Methämoglobinämie nach Überdosierung von Emla®-Creme bei einem Säugling

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    • Methämoglobinämie nach Überdosierung von Emla®-Creme bei einem Säugling

      aerzteblatt.de/archiv/213872/A…Creme-bei-einem-Saeugling
      Der AkdÄ wurde der Fall eines sieben Monate alten Jungen gemeldet, bei dem vier Wochen zuvor ambulant eine Zirkumzision durchgeführt worden war. Die postoperative Wundpflege erfolgte zunächst mit Panthenol. Als dieses aufgebraucht war, trugen die Eltern bei jedem Windelwechsel Emla®-Creme auf. Diese war vor der Operation verschrieben worden (30 g Tube) und noch in der Familie vorrätig. Nach zwei Tagen entwickelte der kleine Patient eine Zyanose. Ursächlich war eine Methämoglobinämie mit einem Met-Hb-Anteil von 25,2 % (Referenzbereich 0,0–1,5 %). Die Sauerstoffsättigung betrug minimal 73 %. Dabei ist zu beachten, dass die O2-Sättigungswerte bei Methämoglobinämie mit Vorsicht interpretiert werden sollten (siehe unten). Auf der Intensivstation wurde Sauerstoff verabreicht, worunter die Sauerstoffsättigung anstieg und im Verlauf auch ohne Sauerstoffgabe stabil blieb. Die Entlassung erfolgte am Folgetag in gutem Zustand.

      Dazu hier auch Kommentare:

      aerzteblatt.de/forum/135125
    • Die Anwendung bei einem 6 Monate alten Säugling im Genitalbereich ist zweifelsfrei unzulässig, off label und risikobehaftet. Das sollte zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben.


      Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund
      Damit ist wohl alles gesagt :thumbup:
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Arznei­mittel­kommission der deutschen Ärzteschaft schrieb:

      Auf der Haut und Schleimhaut im Genitalbereich sollten LP-Cremes nur unter Aufsicht von medizinischem Fachpersonal angewendet werden
      Aber nicht bei Kindern unter 12 Jahren. Aus der Fachinfo Emla:

      Kinder < 12 Jahre
      • Sicherheit und Wirksamkeit für die Anwendung auf der genitalen Haut und der genitalen Schleimhaut nicht untersucht

      D.h, man macht Experimente mit wehrlosen Kindern.

      Wozu sollte man die Sicherheit auch untersuchen? Könnte ja "politisch Unerwünschtes" bei herauskommen!

      Es geht doch nur um kleine Jungen!


      Indikation
      • Erwachsene, Kinder und Jugendliche
        • Oberflächenanästhesie der Haut im Zusammenhang mit
          • dem Einführen von Nadeln, z. B. von i. v.-Kathetern oder bei Blutentnahmen
          • chirurgischen Eingriffen an der Hautoberfläche
      • Erwachsenen und Jugendlichen >/= 12 Jahren
        • Oberflächenanästhesie der genitalen Schleimhaut, z. B. vor chirurgischen Eingriffen an der Hautoberfläche oder vor einer Infiltrationsanästhesie
      • Erwachsene
        • Oberflächenanästhesie von Bein-Ulcera zur Erleichterung der mechanischen Wundreinigung/Debridement

      Also bei Kindern unter 12 Jahren nix mit "Oberflächenanästhesie der genitalen Schleimhaut"

      Aus der Packungsbeilage zu Emla (Stand Oktober 2019):

      Wenden Sie EMLA nicht auf folgenden Hautflächen an:


      Schnitte, Hautabschürfungen oder Wunden, mit Ausnahme von Beingeschwüren.

      an Stellen mit Hautausschlag oder Ekzemen.

      an oder in der Nähe der Augen.

      in der Nase, dem Ohr oder dem Mund.

      in der Afterregion (Anus).

      an den Genitalien von Kindern.


      "Wenden Sie EMLA nicht auf folgenden Hautflächen an: ...an den Genitalien von Kindern"

      Kann man es noch klarer und deutlicher sagen? Kann man nicht lesen, oder will man nicht lesen?

      Einen Packungsbeilage nicht zu lesen oder zu ignorieren und dadurch das Leben des Kindes zu gefährden ist eine Vernachlässigung der elterlichen Sorgfaltspflicht, ein Fall fürs Jugendamt.

      Das hätte die "Arznei­mittel­kommission der deutschen Ärzteschaft" bei der Gelegenheit ruhig mal erwähnen können.

      info.diagnosia.com/de-de/p/1211247/emla-25-mgg-25-mgg-creme

      emla.de/wp-content/uploads/2018/12/2019-10_GI_Emla_Creme.pdf
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Sehe nur ich die Kommentare nicht mehr, oder sind die "entsorgt" worden?
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Emla war das Feigenblatt, mit dessen Hilfe die Regierung den Absatz (2) des §1731d BGB installiert hat. Das hat sich inzwischen in Luft aufgelöst, aber diesen Elefanten im Wohnzimmer will keiner gesehen haben.

      Gesetzentwurf Paragraph 1631d schrieb:

      In der Medizin besteht heute Einigkeit, dass die frühere An-
      nahme, Neugeborene hätten kein oder nur ein unterentwi-
      ckeltes Schmerzempfinden überholt ist. Daher wird auch
      bei Säuglingen eine Betäubung bzw. Schmerzbehandlung
      mit dem Ziel, möglichst Schmerzfreiheit zu erreichen, als
      medizinisch geboten angesehen (vgl. Stellungnahme der
      Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. vom 3. August 2012).
      Zum Teil wird dabei nach einer Sedierung durch ein Zäpf-
      chen eine Lokalanästhesie im Wege der Injektion vorge-
      nommen, zum Teil erfolgt die Auftragung einer anästhesie-
      renden Salbe (etwa EMLA).
      Die deutsche Schmerzgesellschaft hatte nichts von Emla geschrieben
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    • Weguer schrieb:

      Also ich kann noch alles sehen

      Seltsam, ich jetzt auch wieder. Aber zwischenzeitlich waren sie definitiv weg.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
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    • Innerhalb der nächsten zwei Tage zeigte sich bei dem Jungen eine blaurote Verfärbung der Haut und Schleimhäute – diese trat infolge eines Sauerstoffmangels im Blut auf. Ursache war eine sogenannte „Methämoglobinämie“. Diese wird in der Fachinformation als seltene Nebenwirkung aufgeführt und kann Ausdruck einer Überdosierung sein. Der Methämoglobin-Anteil (Met-Hb) im Blut beträgt normalerweise bis zu 1,5 Prozent – bei dem Säugling lag er bei 25,2 Prozent, die Sauerstoffsättigung betrug nur noch 73 Prozent.
      Ab Met-Hb-Konzentrationen von 10–20 Prozent kommt es zu einer sogenannten „Zyanose“ – einer Blau- oder Braunfärbung der Haut und Schleimhäute. Auch das Blut nimmt eine schokobraune Farbe an. Bei steigenden Werten kann es außerdem zu Atemnot, Verwirrung, Benommenheit, Azidose mit Krampfanfällen oder sogar Koma kommen.

      Säuglinge besonders gefährdet
      Bei Säuglingen kann eine Methämoglobinämie besonders kritisch werden: Zum einen wird fetales Hb leichter zu Met-Hb oxidiert als adultes Hb, zum anderen ist das für die Reduktion notwendige Enzym bei Säuglingen noch nicht vollständig ausgebildet und aktiv. Daher kann es bei der Applikation von lidocain- oder prilocainhaltigen Cremes schneller zu einem solchen Zwischenfall kommen.
      Der AkdÄ wurde der Fall eines sieben Monate alten Jungen gemeldet. Bei ihm war vier Wochen zuvor ambulant eine Beschneidung vorgenommen worden.
      Natürlich mal wieder keine Rede davon, dass Emla gar nicht auf die Genitalien von Kindern aufgetragen werden darf...

      apotheke-adhoc.de/nachrichten/…tatt-panthenol-verwendet/
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Ein Artikel von vor sieben Jahren:

      pharmazeutische zeitung schrieb:

      Geeignete Lokalanästhetika fehlen jedoch
      Und das ist heute immer noch der Stand. Der Rechtsbruch wird seit sieben Jahren einfach unter den Teppich gekehrt.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
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