Rechtswirksame Einwilligung

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    • Rechtswirksame Einwilligung

      In diesem Artikel
      doccheck.com/de/detail/article…nie-verklagen-frau-doktor
      geht es im konkreten Fall zwar um Spritzen wegen Rückenschmerzen, die Autorin spricht grundsätzlich jedoch ein wichtiges Thema an, das auch dieses Forum betrifft und über das auch hier schon sehr viel geschrieben wurde, vor allem im Zusammenhang mit der seit 2017 gültigen Leitlinie "Phimose und Paraphimose".


      DocCheck schrieb:

      „Rechtlich betrachtet stellt jeder ärztliche Heileingriff (Röntgen, Spritzen, Verordnen von Medikamenten) eine Körperverletzung (§ 223 StGB) dar. Eine Körperverletzung, die mit Einwilligung des Patienten geschieht, ist allerdings straffrei. Der Arzt muss also vor jeder Maßnahme eine Einwilligung des Patienten einholen, wobei eine wirksame Einwilligung eine vorherige Aufklärung voraussetzt (vgl. Aufklärungspflicht).“


      Ein Chirurg würde sich ja auch weigern, eine Gallenblase rauszuoperieren, nur weil der Patient das will, sondern er wird auch schauen, dass er eine entsprechende Indikation hat. Hier gilt meines Wissens der zitierte Spruch Primum nihil nocere – Erstens nicht schaden.


      Es wäre zu wünschen, mehr Ärztinnen und Ärzte würden so konsequent denken und handeln und Körperteile nur dann operieren oder gar entfernen, wenn es dafür eine zwingende Indikation gibt und nicht nur den diffusen Wunsch der Erziehungsberechtigten, Patienten mit fragwürdigen Schöngeitsidealen oder längst überkommene medizinische Lehrmeinungen.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Weguer schrieb:

      Es wäre zu wünschen, mehr Ärztinnen und Ärzte würden so konsequent denken und handeln und Körperteile nur dann operieren oder gar entfernen, wenn es dafür eine zwingende Indikation gibt und nicht nur den diffusen Wunsch der Erziehungsberechtigten, Patienten mit fragwürdigen Schöngeitsidealen oder längst überkommene medizinische Lehrmeinungen.
      So ist es. Da Hinterhofbeschneidungen zumindest in Deutschland kaum eine Rolle spielen, kann man davon ausgehen, dass die Beschneidungsrate von rund 10% durch ärztliches Eingreifen zustande gekommen ist. Da mittlerweile bekannt ist, dass die Vorhaut einen Sinn und Zweck hat und eine Verengung im Kindesalter noch keine Indikation darstellt, muss man leider davon ausgehen, dass Ärzte dem Prinzip "primum nihil nocere" bewusst zuwider handeln. Der Wunsch der Eltern ist Nebensache. Ein guter Arzt, der den hippokratischen Eid ernst nimmt, sollte Eltern davon abbringen und aufklären. Spätestens seit der Anpassung der Leitlinie zur Behandlung von Phimose/Paraphimose sollten "medizinisch indizierte" Beschneidungen eigentlich gar kein Ding mehr sein.
      "The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fsx100 ()

    • Wieder DocCheck, wieder die Haftungsfrage, wieder absolut klare Aussagen:

      DocCheck schrieb:

      Ist man als Arzt bei der Impfung gegen COVID-19 auf der sicheren Seite?
      „Jein – nicht automatisch“, sagt Rechtsanwalt Sven Wilhelmy aus Köln. „Jede Impfung ist auf den ersten Blick eine Körperverletzung. Sie wird erst dadurch legitimiert, indem ich als Patient in den Eingriff einwillige“, stellt er klar. Wilhelmy ist spezialisiert auf Arzthaftungsrecht. „Damit das geht, muss ich als Patient über alle relevanten Aspekte der Behandlung aufgeklärt werden, um eine Entscheidung treffen zu können.“ Und genau hier kommt der Arzt ins Spiel, der den Patienten über alle Risiken umfassend aufklären muss: Gibt es alternative gleichwertige Therapien? Was sind schlimmstmögliche Komplikationen?

      Selbstverständlich kann ein Arzt nur über die Risiken aufklären, die zum Zeitpunkt der Behandlung allgemein bekannt sind. Dabei spiele der Zeitpunkt der Behandlung eine wesentliche Rolle. „Was ist mein Kenntnisstand bei den Vakzinen heute, worüber muss ich meinen Patienten aufklären? Darüber müssen impfende Ärzte Bescheid wissen.“ Was die Corona-Impfstoffe betrifft, gebe es derzeit unterschiedliche Aufklärungsbögen bei den Vakzinen von AstraZeneca und Biontech. „Man kann die momentan kaum aktuell halten, weil sich alle paar Tage etwas am Kenntnisstand ändert“, so Wilhelmy. „Es ist daher umso wichtiger, sich nicht alleine auf die Aufklärungsbögen zu verlassen, sondern die Patienten immer persönlich über aktuelle Entwicklungen aufzuklären.“

      Übertragen bedeutet das:

      Ist man als Arzt bei der Zirkumzision auf der sicheren Seite?
      „Jein – nicht automatisch“. „Jeder operative Eingriff ist auf den ersten Blick eine Körperverletzung. Er wird erst dadurch legitimiert, indem ich als Patient in den Eingriff einwillige“. „Damit das geht, muss ich als Patient über alle relevanten Aspekte der Behandlung aufgeklärt werden, um eine Entscheidung treffen zu können.“ Und genau hier kommt der Arzt ins Spiel, der den Patienten über alle Risiken umfassend aufklären muss: Gibt es alternative gleichwertige Therapien? Was sind schlimmstmögliche Komplikationen?

      Selbstverständlich kann ein Arzt nur über die Risiken aufklären, die zum Zeitpunkt der Behandlung allgemein bekannt sind. Dabei spiele der Zeitpunkt der Behandlung eine wesentliche Rolle. „Was ist mein Kenntnisstand bei der Zirkumzision heute, worüber muss ich meinen Patienten aufklären? Darüber müssen operierende Ärzte Bescheid wissen.“ Was die Zirkumzision betrifft, gebe es derzeit eine klare Leitlinie, die aktuell wieder überarbeitet wird und in der Risiken sowie zwangsläufige und mögliche Schäden klar formuliert sind.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • fsx100 schrieb:

      Da Hinterhofbeschneidungen zumindest in Deutschland kaum eine Rolle spielen , kann man davon ausgehen, dass die Beschneidungsrate von rund 10% durch ärztliches Eingreifen zustande gekommen ist
      1. Mit Zahlen zur Zirkumzision von Jungen ist das so eine Sache. Es gibt keine belastbaren Zahlen. Es soll auch keine geben.
      Statt 10% kannst du auch 20% schreiben, keiner weiß es. Man will es nicht wissen.
      Interessant sind hierzulande nur "Von Beschneidung betroffene Frauen". Wie viele das sind, weiß man auch nicht, aber man haut ein paar Zahlen raus.

      Woher hast du die 10%? Aus der KIGGS-Studie? Da waren es 11%. Die Studie ist von 2007!
      Überlegt euch mal, wie viele Migranten in den 14 Jahren seither (alleine schon 2015/2016) aus Ländern bzw. Kulturen mit jungenverstümmelnder Tradition seit dem nach Deutschland gekommen sind, und wie viele männliche Kinder die seitdem bekommen haben.
      Zudem beruhte diese Aussage aus einer reinen Befragung, ohne Überprüfung. Man weiß aus diversen Untersuchungen, dass Befragungen zum Zirkumzisionsstatus nicht verlässlich sind.


      Der Wissenschaftliche Dienst schrieb 2012:

      3.Statistische Daten zur Häufigkeit von Beschneidungen (Zirkumzisionen) von Jungen


      3.1.1.Situation in Deutschland


      Es existieren keine belastbaren bundesweiten Statistiken zu der Frage, wie häufig in Deutschland rituell motivierte Beschneidungen von Jungen8veranlasst werden.9
      Die Erhebungen des BMG und der kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV) beziehen sich nur auf medizinisch notwendige Beschneidungen von Jungen, weil andere Indikationen nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden
      Wobei das mit dem "medizinisch notwendig" eh schon höchst fragwürdig ist. Und privat abgerechnete Genitalverstümmelungen eh nicht erfasst werden,
      Man weiß nicht, wie viele der angeblich indizierten VAs auf Gefälligkeits-Indikationen von Ärzten, die "Brüder im Glauben" sind beruhen also schlicht Kassenbetrug sind. Hinweise dafür gibt es etliche.
      Es ist alles ein Stochern im Nebel, weil dem Staat und dem BMG die Vorhaut von Jungen schietegal ist. (Nur Klitorisspitze, Schamlippen und Klitorisvorhaut sind für die wichtig)

      2. Der Anteil von Jungenversümmelungen durch nicht-ärztliche Verstümmler ist gänzlich unbekannt.
      Es gab vor 2012 seit Jahrzehnten nicht-ärztliche Jungenverstümmler in Deutschland die völlig unbehelligt verstümmelten, mit netten Zeitungsberichten darüber.
      Seit 2012 wird das nicht nur (außer im Fall schwerer Komplikationen) nicht verfolgt, es ist es völlig legal, solange die Jungen nicht einen Tag älter sind als sechs Monate. Danach ist es (prinzipiell, aber wo kein Kläger, da kein Richter) strafbar.
      Und die sind natürlich viel billiger, billiger, billiger als Ärzte!
      Im arabischen Raum ist die Genitalverstümmelung von männlichen Babys gang und gebe und so wird von dieser Möglichkeit natürlich freudig (bei den Erwachsenen, nicht bei den Jungen) Gebrauch gemacht.

      Je mehr Vorhautamputationen in Deutschland stattfinden, desto geringer wird der Respekt vor der genitalen Autonomie von Jungen, und desto öfter werden Eltern in Arztpraxen hören: "Ach, das macht gar nichts. Das machen die Juden und Muslime doch auch alle mit ihren Jungen, und die haben keinerlei Probleme". Insbesonders, wenn, wie heute nicht selten, der Arzt selbst einen entsprechenden Traditionshintergrund hat.

      Dass man keine zuverlässige Zahlen zu Zirkumzisionen bei Jungen hat - wer sie mit welcher Qualifikation durchführt (praktischer Arzt, Facharzt, oder "von einer Religionsgesellschaft (welcher?) Vorgesehener), in welchem Alter, mit welcher Indikation, mit welcher Anästhesie, und welche Komplikationen - das ist ein großes Problem.

      Der Bundestag hat es so gewollt - mit großer Mehrheit hat er die Evaluierung abgelehnt - klar, weil man Angst vor den Ergebnissen hatte. Dass ihnen ihr Gesetz auf die Füße fällt.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"