Hallo Zusammen,
ich habe einen Sohn (4 Jahre alt) welcher eine Phimose hatte und ballonierte. Die Vorhautöffnung war stecknadelkopfgroß. Er hatte nie Probleme beim Wasserlassen. Wir haben von unserem Kinderarzt eine Cortisonhaltige Creme bekommen, mit dem Hinweis immer ein wenig vorne auf die Vorhaut aufzutragen. Gebessert hatte sich nicht viel was sicherlich auch an der falschen Applikation lag. Niemand sagte uns, dass wir dabei die Vorhaut zu dehnen haben-
Wir waren bei zwei Ärzten und beide teilten uns mit, dass eine OP erforderlich sei. Nun wurde mein Sohn beschnitten und wir machen uns sehr große Vorwürfe weil wir erst im Nachgang erfahren haben, dass eine solche OP in 90% der Fälle unnötig ist. Er war sehr traurig über den Verlust seiner Vorhaut und schämt sich nun auch ein wenig. Zudem fand er es schön, dass sein Penis ballonierte. Den behandelnden Urologen auf die radikale Entfernung als Ultima Ratio angesprochen meinte dieser, dass es nicht anders möglich war, weil die Vorhaut zu kurz gewesen sei. Auf die Möglichkeit einer weiteren Cortisonbehandlung hat er eine Vernarbung angeführt und gemeint, dass eine weitere Behandlung da nicht zielführend gewesen wäre. Ich habe nun die Vermutung, dass unser Sohn absolut unnötigerweise beschnitten wurde. Ich könnte mich schwarz ärgern mich nicht im Vorfeld besser informiert zu haben und fühle mich sehr schuldig nicht stärker mich im Vorfeld informiert zu haben. Nun sind mir die Leitlinien der DGKCH von 2017 bekannt. Fraglich ist, ob es den Ärzten bekannt ist. Ich war extra bei einem weiteren Arzt, um eine zweite Meinung zu bekommen.
Könnt ihr mir Ratschläge geben? Wie kann ich es für meinen Sohn erträglicher gestalten? Was kann ich bezüglich der Uninformiertheit der Ärzte tun? Wie kann ich zukünftig solche Fehlentscheidungen vermeiden?
Beste Grüße,
ich habe einen Sohn (4 Jahre alt) welcher eine Phimose hatte und ballonierte. Die Vorhautöffnung war stecknadelkopfgroß. Er hatte nie Probleme beim Wasserlassen. Wir haben von unserem Kinderarzt eine Cortisonhaltige Creme bekommen, mit dem Hinweis immer ein wenig vorne auf die Vorhaut aufzutragen. Gebessert hatte sich nicht viel was sicherlich auch an der falschen Applikation lag. Niemand sagte uns, dass wir dabei die Vorhaut zu dehnen haben-
Wir waren bei zwei Ärzten und beide teilten uns mit, dass eine OP erforderlich sei. Nun wurde mein Sohn beschnitten und wir machen uns sehr große Vorwürfe weil wir erst im Nachgang erfahren haben, dass eine solche OP in 90% der Fälle unnötig ist. Er war sehr traurig über den Verlust seiner Vorhaut und schämt sich nun auch ein wenig. Zudem fand er es schön, dass sein Penis ballonierte. Den behandelnden Urologen auf die radikale Entfernung als Ultima Ratio angesprochen meinte dieser, dass es nicht anders möglich war, weil die Vorhaut zu kurz gewesen sei. Auf die Möglichkeit einer weiteren Cortisonbehandlung hat er eine Vernarbung angeführt und gemeint, dass eine weitere Behandlung da nicht zielführend gewesen wäre. Ich habe nun die Vermutung, dass unser Sohn absolut unnötigerweise beschnitten wurde. Ich könnte mich schwarz ärgern mich nicht im Vorfeld besser informiert zu haben und fühle mich sehr schuldig nicht stärker mich im Vorfeld informiert zu haben. Nun sind mir die Leitlinien der DGKCH von 2017 bekannt. Fraglich ist, ob es den Ärzten bekannt ist. Ich war extra bei einem weiteren Arzt, um eine zweite Meinung zu bekommen.
Könnt ihr mir Ratschläge geben? Wie kann ich es für meinen Sohn erträglicher gestalten? Was kann ich bezüglich der Uninformiertheit der Ärzte tun? Wie kann ich zukünftig solche Fehlentscheidungen vermeiden?
Beste Grüße,