Wenn religiöse Vorschriften über juristischen stehen

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    • Ich finde, Herzberg macht das genau richtig: Er stellt Frau Knobloch eine im Moment zwar noch hypothetische, doch irgendwann einmal konkrete Frage: Wie wird sie reagieren, wenn das BVerfG dereinst den §1631d BGB als nicht grundgesetzkonform einstuft? Wird sie diese höchstrichterliche Entscheidung akzeptieren und damit weiterhin fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen oder wird sie eine solche, ihr widerstrebende Entscheidung ignorieren? Wenn das BVerfG den §1631d BGB kassiert, sind medizinisch nicht indizierte VAs endlich ganz offiziell verboten, auch religiös-rituelle. Dies müsste dann von allen betroffenen Seiten akzeptiert werden - auch von ihr. Ob Frau Knobloch dazu bereit ist?
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Gut finde ich das Aufzeigen der Scheinheiligkeit, mit der der z. B. muslimische Beschneidung oft als mindestens problematisch akzeptiert wird. Nur die die eigene Handlung, da ist das eben ganz was anderes. Umgekehrt bei Muslimen ja auch zu beobachten, die Beschneidung befürworten, aber doch bitte nicht wie bei den Juden. Das ist scheinheilig und bigott.

      Womit ich ein Problem habe, ist, ein evtl. Urteil des BVerfG zugunsten von §1631d BGB zu akzeptieren,weil es allzuoffensichtlich wäre, dass dieses Urteil nicht sachlich zu begründen wäre und alleinig aus politischer Opportunität erfolgt, mit allen Kollateralschäden für Menschen- und Kinderrechte.

      Vielleicht sollte ich auch damit drohen, auszuwandern, wenn das BVerfG eines Tages so entscheiden sollte.
    • Selbst beschneiden lassen dürfen sich erwachsenen Frauen und Männer selbstverständlich, nur im Falle einer Frau macht sich der Arzt strafbar, falls der Eingriff nicht "ästehtisch", sondern "kulturell" motiviert ist.

      Aber das meint Knobloch vermutlich nicht.

      Die Fragestellung ist doch hypothetisch. Im Alter von 87 Jahren wird Frau Kobloch wohl kaum noch einen Sohn zur Welt bringen. Eine Adoption dürfte in dem Alter wohl auch schwierig werden.

      Frau Knobloch wollte offenbar einfach mal wieder einen raushauen. Dass sie in Sachen BGM fanatisch ist, ist ja nun seit ihrem hochpolemischen Artikel in der SZ 2012 hinlänglich bekannt.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Das werden religiöse Führer niemals tun. Eine Revolution von oben hat es in der Religion noch nie gegeben, denn die Macht und Bedeutung, die sich Menschen verschaffen, indem sie Rabbiner, Priester, Imam, Bischof oder was auch immer werden, speist sich aus der Autorität der Tradition. In der Religion wird nie sachlich rational argumentiert und das bessere Argument gewinnt, sondern 'so steht es geschrieben' und haben wir schon immer so gemacht steht zuvorderst. Veränderung kam immer von unten und kein Funktionär wird ohne Not und Druck von unten irgendwas ändern wollen. Zu groß ist das Risiko als Nestbeschmutzer seine Privilegien und seine Bedeutung zu verlieren. Man schaue sich z. B. Drewermann an.
    • Wir dürfen hier auch nicht den Fehler machen, von der katholischen Kirche mit ihrer klaren Machthierarchie auf den Islam oder das Judentum zu schließen. Hier gibt es keine "oberste Instanz" der Unfehlbarkeit. Es könnte also gar keine Anweisung irgendeines Zentralrats geben, in Zukunft gefälligst auf die Brit Milah zu verzichten. Ich verstehe Herzberg auch nicht, dass er hiervon ausgeht.
      Nach meinem Verständnis will er Knobloch eine Brücke bauen. Nehmen wir an, der §1631d BGB würde kassiert und allen Kindern dasselbe Recht auf körperliche Unversehrtheit zugesprochen (ich phantasiere jetzt einfach mal...).
      Dann könnte Frau Knobloch entweder erbost, wütend und beleidigt weiterhin darauf pochen, religiöse Gesetze müssten eingehalten werden, und sei es um den Preis, unserem Grundgesetz zuwider zu handeln.
      Oder aber sie könnte sich dahingehend äußern, dass die Gesetze unseres Landes Vorrang haben und sie jedem Gläubigen dazu rät, sich hieran zu halten.

      Womit schon eine Menge erreicht wäre.
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    • 2012 hatte Rafael Seligmann meiner Erinnerung nach bei Phoenix sinngemäß gesagt, wenn die beiden Oberrabbiner in Jerusalem das entscheiden würden, dass Juden sich erst ab 14 beschneiden lassen müssten, dann würden die Juden sich wohl daran halten.
      Allerdings denken die Oberrabbiner anscheinend nicht im Traum daran, und ich vermute, das hatte Seligmann im Hinterkopf.

      Die denken ja nicht mal daran, von der gefährliche orale Blutabsaugung abzuraten, wurde ja 2103 noch von einem der beiden Oberrabbiner als "bevorzugte" Methode bekräftigt.

      Wir sollten nicht vergessen, dass die Christen es Paulus zu verdanken haben, dass diese Tradition nicht ins Christentum (und damit möglicherweise nach ganz Europa) eingeflossen ist. Was auch immer seine Motive waren, ich bin jedenfalls Paulus dafür total dankbar. :thumbup:
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