Da wundert dich nix mehr:
Der Verdacht der gewerbsmäßigen Bestechlichkeit wiegt doppelt schwer angesichts der exponierten Stellung, die sich der Dreiundfünfzigjährige in den vergangenen Jahren als Fachmann auf seinem Gebiet erarbeitet hatte. Er galt unter Kollegen als besonders korrekt und fleißig, er trat als Referent bei Krankenkassen und Berufsverbänden auf.
Der Oberstaatsanwalt soll allein in den vergangenen fünf Jahren rund 2.400.00 Euro an Schmiergeld erhalten haben.
faz.net/aktuell/rhein-main/fra…onsverdacht-16882703.htmlEbenso wie der 54 Jahre alte Geschäftsführer einer Gesellschaft, deren Zweck hauptsächlich das Erstellen von Gutachten für Justizbehörden war.
Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.