Es ging aber nicht um die Genitalverstümmelung an sich, sondern lediglich um den Zeitpunkt und die Finanzierung.
Die Genitalverstümmelung vor Gericht - kein Thema.
Denn wir haben ja den §1631d! (bzw. er wurde uns oktroyiert)
haller-kreisblatt.de/lokal/bor…ges-Paar-vor-Gericht.html
Die Genitalverstümmelung vor Gericht - kein Thema.
Denn wir haben ja den §1631d! (bzw. er wurde uns oktroyiert)
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Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.