Zeichen und Wunder!
Aber - muss man erst schwer traumatisiert sein, damit man ein Recht auf körperliche Unversehrtheit hat?
nzz.ch/zuerich/zehnjaehriger-b…ng-entscheiden-ld.1510990
Auf Wunsch der Mutter befragte die Kesb nicht nur die Kinderärztin, sondern auch einen zweiten Arzt, der seit Jahren regelmässige Herzkontrollen bei dem Buben vornimmt. Beide kamen, genau so wie das Betreuungspersonal im Kinderheim, zum Schluss, dass eine Beschneidung medizinisch nicht indiziert sei. Und ein – zu jenem Zeitpunkt allerdings bereits zwei Jahre alter – Bericht eines Kinderpsychiaters bestätigte, dass der Bub durch bisherige medizinische Eingriffe stark traumatisiert sei.
Nachdem auch der Kindsvater seine Meinung geäussert hatte, untersagte die Kesb im Juli 2018 schliesslich die Beschneidung des Knaben. Die Mutter beschwerte sich darauf sowohl bei der Kesb als auch bei der Beiständin gegen diesen Entscheid. Dies allerdings ohne Erfolg; im März 2019 urteilte auch der Bezirksrat im Sinne der Behörde.
Dann ist er achtzehn. Das ist eine vernünftige Altersgrenze.Damit wird der muslimische Knabe also in rund acht Jahren selber entscheiden können, ob er sich die Vorhaut abschneiden lassen will oder nicht.
Aber - muss man erst schwer traumatisiert sein, damit man ein Recht auf körperliche Unversehrtheit hat?
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Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.