Un-heil von Mario Lichtenheldt

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    • Un-heil von Mario Lichtenheldt

      -Vorhaut, Phimose & Beschneidung: Zeitgemäße Antworten für Jungen, Eltern und Multiplikatoren

      von Mario Lichtenheldt
      Lektorin: Dr. rer. nat. Meike Beier

      Ein Buch über einen Heileingriff, der oft gar keiner ist:

      Gesundheit ist ein hohes Gut, dessen Schutz umso wichtiger erscheint, wenn es um Kinder geht, die ihr ganzes Leben noch vor sich haben! Selbstverständlich gehört zum Gesundsein auch die Erhaltung oder Wiederherstellung aller natürlich vorhandenen Körperteile und ihrer Funktionen.


      Selbstverständlich?

      Ganz so selbstverständlich scheint dies jedenfalls DANN nicht zu sein, wenn es um die Vorhaut bei kleinen und großen Jungen geht. Die nämlich wird ihnen z. B. bei einer Phimose, einer kindlichen Vorhautverklebung und manchmal sogar schon nach einer simplen, einmaligen Vorhautentzündung nicht selten kurzerhand entfernt,
      • obwohl die dafür erforderliche medizinische Indikation in den wenigsten Fällen einer strengen Prüfung standhält,
      • obwohl es effektive, das Kind physisch und psychisch deutlich weniger belastende und zudem auch noch preiswertere Behandlungsalternativen nichtoperativer und vorhauterhaltend operativer Art gibt und
      • obwohl Jungen und Eltern vor allem in jüngster Zeit immer öfter genau diese modernen, schonenden Therapien nachfragen, von denen sie allerdings nicht (wie es sein müsste) von ihrem Arzt, sondern z. B. von anderen Betroffenen aus dem Internet erfahren.
      Eltern stehen oftmals vor einem schier unlösbaren Problem, wenn sie – statt einer vielfach sehr schnell empfohlenen Beschneidung – eine
      nichtoperative oder vorhauterhaltend operative Behandlung ihres Sohnes wünschen oder eine verlässliche Auskunft erbitten, ob eine Behandlung ÜBERHAUPT nötig ist.


      Von den Krankenkassen wird die verschämt als „Phimose-OP“ bezeichnete Beschneidung der Vorhaut ganz selbstverständlich als Heileingriff bezahlt, obwohl meist gar keine Krankheit vorliegt und obwohl der betroffene Körperteil weder geheilt noch auf sonstige geeignete Weise therapiert wird, wie dies z. B. bei einer Salbenbehandlung oder einer modernen vorhauterhaltenden Operation der Fall wäre. Die Amputation eines (meist sogar gesunden) Körperteils ist jedoch MITNICHTEN ein Heileingriff! Er wäre es allenfalls dann, wenn von dem zu entfernenden Körperteil eine den Nachteil der Amputation überwiegende evidente Gefahr für den restlichen Körper ausgehen würde, was bei einer Vorhaut-OP natürlich überhaupt nicht der Fall ist.

      Schätzungen von Medizinern zufolge ist die Mehrzahl aller in Deutschland und Österreich vorgenommenen Beschneidungen bei Jungen medizinisch unnötig! Diese Erkenntnis ist durchaus nicht neu – sie findet sich seit Jahren in der med. Fachliteratur. Konsequenzen daraus sind bislang aber kaum erkennbar. Vielmehr wird ebenso stillschweigend wie massenhaft hingenommen, dass durch den Eingriff (Entfernung der Vorhaut) ohne zwingenden Grund ein unumkehrbarer, von der Natur abweichender und damit per Definition krankhafter Zustand mit vielfältigen und durchaus nicht seltenen unerwünschten körperlichen und sexuell-funktionellen Folgen entsteht.
      Der Penis wird und bleibt un-heil, weil die Vorhaut fehlt, welche neben der Schutzfunktion für die Eichel auch selbst sexuell-funktionelle
      Aufgaben erfüllt.


      Dazu der Augsburger Kinderarzt Dr. Martin Lang:
      „In Deutschland besteht ein hohes Maß an Unzufriedenheit nach Phimose-Operationen. Ich meine: aus gutem Grund. Denn häufig wird
      hierzulande zu früh, zu viel und zu radikal operiert. In den skandinavischen Ländern, in denen eine Operation meist erst im Teenageralter durchgeführt wird (8. - 12. Lebensjahr), ist die Zahl der Operationen um 2/3 niedriger….“1)

      Im Umkehrschluss heißt das nichts anderes, als dass in Deutschland aktuell weit über 60 % aller betroffenen Jungen unterhalb dieser Altersgrenze ohne medizinische Indikation operiert werden! Eine OP ohne medizinische Indikation ist ein eklatanter Eingriff in die grundgesetzlich garantierte körperliche Unversehrtheit der betroffenen Jungen (Artikel 2 Abs. 2 GG) und erfüllt den Straftatbestand der (gefährlichen) Körperverletzung (§§ 223 u. 224 StGB)! Auf jeden Fall aber ist der hier ersichtliche „Trend“ sowohl in juristischer als auch ethischer Hinsicht höchst bedenklich und für den jeweiligen Arzt äußerst riskant, nicht zuletzt deshalb, weil es im Falle einer gefährlichen Körperverletzung noch nicht einmal eines Klägers bedarf – es reicht ein simpler Hinweis an die Staatsanwaltschaft (begründeter Verdacht, Umkehrschluss § 230 StGB)!

      Dazu kommt, dass den Krankenkassen und damit allen Beitragszahlern durch den laxen Umgang mit dem Recht betroffener Jungen auf körperliche Unversehrtheit und der medizinischen Indikation von Phimose-Operationen ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Schaden entsteht. Es werden Eingriffe bezahlt, die bei strenger Diagnose entweder gar nicht nötig sind oder – z. B. bei einer Salbenbehandlung – nur einen Bruchteil der Kosten verursachen würden. Und das sind keineswegs Einzelfälle!

      Weiter schreibt der Arzt:
      „Zur Behandlung einer Phimose im Wachstumsalter gibt es eine Vielzahl von Therapiemöglichkeiten operativer und nichtoperativer Art. Leider werden die Eltern und betroffenen Kinder hierzulande selten umfassend und sachgerecht vor einer Phimose-Behandlung aufgeklärt.“
      Die Tatsache, dass eine symptomfreie verengte oder verklebte Vorhaut bis zur Pubertät gar keiner Behandlung bedarf, weil es sich um einen entwicklungsphysiologisch völlig normalen Zustand handelt, erfahren Eltern und Jungen nur selten. Genauso wenig sind ihnen die möglichen physischen, sexuell-funktionellen und psychischen Folgen bewusst, die eine Beschneidung neben dem üblichen Operations- und Narkoserisiko verursachen kann.

      Die erschreckend oberflächliche Sexualaufklärung von Jungen in Schule und Medien trägt ein Übriges dazu bei, dass eine seit mindestens 30 Jahren nicht mehr zeitgemäße Operationsmethode regelrecht verklärt, die Vorhaut als latente Gefahr für die Gesundheit von Jungen verteufelt und deren Entfernung (Beschneidung) gleichsam als Wohltat glorifiziert wird.

      Statt dem ganz natürlichen Bestreben jedes Menschen, seinen Körper gesund und vor allem VOLLSTÄNDIG zu erhalten, dadurch Rechnung zu tragen, dass man Jungen und Eltern gezielt auf nichtoperative und ggf. vorhauterhaltend operative Therapiealternativen hinweist, bekommen Betroffene sowohl von Ärzten als auch von der im öffentlichen Auftrag arbeitenden Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) immer wieder die völlig verkürzte Darstellung serviert, eine Vorhautverengung (Phimose) bzw. Vorhautverklebung müsse ab einem bestimmten Alter (hier differieren die Angaben von 2 Jahren bis zum Schuleintritt) behandelt werden, wobei die Beschneidung eine „kleine, harmlose“ Operation und quasi „Standard“ sei und Alternativen gar nicht oder nur unkonkret und am Rande erwähnt werden.

      Das vorliegende Buch soll dazu beitragen, die verharmlosende Sicht auf die Beschneidung vor allem minderjähriger Jungen zu korrigieren. Es soll Jungen und Eltern über ihre Rechte aufklären und ihnen die Informationen liefern, die sie brauchen, um für sich selbst oder ihren Sohn die individuell richtigen Entscheidungen bei Vorhautproblemen zu treffen. Es soll verdeutlichen, dass die medizinisch unnötige (z. B. religiös motivierte) Beschneidung von Jungen weder harmlos, noch rechtlich irrelevant, bagatellarisch, sozialadäquat, hygienisch oder gar gesundheitsfördernd ist, dass sie vielmehr einen krankhaften, un-heilen Zustand ausgerechnet an den Genitalien von Kindern hinterlässt.

      Im zweiten Teil befasst sich der kleine Band u. a. mit der Geschichte sowohl der weiblichen als auch der männlichen Genitalverstümmelung, räumt mit den gängigsten „Beschneidungsvorteilen“ auf und geht auf einige, hierzulande oft als „exotisch“ verklärte, grausame Beschneidungsrituale verschiedener Naturvölker und Religionen
      ein.


      Jungen (und ggf. die Eltern) haben ein Recht auf umfassende und zeitgemäße Aufklärung, auf körperliche Unversehrtheit und darauf, sich zu wehren, wenn ihnen diese Rechte vorenthalten oder (im wahrsten Sinne des Wortes) durch Leichtfertigkeit, Oberflächlichkeit oder aus welchen Gründen auch immer beschnitten werden.
      1. Lang, Martin und Weinzierl-Moll, Petra, jugendmedizin.de/praxis.html
        hier insbesondere die Stichworte „Phimose“ und „Phimose-Operationen“ sowie fast gleich lautender Text hier:
        wireltern.de/expertenforum/nat…athie/warum-muss-man/view
      ⇒ un-heil: Vorhaut, Phimose & Beschneidung auf amazon.de
      ⇒ Vorstellung des Buches auf der Verlagsseite

      Über den Autor:
      Mario Lichtenheldt wurde 1965 im thüringischen Rudolstadt geboren. Seine Kindheit verbrachte er in Oberweißbach, dem Geburtsort des Kindergartengründers Friedrich Fröbel, mit dessen Idealen er sich ebenso verbunden fühlt wie mit den Geistern der Vergangenheit überhaupt. Beruflich versuchte sich Mario Lichtenheldt deshalb zunächst als Archivassistent, während er seine Freizeit der Kinder- und Jugendarbeit widmete. Etwa 15 Jahre war Mario Lichtenheldt auf dem Gebiet der Steuer- und Wirtschaftsberatung tätig, bevor er sich 2009 als Texter, Autor und freier Journalist selbständig machte. Mario Lichtenheldt schreibt Kinderliteratur, Rezensionen und Artikel zu geschlechterspezifischen Themen, Tabuthemen, Medizin und Medizinrecht, soziale Randgruppen, Straffälligenhilfe und Gefangenenfürsorge, Mobbing u.v.m..

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