Die zivil- und strafrechtliche Regelung der Beschneidung von Jungen im deutschen Recht

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    • Die zivil- und strafrechtliche Regelung der Beschneidung von Jungen im deutschen Recht

      Hatten wir glaube ich noch nicht?

      Der weichgeklopfte Wissenschaftliche Dienst mal wieder, Zirkelschluss auf Zirkelschluss:

      bundestag.de/resource/blob/592…/WD-7-211-18-pdf-data.pdf
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Ist schon drollig, wenn der dt. Bundestag auf Wordpress verlinken muss - für das Kölner Urteil.

      bundestag.de/resource/blob/575…/WD-1-023-18-pdf-data.pdf

      Wobei diese Subdomain mit dem seltsamen Namen adam1cor.files.wordpress.com inzwischen nichts anderes mehr vorzuhalten scheint als jenes Urteil.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Auch eine Art zu sagen:
      "Dieses Urteil geht uns am Arsch vorbei"
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Wer wohl hinter adam1cor.files.wordpress.com steckt?

      Gibt man das alleine ein, kommt ein redirect auf:

      ukhumanrightsblog.com/


      Commissioning Editor:Jonathan Metzer

      Und auf der Seite findet man dann ziemlich eindeutiges:

      ukhumanrightsblog.com/wp-conte…/01/male-circumcision.pdf

      ukhumanrightsblog.com/2015/01/…-acceptable-family-court/

      ukhumanrightsblog.com/2011/06/…e-circumcision-be-banned/

      ukhumanrightsblog.com/2012/07/…its-of-religious-freedom/
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Zufall. Das ist mit Sicherheit alles nur ein dummer Zufall.
      Weitergehen, hier gibst nichts zu sehen....
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Der Annahme eines Verstoßes von § 1631d BGB gegen Artikel 3 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 GG wird von anderer Seite jedoch entgegengehalten, dass die Eingriffe bei der männlichen Beschneidung und der weiblichen Genitalverstümmelung hinsichtlich des Gefährdungspotentials nicht miteinander zu vergleichen seien.13 Deshalb läge mangels Vergleichbarkeit auch keine Ungleichbehandlung iSd. Artikel 3 Absatz 2, 3 Satz 1 GG vor:
      „Dass der Gesetzgeber das Gefährdungspotenzial der Beschneidung männlicher Kinder anders als das bei der weiblichen Beschneidung (Genitalverstümmelung) einschätzt und diese
      wegen des tiefgreifenden psychophysischen Destruktionseffekts als Kindeswohlverletzung
      einordnet, ist nicht nur vertretbar, sondern geradezu zwingend. Hierbei geht es nicht um eine
      Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts (Art. 3 III 1 GG), sondern um die unterschiedliche Bewertung körperlicher Eingriffe bei Kindern, die je nach der in Rede stehenden Eingriffsintensität anders ausfällt.“14
      tiefgreifender psychophysischer Destruktionseffekt? : Suizid nach Beschneidung als Erwachsener


      Gefährdungspotential? :Beschneidungen mit Todesfolge


      Ulwaluko circumcision photos


      14 Rixen, Das Gesetz über den Umfang der Personensorge bei der Beschneidung des männlichen Kindes, NJW 2013, 257 (259).
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"

    • Deshalb sei die Auffassung des Gesetzgebers, dass es sich bei Genitalverstümmelungen an Mädchen in der Form, wie sie vorwiegend im asiatischen und afrikanischen Raum vorgenommen
      würden, um grundlegend verschiedene Eingriffe im Vergleich zu der Beschneidung von Jungen
      handele, zutreffend.15
      Kommt es nicht eher darauf an, welche Genitalverstümmelungen vorwiegend im Gebiet deutscher Rechtsprechung vorkommen? Oder warum vergleichen die bei der Jungenverstümmelung nicht mit Ulwaluko & Co?
      Das Gefährdungspotential hängt an der Medikalisierung, die im Falle von Mädchen verboten, im Falle von Jungen ein Feigenblatt ist.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • " Wer wohl hinter adam1cor.files.wordpress.com steckt? "

      1cor = 1 Crown Office Row barristers' chambers = One Crown Office Row, Temple, London, EC4Y 7HH

      .

      2015 grübelte adam1cor / ukhumanrightsblog über FGM, MGM und den Bereich elterlicher Sorge (und erkannte damals richtig, dass FGM Typ IV weniger invasiv als die Zirkumzision ist, vergaß aber mindestens die FGM Typ Ia und scheint bis heute nicht wahrhaben zu wollen, dass die männliche Routinebeschneidung einer FGM Typ Ib entspricht).

      Drei Jahre eher - 2012 - berichtete man über das Kölner Urteil

      .

      Male circumcision can be part of “reasonable parenting”, but no form of FGM is acceptable – Family Court | 2015 by Rosalind English

      ukhumanrightsblog.com/2015/01/…-acceptable-family-court/

      German court rules child’s religious circumcision can be a criminal offence – Analysis | 2012 by Adam Wagner

      ukhumanrightsblog.com/2012/06/…on-was-unlawful-analysis/
      A foreskin is a birth right, not a birth defect.
    • Deshalb läge mangels Vergleichbarkeit auch keine Ungleichbehandlung iSd. Artikel 3 Absatz 2, 3 Satz 1 GG vor
      Bei diesen Argumentationssimulanzen muss ich immer wieder fragen:

      Wäre es rechtlich zulässig, einem Kind das Ohrläppchen abzuschneiden?
      Die Operation wäre - diese Einschätzung traue ich mir als medizinischer Laie einfach mal zu - ungefährlich, nicht einschränkend bzw. ohne Folgeschäden. Selbst in Bezug auf ästhetische Gesichtpunkte kann man argumentieren, dass verkürzte Ohrläppchen auch in der Natur vorkommen und zur natürlichen "Bandbreite" gehören. Ein Eingriff also, der objektiv gesehen weder schädigt noch einschränkt noch gefährlich ist.
      Zustimmungsfähig wäre dieser Eingriff dennoch bei gesunden Kindern sicherlich nicht.

      Warum nicht?
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • " Wäre es rechtlich zulässig, einem Kind das Ohrläppchen abzuschneiden? "

      - wenn die ethnoreligiösen Kollektive noch mehr Möglichkeiten bekommen, wenn man radikal kulturrelativistisch denkt leider ja. Etliche Völker der Menschheit hatten oder haben die rituelle Zirkumzision mit weiteren "symbolischen Wunden" (Bruno Bettelheim) kombiniert.

      Die Stämme pochen womöglich auf Weltkulturerbe und "belonging", Zugehörigkeit, auf das Aufwachsenkönnen als Initiierter im trauten Schoß der Großfamilie oder Glaubensgemeinschaft o. dgl.

      Skarifizierung in Papua-Neuguinea

      upload.wikimedia.org/wikipedia…r%2C_Papua_New_Guinea.jpg

      Implications of male circumcision for women in Papua New Guinea: a transformational grounded theory study

      ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC5530961/

      " Die Operation wäre - diese Einschätzung traue ich mir als medizinischer Laie einfach mal zu - ungefährlich, nicht einschränkend bzw. ohne Folgeschäden."

      Nein, alleine die psychische Traumatisierung eines rituellen Ohrläppchenamputierens ist gefährlich - lebenslang. Zwar dürfte der Akt meistens ohne schwere Infektionen funktionieren - doch dann und wann wird auch mal ein Kind an Sepsis sterben, etliche Opfer werden sich als Erwachsene misshandelt und verstümmelt fühlen, einige Depressionen, wenige Suizide, es wäre also genau wie bei der rituellen Zirkumzision.

      Und ist gar nicht weit hergeholt.

      Arnold van Gennep, 1960/1909:71-2 hier zitiert nach Virtuous Violence: Hurting and Killing to Create, Sustain, End, and Honor Social Relationships, von Alan Page Fiske, Tage Shakti Rai, Seite 184

      " the last joint (in South Africa), or cutting off the ear lobe or perforating the ear (...) or tattooing, scarifying (...) The mutilated individual is removed from the common mass of humanity by a rite of separation "

      books.google.de/books?id=AVVEB…hl=de#v=onepage&q&f=false

      .

      Bruno Bettelheim

      Symbolic Wounds. Puberty Rites and the Envious Male. Free Press, Glencoe, Ill. 1954.

      deutsch (1975) Symbolische Wunden: Pubertätsriten und der Neid des Mannes
      A foreskin is a birth right, not a birth defect.
    • Ja, meine Damen und Herren, sehen sie doch - es geht hier lediglich um 50% der sensiblen Oberfläche des männlichen Penis - und nicht um die furchtbare, grausame FEUERWEHRAGBABE!

      Das geht nämlich nicht, dass nur Männer die Feuerwehrabgabe bezahlen, das ist nämlich


      Diskriminierung zum Nachteil von Männern!

      Kein Scheiß! Diskriminierung zum Nachteil von Männern gibt es wirklich!
      Und das passt das BVerfG auf wie ein Schießhund!
      Und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der ist da schon 1994 eingeschritten.(Übrigens hat der Europäische Gerichtshof 2003 entschieden, dass die Wehrpflicht nur für Männer nicht gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau verstößt).


      Interessant die Begründung:

      Die Nachteile, die sich für Männer daraus ergeben, müssten auch nicht auf Frauen ausgedehnt werden

      Aber das ist ja auch alles keine Feuerwehrabgabe, ja Herrschaften, nun begreifen's doch endlich!

      Geht nicht? Geht nicht gibt's nicht! Das sind hochbezahlte Juristen! Die wissen, wie man es hinbiegt!
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"