Minderheit wider Willen? Die Grenzen des Minderheitenschutzes in einer republikanischen Demokratie
Beck geht dabei auch mehrfach auf BGM ein:
OK, dann will das kaum noch jemand, weil Mann sich dann inzwischen von Sinn und Vorteilen eines intakten Genitals hat überzeugen können.
Genau darum geht es - die freie Entscheidung des Individuums lebenslänglich zu unterbinden. Genau diese illiberale Zielsetzung spricht gegen eine Legalisierung.
jstor.org/stable/pdf/j.ctv7h0t1k.21.pdf
Beck geht dabei auch mehrfach auf BGM ein:
Beck zieht keine Vergleiche zu GGM oder anderen die körperliche Unversehrtheit von Kindern beeinträchtigenden Traditionen, und geht auch nicht der Frage nach, inwiefern die vermeintlich identitätsstiftende Wirkung nicht durch eine bewusste, selbstbestimmte Vorhautamputation nach dem 18. Lebensjahr gewährleistet sein könnte.
Ob die in § 1631d BGB gefundene Auflösung dieses Konflikts verfassungsrechtlich und rechtspolitisch
überzeugt, kann mit Blick auf diese konkrete Abwägung bezweifelt werden, selbst wenn man die Bedeutung eines Initiationsritus für die Existenz der Minderheit berücksichtigt.
OK, dann will das kaum noch jemand, weil Mann sich dann inzwischen von Sinn und Vorteilen eines intakten Genitals hat überzeugen können.
Genau darum geht es - die freie Entscheidung des Individuums lebenslänglich zu unterbinden. Genau diese illiberale Zielsetzung spricht gegen eine Legalisierung.
jstor.org/stable/pdf/j.ctv7h0t1k.21.pdf
Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"