Genitale Beschneidung und genitale Verstümmelung

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    • Genitale Beschneidung und genitale Verstümmelung

      • Christoph G. Birngruber
      • Gabriele Lasczkowski
      • Reinhard B. Dettmeyer
      Abstract
      Die Begriffe „Genitale Beschneidung“ und „Verstümmelung“ beziehen sich auf die Beschneidung bei Knaben und die genitale Verstümmelung bei Mädchen. Medizinisch ist doch die Eingriffsintensität nicht vergleichbar, da es bei Mädchen erheblich invasivere Formen des Eingriffs gibt, die den Begriff der „Verstümmelung“ rechtfertigen und den Begriff „Beschneidung“ als verharmlosend erscheinen lassen. Daher hat auch der Gesetzgeber hier unterschiedliche Regelungen getroffen, für die genitale Beschneidung von Knaben im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und für die genitale Verstümmelung bei Mädchen im Strafgesetzbuch (StGB). Jedoch gibt es rechtlich überzeugende Ansichten, die auch die genitale Beschneidung bei Knaben als Straftatbestand sehen.

      Ja, der Gesetzgeber hat ziemlich unterschiedliche Regelungen getroffen. Diametral entgegengesetzte.

      link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-642-54279-4_31
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"