Da haben wir es nun schwarz auf weiß. In diesem Land dürfen Urologen sanktionsfrei und ohne schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten in die OP, einem fünfjährigen gesunden Jungen ohne Gründe und ohne vorliegen von Beschwerden oder sonstigen Beeinträchtigungen die gesunde Vorhaut amputieren.
Der medizinische Sachverständige ignoriert dabei die damals gültige Primärliteratur im Jahre 2003, legt die damals gültige Leitlinie der Kinderchirurgen logisch falsch aus (angeblich Interpretationsspielraum, andere nennen es alternative Fakten) und stützt seine Aussagen auf Zahlen der Studie von Douglas Gairdner aus dem Jahre 1949, die bereits in den 60er Jahren und nachfolgend mehrfach wiederlegt wurden.
Die 2. Zivilkammer des Landgericht Kleve hat sich auch nicht an dem Umstand gestört, dass die Beklagten und der Sachverständige keine wissenschaftlich haltbaren Argumente vorlegen konnten, warum einem fünfjährigen Junge seine gesunde Vorhaut amputiert werden muss, bloß weil sie sich entwicklungsbedingt noch nicht zurückziehen lässt. Es wurden vom Beklagten in der mündlichen Verhandlung genannt: HIV und Peniskrebs Prävention sowie bessere Hygiene.
Das Urteil ist menschenrechtswidrig, mein Recht auf körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung wurden wieder einmal mit Füßen getreten indem anerkanntes Fachwissen alternativen Fakten weicht.
Ich halte dieses Urteil für eine Schande für den deutschen Rechtsstaat und jeder der auf dieses Ergebnis hingearbeitet hat, sollte sich abgrundtief in den Boden Schämen.
Gegen das Urteil kann noch Berufung in der nächsten Instanz eingelegt werden. Dafür müsste erstmal geklärt werden, wie die weiteren Kosten in Höhe von circa 8000€ gestemmt werden könnten - ich denke über ein Crowdfunding nach.
Der medizinische Sachverständige ignoriert dabei die damals gültige Primärliteratur im Jahre 2003, legt die damals gültige Leitlinie der Kinderchirurgen logisch falsch aus (angeblich Interpretationsspielraum, andere nennen es alternative Fakten) und stützt seine Aussagen auf Zahlen der Studie von Douglas Gairdner aus dem Jahre 1949, die bereits in den 60er Jahren und nachfolgend mehrfach wiederlegt wurden.
Die 2. Zivilkammer des Landgericht Kleve hat sich auch nicht an dem Umstand gestört, dass die Beklagten und der Sachverständige keine wissenschaftlich haltbaren Argumente vorlegen konnten, warum einem fünfjährigen Junge seine gesunde Vorhaut amputiert werden muss, bloß weil sie sich entwicklungsbedingt noch nicht zurückziehen lässt. Es wurden vom Beklagten in der mündlichen Verhandlung genannt: HIV und Peniskrebs Prävention sowie bessere Hygiene.
Das Urteil ist menschenrechtswidrig, mein Recht auf körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung wurden wieder einmal mit Füßen getreten indem anerkanntes Fachwissen alternativen Fakten weicht.
Ich halte dieses Urteil für eine Schande für den deutschen Rechtsstaat und jeder der auf dieses Ergebnis hingearbeitet hat, sollte sich abgrundtief in den Boden Schämen.
Gegen das Urteil kann noch Berufung in der nächsten Instanz eingelegt werden. Dafür müsste erstmal geklärt werden, wie die weiteren Kosten in Höhe von circa 8000€ gestemmt werden könnten - ich denke über ein Crowdfunding nach.