Referentenentwurf zu einem gesetzlichen "Verbot von geschlechtsverändernden Operationen an Kindern"

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    • Referentenentwurf zu einem gesetzlichen "Verbot von geschlechtsverändernden Operationen an Kindern"

      Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 9. Januar einen Entwurf für ein Gesetz für ein "Verbot von geschlechtsverändernden Operationen an Kindern" vorgelegt.
      bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebun…_blob=publicationFile&v=2



      TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V., Projekt 100% MENSCH und MOGiS e.V. - Eine Stimme für Betroffene nehmen dazu Stellung:

      mogis.info/blog/stellungnahme-…n-operationen-an-kindern/
    • Der Gesetzgeber ist aufgefordert, den Entwurf wie vorgeschlagen zu überarbeiten, so dass verfassungsgemäß Kinder- und Menschenrechte ohne Unterscheidung nach Genital darin zur Geltung kommen.
      Dem ist wohl nichts hinzuzufügen.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Ich kann diese Organisation eigentlich nur noch "gegen Menschenrechte" nennen.

      twitter.com/DIMR_Berlin/status/1229334970407276545





      Geschützt werden sollen Kinder nur vor "erheblichen" Eingriffen. Die Definition dessen, was "erheblich" ist, überlasst man natürlich denjenigen, die die Rechte ihrer Kinder missachten wollen. Und natürlich wieder der Brainfuck, dass man eine binäre Geschlechterordnung irgendwie gar nicht mag, diese bei §1631d BGB und §226a StGB aber irgendwie schon ganz knorke findet. #Peakheuchelei
    • „(3) In Verfahren nach § 1631c Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat
      eine förmliche Beweisaufnahme durch Einholung eines Gutachtens über die Erforder-
      lichkeit des operativen Eingriffs stattzufinden. Der Sachverständige muss über eine
      ärztliche Berufsqualifikation verfügen und Erfahrung mit operativen Eingriffen an den
      inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen eines Kindes haben. Der Sachverstän-
      dige darf nicht der Behandelnde im Sinne des § 630a Absatz 1 des Bürgerlichen Ge-
      setzbuchs sein.“
      Das würde man eigentlich immer bei genitalreduzierenden Operationen an Kindern fordern. Einen Sachverständigen, eine zweite Meinung. Schon allein, weil das ein irreversibler Verlust ist.

      Genau wie beim §226a StGB haben sich da Leute zusammengesetzt und als erstes gefragt: "Wie formulieren wir das trickreich so, dass es nicht mit dem §1631d BGB kollidiert?"

      Und bei der Formulierung des §1631d BGB hat man sich gefragt: "Wie formulieren wir das trickreich so, dass mit der Genitalverstümmelung von Jungen alles so weiter laufen kann wie bisher, bzw. wie manche Leute meinen, dass es religiös erforderlich ist. Also ggf. auch ohne Medizinstudium und Facharztausbildung, ohne jede Betäubung, auf dem Küchen- oder Wohnzimmertisch, ohne Latexhandschuhe oder Mundschutz, oder auch mit "oraler Blutabsaugung". Und da ist dem Gesetzgeber der alte Spruch "Wo kein Kläger, da kein Richter" eingefallen. Babys können nicht klagen, und Eltern oder Kinderverstümmler werden sich kaum selbst anzeigen. Und so kann alles weiter laufen wie bisher. Was genau Ziel des Gesetzes war.
      Alles Geblubber von wegen Kinderschutz war nur das Schaulaufen vorm Plenunm.
      Der Staat hat sein Wächteramt gegenüber Jungen einfach negiert. Bzw. an nicht genau spezifiziert "Religionsgesellschaften" delegiert.
      Wenn der Staat die Luftüberwachung (siehe Skynet, Kollision bei Überlingen) an eine ausländische Gesellschaft delegiert, dann stellt ein Gericht fest, das verstoße gegen das Grundgesetz, und die Bundesrepublik muss Schadensersatz leisten...
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Die Stellungnahme von ATME e.V. Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V.:


      Zum Gesetzesentwurf:
      Diesen Gesetzesentwurf lehnen wir in dieser Form ab. Ein Gesetz, in welchem behauptet wird, man
      können das Geschlecht eines Menschen durch eine Operation verändern, ist gefährlicher Unfug. Die
      Gleichsetzung von Genitalien mit Geschlecht ist unwissenschaftlich. Zudem geht der Entwurf nicht weit
      genug.

      Wenn verhindert werden soll, dass bei Menschen an den Genitalien oder anderen Körpermerkmalen gegen
      ihren Willen herumgedoktort wird, dann leitet sich daraus unserer Ansicht nach nur so etwas ab wie das
      folgende:
      "Es ist verboten, dass medizinische Eingriffe an Körpermerkmalen von Menschen durchgeführt werden, zu
      denen die Menschen, an denen die Eingriffe durchgeführt werden sollen, nicht ausdrücklich zugestimmt
      haben. Eine Ausnahme ist dann gegeben, wenn mit dem Eingriff das Leben des Menschen gerettet werden
      soll.“
      Das ist vielleicht überspitzt, es muss nicht gleich das Leben auf dem Spiel stehen, wenn eine OP medizinisch notwendig ist, um Leiden zu lindern, und es keine konservative Alternative gibt, wäre das auch eine Rechtfertigung.
      Aber ansonsten sonst leuchtet mir das ein.

      Der Gesetzgeber mauschelt sich da was zusammen, um irgendwas vorweisen zu können. Sinn macht das so nicht.

      bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebun…_blob=publicationFile&v=2
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Die Stellungnahme von Terre des Femmes, Mogis und 100% Mensch ist super, der kann ich nur 100%ig zustimmen, vielen Dank! :love: :thumbup:
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Wie sich das doch alles wieder ähnelt:

      Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Urologie:

      Angesichts des hohen Anteils an ausländischen Mitbürgern würde man sich hier einen Abschnitt auch zu kulturellen Aspekten wünschen. Ausländische Eltern beharren meistens trotz ausführlicher Aufklärung auf dem Wunsch nach
      geschlechtsangleichenden Maßnahmen bei ihren Kindern, da das Kind respektive die
      Familie sonst im eigenen kulturellen Umfeld geschnitten wird.

      bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebun…_blob=publicationFile&v=2

      Genitalverstümmelung als "kultureller Aspekt", da hammers wieder...

      Besonders die Skandinavier, nehme ich an....
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Stellungnahme der Internationalen Vereinigung Intergeschlechtlicher
      Menschen (OII Germany e. V.) :



      ...Doch das Eingriffsverbot muss unabhängig von
      der Geschlechtszuordnung erfolgen: Nicht die „Änderung des angeborenen biologischen Ge-
      schlechts“, sondern die Änderung der körperlichen geschlechtlichen Merkmale einer Person
      in Erscheinung und Funktion ohne vitale Notwendigkeit muss verboten werden!
      :thumbup:

      bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebun…Oii_RefE_SchutzKinder.pdf
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Aus dem Gesetzentwurf:


      2.
      Geschichtlicher Hintergrund....

      b) Kritik von Betroffenen, Betroffenenverbänden und Menschenrechtsexperten.....

      Die Helsinki-Deklaration zum Recht auf Genitale Selbstbestimmung des Zwölften Internati-
      onalen Symposiums für Recht, genitale Autonomie und Menschenrechte vom 30. Septem-
      ber bis zum 3. Oktober 2012 forderte für jeden Menschen ohne Unterscheidung zwischen
      normgerechten und varianten Genitalien und Geschlechtskonfigurationen das vollständige
      Recht auf Kontrolle über die eigenen Genitalien und Fortpflanzungsorgane.
      Und wo findet sich diese Kritik im Gesetz wieder?
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Nochmal:
      Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Urologie:
      Angesichts des hohen Anteils an ausländischen Mitbürgern würde man sich hier einen Abschnitt auch zu kulturellen Aspekten wünschen. Ausländische Eltern beharren meistens trotz ausführlicher Aufklärung auf dem Wunsch nach

      geschlechtsangleichenden Maßnahmen bei ihren Kindern, da das Kind respektive die
      Familie sonst im eigenen kulturellen Umfeld geschnitten wird.

      Wie soll man das verstehen? Kinderrechte IN DEUTSCHLAND sollen davon abhängen, ob es sich bei den Eltern um Deutsche oder um Ausländer handelt?

      Ich glaube, es hackt!

      Früher gab es mal so einen Spruch: "Gleiches Recht für alle"

      Warum schrieben sie nicht gleich, dass "Friedensrichter" o.ä. das entscheiden sollen?
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"