Tätä! "Zehnjähriger Bub soll dereinst selber über Beschneidung entscheiden"

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Tätä! "Zehnjähriger Bub soll dereinst selber über Beschneidung entscheiden"

      Zeichen und Wunder!

      Auf Wunsch der Mutter befragte die Kesb nicht nur die Kinderärztin, sondern auch einen zweiten Arzt, der seit Jahren regelmässige Herzkontrollen bei dem Buben vornimmt. Beide kamen, genau so wie das Betreuungspersonal im Kinderheim, zum Schluss, dass eine Beschneidung medizinisch nicht indiziert sei. Und ein – zu jenem Zeitpunkt allerdings bereits zwei Jahre alter – Bericht eines Kinderpsychiaters bestätigte, dass der Bub durch bisherige medizinische Eingriffe stark traumatisiert sei.
      Nachdem auch der Kindsvater seine Meinung geäussert hatte, untersagte die Kesb im Juli 2018 schliesslich die Beschneidung des Knaben. Die Mutter beschwerte sich darauf sowohl bei der Kesb als auch bei der Beiständin gegen diesen Entscheid. Dies allerdings ohne Erfolg; im März 2019 urteilte auch der Bezirksrat im Sinne der Behörde.
      Damit wird der muslimische Knabe also in rund acht Jahren selber entscheiden können, ob er sich die Vorhaut abschneiden lassen will oder nicht.
      Dann ist er achtzehn. Das ist eine vernünftige Altersgrenze.

      Aber - muss man erst schwer traumatisiert sein, damit man ein Recht auf körperliche Unversehrtheit hat?

      nzz.ch/zuerich/zehnjaehriger-b…ng-entscheiden-ld.1510990
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Im konkreten Fall kommt das Gericht zum Schluss, dass keine medizinische Indikation für den Eingriff vorliege. Das wurde von mehreren angefragten Ärzten festgestellt. Die Mutter hatte zwar anfänglich behauptet, Chalid habe Probleme beim Urinieren. Sie hielt aber nicht an diesem Argument fest.
      Eingriff für Kinderpsychiater nicht zumutbar
      Herrlich doppeldeutig! :D


      Zwei Ärzte äusserten sich dahingehend, dass die Beschneidung das Kindeswohl nicht gefährde. Anders sah dies der befragte Kinderpsychiater. Er erwähnte eine Episode um die Anpassung der Zahnspange des Jungen. Bei der Behandlung habe dieser komplett die Fassung verloren, herumgeschrien und Mobiliar zerstört. Der Eingriff sei aus seiner Sicht nicht zumutbar, wenn er medizinisch nicht notwendig sei.
      Der Entscheid des Obergerichts ist rechtskräftig.
      Wow! :thumbsup:

      landbote.ch/ueberregional/Zehn…t-behalten/story/13886396
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Und wenn die Eltern sich einfach eine andere Praxis oder ein anderes Krankenhaus suchen? Gerade hier in Deutschland ist die Beschneidung gesetzlich nicht verboten. Somit wäre der Eingriff jederzeit immer noch möglich. :( Ganz nach dem Motto, wenn es in der Schweiz nicht geht, machen wir es in Deutschland. :(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Phil21 ()

    • Pizarro73 schrieb:

      Auch in Deutschland ist MGM verboten, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.
      Der große Durchbruch ist dieses Urteil sicher (leider) noch nicht. Man muss die vielen speziellen Randbedingungen sehen.
      Es gibt gewisse Parallelen zum OLG Hamm.


      Zwei Ärzte äusserten sich dahingehend, dass die Beschneidung das Kindeswohl nicht gefährde
      Ohne den Kinderpsychiater wäre die Sache wohl "in die Hose gegangen" - im wahrsten Sinne des Wortes.

      Das Gericht beruft sich auf ein Schweizerisches "Kompetenzzentrum" für Menschenrechte. Und da wird es dann wieder finster:

      Darin ist festgehalten, dass die Zirkumzision (Beschneidung) den Tatbestand der einfachen Körperverletzung erfülle. Auch ohne medizinische Notwendigkeit handle es sich deshalb aber nicht automatisch um eine Gefährdung des Kindeswohls.
      Aufgabe dieses Zentrums ist vorgeblich:


      Schutz von Minderjährigen vor jeglicher Form von Diskriminierung, Misshandlung oder Vernachlässigung,...


      Verwirklichung einer kinderfreundlichen Justiz (child-friendly justice) durch die differenzierte Berücksichtigung des Kindes seitens der zivil- und strafrechtlichen Gerichtsbehörden sowie der Verwaltung
      (Pino)

      Was die Genitalien von Mädchen angeht, ist die Haltung des SKMR auch ganz klar: nicht das geringste Fitzelchen darf abgeschnitten werden.

      Wenn es um die Amputation von 50% der sensiblen Oberfläche des Penis von Jungen geht, ist auf einmal ganz was anderes, dann geht das Geschwurbel los:


      So muss es den Eltern möglich sein, gewisse Entscheide, auch solche von grösserer
      Tragweite, für ihre Kinder zu treffen.
      Würde die Knabenbeschneidung verboten, so müssten kon-
      sequenterweise allenfalls auch andere medizinisch nicht indizierte Eingriffe an urteilsunfähigen
      Kindern der elterlichen Einwilligungsbefugnis nicht mehr zugänglich sein.
      Na, völlig richtig! Hopp, hopp, dann mal ran! Wenn es um Mädchen geht, könnt ihr es doch.

      Und gleichzeitig setzt man sich natürlich total für die Gleichberechtigung der Geschlechter ein. :FP01

      skmr.ch/cms/upload/pdf/130807_SKMR_Knabenbeschneidung.pdf

      Nathalie Hiltbrunner, MLaw
      Andrea Egbuna-Joss, MLaw



      Diese Studie gibt die Meinung der Autorinnen wieder und bindet nur das Schweizerische Kompe-
      tenzzentrum für Menschenrechte
      Offenbar fühlen sich Schweizer Gerichte aber auch an diese Meinungen von zwei Autorinnen gebunden.
      Zwei Frauen entscheiden über die Rechte aller Jungen/Männer in der Schweiz. Man stelle sich den #Aufschrei vor, es wäre umgekehrt.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"