Weder Taufe noch Genitalverstümmelung sind "Erziehung"."Kindstaufe und Beschneidung" - Darf man Kinder heute noch religiös erziehen?
Warum wird hier gerade ein "jüdischer Bub", bzw Baby hervorgehoben? Werden nicht fast 100 mal mehr Jungen von nicht-jüdischen Eltern verstümmelt?Ist die religiös motivierte Beschneidung eines jüdischen Buben als Körperverletzung zu werten?
Dass eine Beschneidung eine Körperverletzung ist, daran hat es rechtlich nie den geringsten Zweifel gegeben. Jede Operation ist eine Körperverletzung.
Aber Operationen an Kindern, die nicht medizinisch notwendig sind "auf Elternwunsch" verletzen das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Ein paar Tropfen Wasser über die Stirn, die rasch getrocknet sind bewirken nicht die geringste Prägung.Sollten Kinder grundsätzlich vor früher religiöser Prägung, wie sie etwa auch die christliche Kindstaufe darstellt, geschützt werden?
Woher kommt der Begriff "Prägung"? Aus der Metallverarbeitung, aus dem Münzwesen. Eine Form wird mit hohem Druck auf etwas gedrückt, so dass eine dauerhafte Formveränderung, eine Markierung entsteht.
Das passt nicht auf ein paar Tropfen Wasser, das hat eher Ähnlichkeit mit einer Vorhautamputation. Dauerhafte Formveränderung.
Durch die Taufe wird kein Kind geprägt, sondern höchstens (geistig) durch die religiöse Erziehung. Aber durch die auch nicht irreversibel. Viele Kinder wenden sich von dem Glauben ihrer Eltern ab. Und das ist ihr gutes Recht.
Wenn man aber dann mit einer dauerhaften, irreversiblen religiösen Markierung am Körper versehen ist stellt das einen Verstoß gegen die negative Religionsfreiheit dar.
Vorsichtshalber hat man die Sendung nicht ins Archiv aufgenommen.Wie weit gehen Kinderrechte, Elternrechte und Religionsfreiheit? "Praxis" fragt nach bei Jurist/innen, Religionssoziolog/innen und Entwicklungspsycholog/innen. - Gestaltung: Alexandra Mantler
oe1.orf.at/programm/20201028/6…ioese-Erziehung-im-Wandel
There is no skin like foreskin