agudath Israel’s, assistance in galvanizing support to fend off growing challenges to Jewish religious life in Europe. As current President of the Conference of European Rabbis, Rabbi Goldschmidt has been extremely active on all matters pertaining to the rights and well-being of the 1.5 million Jews – 90% of whom affiliate with Orthodoxy – living on the European continent.
      With litigation remedies exhausted, these religious minorities will have to mobilize political power in each country to fend off opposition, a formidable undertaking.
      Over the past two years, Agudath Israel’s Washington Office has been conveying its concern in regard to the Belgian ban and other issues to White House and State Department officials, and congressional leaders, and has received a receptive ear. “We will continue those efforts, said Rabbi Abba Cohen, Agudah’s Vice President for Government Affairs and Washington Director and Counsel, “and in light of Rabbi Goldschmidt’s appeal, other avenues are being considered and pursued.”
      Kein leichter Stand für das Recht auf körperliche Unversehrtheit...

      thejewishvoice.com/2021/01/moe…ges-to-religious-freedom/
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • In einer weiteren Entscheidung aus dem Jahr 2000 äußerte das Bundesverwaltungsgericht sogar offene Kritik am Umgang des Bundesverfassungsgerichts mit der Religionsfreiheit (BVerwGE 112, 227). Angesichts des weiten und subjektiv geprägten Schutzbereichs des Grundrechts könne es nicht angehen, alle auf einer Glaubensüberzeugung beruhenden Verhaltensweisen von der Einhaltung allgemeiner Gesetze freizustellen.
      Sollte man eigentlich meinen. Bei manchen Religionsgemeinschaften (Zwölf Stämme, Freikirchen, Zeugen Jehovas) wird es ja auch so gehandhabt.


      Bundes-ich-fass-es-nicht-Gericht schrieb:

      Es reiche aus, wenn derjenige, der sich auf die Ausnahme beruft, substanziiert und nachvollziehbar die gemeinsame Überzeugung seiner Glaubensgemeinschaft darlege. Der Staat müsse sich dann einer Bewertung der Glaubenserkenntnis enthalten. Zudem könne der "zwingende" Charakter einer religiösen Norm auch nicht deshalb verneint werden, weil andere Regeln der Religion auf die Gewissensnot von Gläubigen Rücksicht nehmen und Abweichungen zulassen.
      Ja, nee ist klar. Außer natürlich, wenn es um Mädchen geht. Dann ist es genau anders herum. *Brech*

      Klar ist wohl inzwischen: Vom BVerfG haben kleine Jungen keinen Schutz ihrer Intimzonen zu erwarten. Zumal, nach den kürzlichen "entsprechenden" Besetzungen.

      Im Moment ist es das betäubungslose Schlachten. Sollte irgendwann (ich hoffe, ich erlebe das noch) ein europäisches Land nach dem anderen nicht nur Mädchen, sondern auch Jungen vor GM schützen - wird unser Land wohl leider die rote Laterne tragen... ;(

      Andererseits - es kann dann auch irgendwann alles ganz schnell gehen. Mir fällt immer das Beispiel mit der Berliner Mauer ein. "Die wird in 100 Jahren noch stehen!" - und dann kamen die "Spechte".

      hpd.de/artikel/eugh-eu-mitglie…etaeubung-verbieten-18899
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.