"Jede Operation ist an sich eine Körperverletzung, aber dann straffrei, wenn der Patient mit dem Eingriff einverstanden ist. Eine Genitalverstümmelung ist aber zu bestrafen, weil dafür Paragraf 90 des Strafgesetzbuches die Möglichkeit der Einwilligung des Patienten in den Eingriff nicht vorsieht."
vol.at/gutachter-op-war-wie-genitalverstuemmelung/6416836
Wäre es ein Mann oder ein Junge gewesen, hätte es freundliche Worte und ein "pass nächstes mal besser auf" gegeben.
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Wäre es ein Mann oder ein Junge gewesen, hätte es freundliche Worte und ein "pass nächstes mal besser auf" gegeben.