- Christoph G. Birngruber
- Gabriele Lasczkowski
- Reinhard B. Dettmeyer
Ja, der Gesetzgeber hat ziemlich unterschiedliche Regelungen getroffen. Diametral entgegengesetzte.Abstract
Die Begriffe „Genitale Beschneidung“ und „Verstümmelung“ beziehen sich auf die Beschneidung bei Knaben und die genitale Verstümmelung bei Mädchen. Medizinisch ist doch die Eingriffsintensität nicht vergleichbar, da es bei Mädchen erheblich invasivere Formen des Eingriffs gibt, die den Begriff der „Verstümmelung“ rechtfertigen und den Begriff „Beschneidung“ als verharmlosend erscheinen lassen. Daher hat auch der Gesetzgeber hier unterschiedliche Regelungen getroffen, für die genitale Beschneidung von Knaben im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und für die genitale Verstümmelung bei Mädchen im Strafgesetzbuch (StGB). Jedoch gibt es rechtlich überzeugende Ansichten, die auch die genitale Beschneidung bei Knaben als Straftatbestand sehen.
link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-642-54279-4_31
Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.