Konflikt um die Beschneidung des Sohnes

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    • Konflikt um die Beschneidung des Sohnes

      Hin und wieder kommt es auch innerhalb ihrer Beziehung zu Konflikten. Der vielleicht größte bahnt sich mit der Geburt ihres Sohnes Ari an, den Eran beschneiden lassen will
      Zwar kann die Großmutter sich nicht durchsetzen, aber das Thema ist noch nicht vom Tisch.
      Inzwischen ist Ari sechs Jahre alt. Er hat noch immer seine Vorhaut. Mein Mann mag weder Krankenhäuser noch Narkosen. Und ich habe die Beschneidung nie wieder angeschnitten.“
      Das ist überhaupt das beste, was man machen kann: gar nicht erst anschneiden

      berliner-zeitung.de/ratgeber/f…familie-anfuehlt-32754066

      Allerdings sehr traurig, was es da an antijüdischen Anfeindungen gibt
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Es gibt im Judentum übrigens ein Ritual, das durchgeführt wird bei Männern, die ohne Vorhaut beitreten (entweder bereits beschnitten oder haben keine), das aus dem einritzen der Vorhaut und dem auffangen von ein paar tropfen Blut besteht. Ich würde als Kompromiss/ersten Schritt vorschlagen, dass die Beschneidung von Kleinkindern durch diese symbolisierte ersetzt wird. Der Junge soll dann mit 14/18 selbst darüber entscheiden, ob er zirkumzisiert werden möchte. Hinsichtlich Kindeswohl sicher nicht optimal, aber eine Besserung.
    • Das war ja auch die ursprüngliche Art des Bundes mit Gott. Das radikale kam erst im Altertum, damit die Juden nicht an den Olympischen Spielen mitmachen konnten und in der Zeit als Arbeitskräfte ausfallen, denn die Griechen hatten einen Ekel vor der freien orhaut. Dort wurden nur Sklaven beschnitten. Aus welchen undurchsichtigen Gründen auch immer hat sich die totale Zerstörung aber bis heute gehalten. Stand irgendwann mal im Bild der Wissenschaft, nicht zu verwechseln mit dem fast gleichnamigen Käseblatt.
      Alfred
      Die Menschheit war schon immer bereit, Themen im umgekehrten Verhältnis zu ihrer Wichtigkeit zu diskutieren. Je mehr eine Frage uns alle berührt, umso mehr gilt daher, dass selbst kluge Menschen behaupten, die Frage existiert überhaupt nicht.--Samuel Butler--
    • Als Grieshaber widerstrebend beim Jüdischen Krankenhaus anruft, um einen Termin zu machen, erfährt sie, dass ihr Sohn mindestens zwei Jahre alt sein müsse und der Eingriff nur unter Vollnarkose gemacht werde.
      Hm, warum wohl?

      Der Grund ist, dass das JKB keine Zirkumzisionen bei Jungen, die älter als 14 Tage sind ohne Vollnarkose macht. Und die ist unter zwei Jahren riskant.


      Und warum haben 434 verblendete Abgeordnete erlaubt, dass Jungen auch noch im Alter von 5,9 Monaten von einem nichtärztlichen "Beschneider", dem als "Betäubung" höchstens Emla-Quacksalbe zur Verfügung steht zirkumzidiert werden darf, und wie die sich das eigentlich mit der Wundversorgung dann vorgestellt haben?


      Hans Kristof Graf schrieb:

      Im Vergleich hierzu zeigten sich bei den älteren Jungen insgesamt
      deutlich weniger Nachblutungen, da hier unter Narkose eine komplette Nahttechnik zur
      Adaption des äußeren und inneren Blattes unter sorgfältiger Blutstillung verwendet wird. Es
      Auch noch ohne Betäubung vernähen?

      Hans Kristof Graf JKB schrieb:

      Ich möchte hiermit zum Ausdruck bringen, dass wir den Entwurf der
      Regierung unterstützen. Einschränkend möchte ich aber auch sagen, dass wir den
      Zeitraum sechs Monate nicht unbedingt für plausibel halten, was den ersten Absatz
      angeht. Wir können durchaus auch mit der Einschränkung auf 14 Tage,
      entsprechend dem Antrag von Herrn Montag, gut leben.


      Als im Bundestag die Frage nach dieser Frist aufkam antwortete Florian Toncar (FDP):

      Protokoll Bundestagssitzung schrieb:

      Vielen Dank, Frau Kollegin. Ich wäre darauf noch
      eingegangen. Aber ich beantworte das gerne sofort.
      Die Frist orientiert sich an der Praxis in Israel, in einem Land, das damit, glaube ich, Erfahrung hat und eine
      solche Frist nicht grundlos oder – wie zum Teil behauptet – sogar willkürlich eingeführt hat.
      Ich habe mir die Finger wund recherchiert - und nichts zu dieser angeblichen Frist in Israel gefunden
      Natürlich stellt
      sich bei Fristsetzungen immer die Frage, wie sie zu-
      stande kommen. Da es sich heute offenbar um ein
      Hauptthema handelt, möchte ich dazu sagen: Ich glaube
      nicht, dass die Frage, ob die Frist sechs oder zwei Mo-
      nate beträgt, letzten Endes entscheidend für das Kindes-
      wohl ist.
      Warum nicht? Warum dann überhaupt eine Frist? Oder warum nicht, z.B. sechs Jahre?
      Von dieser Regelung sind zunächst nur die jüdischen Gemeinden betroffen.

      Und schon wieder wurde der dt. Bundestag verarscht!
      Natürlich geht es sogar in viel größerem Umfang um muslimische "Beschneider", die es "billiger" machen, und die jetzt besonders unter den zuletzt ins Land gekommenen Migranten aktiv sind.

      Oberrabbinat in Jerusalem - was ist das überhaupt für eine unverschämte Begründung? Man hätte eine medizinische Begründung erwartet, eine Stellungnahme der Kinderärzte Deutschlands, der dt. Urologischen Gesellschaft, der Kinderchirurgen, der dt. Schmerzgesellschaft alles - aber nicht eine religiöse Instanz in Jerusalem.


      In der Gesetzesbegründung heißt es:

      Zudem würden nach Mitteilung des Oberrabbinats bei Kindern, die älter als sechs Monate sind, Beschneidungen mit Narkose und von einem Arzt mit Mohel-Lizenz durchgeführt.

      Interessant zu erfahren, dass 434 Abgeordnete einfach gedankenlos eine "Mitteilung des Oberrabbinats in Jerusalem" abgenickt haben. Leben wir noch in einem souveränen Staat? Müssen wir auch noch andere israelische Gesetze übernehmen, z.B. was die Einwanderung von Palästinensern angeht?

      Man würde von einer gewissenhaften Ausarbeitung erwarten, dass diese Mitteilung im Anhang aufgeführt ist. Man möchte auch gerne wissen, wer nachgefragt hat. Ansonsten läuft das unter "Hörensagen", bzw, "einem Gerücht zu Folge"


      Stefan Kramer schrieb:

      Es muss sichergestellt sein, dass der Mohel die Beschneidung in den ersten sechs
      Lebensmonaten eines Jungen auch ohne Anwesenheit eines Arztes oder
      Krankenschwester durchführen kann (praktisch sonst nicht durchführbar wegen
      Feiertagen, Sonntagen, aber vor allem auch wenn die mangelnde
      Mitwirkungsbereitschaft von Ärzten dem entgegensteht etc.).

      Das ist ein klarer Imperativ. Man kann mit Fug und Recht sagen, dass der Zentralrat dem dt. Bundestag das Gesetz diktiert hat.


      Stefan Kramer schrieb:

      Die Altersgrenze von sechs Monaten ist für den Zentralrat der Juden akzeptabel,...
      Ach, wie gnädig der Herr!


      Gesetzentwurf schrieb:

      Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates
      Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf geprüft.
      Zusammenfassung
      Bürgerinnen und Bürger

      Kein Erfüllungsaufwand
      Sind kleine Jungen nicht auch Bürger? Und entsteht für die kein Erfüllungsaufwand? Müssen die dafür nicht sogar einen Teil ihres Körpers hergeben?

      Ich fasse zusammen: der §1631d BGB stellt die kniesehnenreflexartige, gehorsamste Maximalerfüllung der Forderungen des Zentralrats dar. Eine kleine Minderheit (der Zentralrat spricht nicht mal für alle Juden in Deutschland) hat über das staatliche Wächteramt bzw. die Rechte, bzw. Entrechtung aller Jungen in Deutschland bis zum i-Tüpfelchen bestimmt.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"