.
Wobei der mit dem Turban ja noch nicht mal andere Menschen verletzt.
Dem Gericht ist aber eine pfiffige Begründung eingefallen:
(Bitte keinen Zynismus, von wegen Mangel an Organspendern...)
Auch ein Anhänger der Sikh-Religion muss auf dem Motorrad einen Helm tragen
Wobei der mit dem Turban ja noch nicht mal andere Menschen verletzt.
Dem Gericht ist aber eine pfiffige Begründung eingefallen:
Was natürlich extrem wahrscheinlich ist. Aber potzblitz, da kann die Religionsfreiheit doch tatsächlich mal zurückstehen, obwohl der Turbam für Siks doch sicherlich "identitätsstiftend" ist.Das Bundesgericht begründet dieses Urteil unter anderem damit, dass Fahrer mit Helm eher Erste Hilfe leisten können
(Bitte keinen Zynismus, von wegen Mangel an Organspendern...)
Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.