Das Bundesfrauenministerium: "Kinderrechte ins Grundgesetz"

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    • Das Bundesfrauenministerium: "Kinderrechte ins Grundgesetz"

      Seit fast 30 Jahren gilt die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland. Genauso lange wird darüber diskutiert, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht eine solche Grundgesetzänderung vor
      Und nu? Wo sind se? ?(


      Das Kindeswohl muss bei allen staatlichen Entscheidungen, die Kinder betreffen, als "vorrangiger Gesichtspunkt" berücksichtigt werden.
      Ah ja! Da haben wir den Knackpunkt!

      Alles klar, der. Bundestag hat ja festegelegt, dass die Genitalverstümmelung von Jungen in der Regel dem Kindeswohl dient, während die Genitalverstümmelung von Mädchen auch im geringsten Umfang in jedem Fall ein schweres Verbrechen ist.

      Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist lt Bundestag kein Kinder- sondern nur ein Erwachsenen- und Mädchenrecht.

      bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder…derrechte-ins-grundgesetz
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Der inzwischen offenbar "gesäuberte und glatt gekämmte" Wissenschaftliche Dienst:


      WD schrieb:

      Auch wenn Kinder bisher nicht aus-
      drücklich als eigenständige Subjekte im Text der Verfassung erscheinen, ist es doch unstrittig,
      dass sie auch Träger von Grundrechten sind und damit mehr als Objekte von Schutz und Für-
      sorge. So genießen Kinder bereits vor ihrer Geburt den Schutz des Lebens (Art.2 Abs.2 S.1 GG)
      und der Menschenwürde (Art.1 Abs.1 GG); mit ihrer Geburt gelten sie als Träger aller Grund-
      rechte – auch, wenn sie diese noch nicht selbst wahrnehmen können.
      Na? Merkt ihr was? Art. 2 Abs.2 S.1? Einfach kackfrecht eingekürzt!


      Art. 2 Abs.2 S.1: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit


      So eine Bande!

      bundestag.de/blob/438822/a1f38…872/kinderrechte-data.pdf

      Schwafel, Schwafel: aber kein Wort zum Thema "Kinderrechte ohne Recht auf körperliche Unversehrtheit - wie geht das?":

      bundestag.de/blob/546632/90938…/wd-3-242-17-pdf-data.pdf


      WD schrieb:

      im Falle der Kollision mit anderen Interessen, Abwägung, bei der aber die Interessen des
      Kindes Vorrang haben (vgl. Absatz 39),
      Einstufung des Rechtes auf Anhörung nach Artikel 12 UN-KRK als unabdingbar für die

      LOL, das haben wir ja am 12,12,2012 gesehen!
      Aber dann kommt ja noch das perfide: "aber das ist doch in deren Interesse - sonst werden sie später von ihrer "Community" gemobbt!"

      Und da ist ja auch der Gummiparagraph:


      Umsetzung des Artikels 3 Absatz 1 UN-KRK (vgl. Absatz 43),
      Auslegung des Kindeswohls im Lichte der anderen Konventionsrechte (vgl. Absatz 51).
      Kann zwar keinen Absatz 51 irgendwo finden, aber vermutlich "Religionsfreiheit (der Eltern) und "Erziehungsrecht") also Käsekuchen...
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Hatten wir dieses Papier schon?

      Auf einmal geht es nicht mehr um das deutsche Grundgesetz, es geht nur noch um die UN-KRK, wo die Liste der Unterzeichner mit "Aserbaidschan" anfängt...


      1.
      Vorbemerkung
      Am 7. Mai 2012 urteilte das Landgericht Köln in einem Berufungsverfahren, dass die Beschneidung (Zirkumzision) der Vorhaut eines vierjährigen Jungen, die aus religiösen Gründen nach den Regeln der ärztlichen Kunst mit Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern vorgenommen worden war, eine rechtswidrige Körperverletzung im Sinne des Strafgesetzbuches darstelle.1 Die Beschneidung diene nicht dem Wohl des Kindes. Dem Urteil folgte eine breite öffentliche Debatte
      über die rechtliche Bewertung der Zirkumzision aus religiösen Gründen. Auch der Deutsche
      Ethikrat griff in seiner öffentlichen Plenarsitzung am 23. August 2012 das Thema Beschneidung auf und empfahl, rechtliche Standards für eine Beschneidung minderjähriger Jungen aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen zu etablieren.2 Mit dem Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes vom 20. Dezember 20123 wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)4 eine neue Regelung geschaffen – § 1631d BGB. Danach umfasst die Personensorge auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird. Die Diskussion
      zur Rechtmäßigkeit der Beschneidung von Jungen ist auch weiterhin aktuell. 5 Im vorliegenden Sachstand wird die strittige Diskussion um die Vereinbarkeit des § 1631d BGB mit der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK)6 dargestellt.
      "Auch" - das hört sich so an, als hätte die "breite öffentliche Debatte" mehrheitlich für BGM plädiert.



      2.
      Vereinbarkeit des § 1631d Bürgerliches Gesetzbuch mit der UN-Kinderrechtskonvention
      Es ist umstritten, ob § 1631d BGB mit der UN-KRK, die auch Deutschland unterzeichnet hat, vereinbar ist. Der UN-KRK kommt nach Artikel 59 Absatz 2 Grundgesetz für die Bundesrepublik
      Deutschland (GG)7 in Verbindung mit Artikel 25 GG der Rang eines Bundesgesetzes zu.
      2.1. Artikel 24 Absatz 3 UN-Kinderrechtskonvention
      Artikel 24 Absatz 3 UN-KRK treffen die Vertragsstaaten alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.
      Artikel 24 Absatz 3 UN-KRK wird vielfach dahingehend ausgelegt, dass er vor allem die weibliche Genitalverstümmelung, nicht aber die männliche Zirkumzision erfassen wollte, so dass diese – fachgerecht durchgeführt – nicht gegen die UN-KRK verstoße.8 Die Materialien zur Entstehungsgeschichte befassten sich hauptsächlich mit der weiblichen Beschneidung, wie das von der UNICEF herausgegebene Handbuch zur Umsetzung der UN-KRK9 zeige.10 So hätten einzelne Länder versucht, die weibliche Beschneidung als Beispiel ausdrücklich im Rahmen des Artikels 24 UN-KRK aufzunehmen.11 Darüber hinaus führe die männliche Zirkumzision regelmäßig nicht zu einer Beschränkung des sexuellen Empfindens [12]
      12:

      12
      Leicht einschränkend Steinbach, Die gesetzliche Regelung zur Beschneidung von Jungen in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht – Extra (NVwZ – Extra) Mai 2013, S. 1 (7) mit weiteren Nachweisen. Steinbach führt an, dass sich die Beschneidung auf das sexuelle Empfinden auswirken könne: „Komplikationen sind selten; sie sollen
      nur in 0,2–6% der Fälle auftreten. Unterm Strich bleibt für die Beschneidung von Jungen festzuhalten, dass die ganz überwiegende Zahl der Fälle mit einem kurzen und folgenlosen Eingriff verbunden ist.“
      Offenbar handelt es sich um diesen Steinbach:

      Nur religiöse Beschneidung legal

      Denn der Satz findet sich exakt in jenem Artikel. Einen Nachweis für "folgenlos" liefert Steinbach nicht.
      Offenbar tritt der Verlust der Vorhaut gar nicht ein?

      bundestag.de/resource/blob/592…/WD-9-075-18-pdf-data.pdf
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Im WD müssen wohl nach 2012 die Köpfe gerollt sein:

      2012 meinte der WD noch:


      Religiös motivierte Beschneidung minderjähriger Jungen


      Würden Kinderrechte im Grundgesetz das Recht des Kindes auf kör-
      perliche Unversehrtheit anders schützen?


      Neuere medizinische und psychologische Erkenntnisse lassen möglich erscheinen,
      dass die Beschneidung zu andauernden psychotraumatischen Folgen im Hinblick auf den Gewaltaspekt im Eltern-Kind-Verhältnis sowie zu Störungen im Sexual- und Partnerschaftsverhalten bis ins Erwachsenenalter führen kann.33

      3.4. Zwischenergebnis
      Nach alledem dürfte das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit überwiegen und eine Beschränkung des Elternrechts und der Glaubensfreiheit verfassungsrechtlich rechtfertigen. Denn der körperliche Eingriff wäre im Fall der erlaubten Beschneidung irreversibel, während das reliiöse Gebot auch noch von dem religionsmündigen Kind befolgt werden kann. Die religiöse Beeinträchtigung ist dann allein zeitlicher Natur und erscheint als im Vergleich zur dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit milder.
      Dieses Abwägungsergebnis fließt dann dahingehend in die Auslegung des Begriffs des Kindeswohls in §§ 1626, 1627 BGB ein, dass eine religiös motivierte Beschneidung nicht als dem Kindeswohl dienend angesehen werden kann. Eine gleichwohl erteilte elterliche Einwilligung wäre wegen Überschreitung des Umfangs des Sorgerechts daher unwirksam, die tatbestandliche Körperverletzung mithin nicht gerechtfertigt und grundsätzlich strafbar. Dieses Ergebnis entspricht dem aktuellen Urteil des Landgerichts Köln.
      bundestag.de/resource/blob/421…/WD-3-212-12-pdf-data.pdf
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Das Bundesfrauenministerium, mal wieder:


      Kinder sind Trägerinnen und Träger aller Grundrechte und gleichzeitig besonders schutzbedürftig.
      Ja, außer kleine Jungen und Art. 2. Für die gilt "gelobt sei, was hart macht" und "ein Indianer weint nicht".


      Grundsätzlich hat sich in den vergangenen Jahrzehnten die Situation von Kindern in Deutschland verbessert: Zum Beispiel hat die gesetzliche Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung im Jahr 2000 dazu geführt, dass sich die Einstellung zu Gewalt in der Erziehung verändert hat.
      Ja, komisch. Da hat man nicht gesagt: "das kann man nicht verbieten" und "die, die meinen Züchtigung sei ihnen religiös vorgeschrieben machen das ja dann trotzdem"

      Also Verbote könne schon was zum Schutz von Kindern bewirken!

      Recht auf gewaltfreie Erziehung. Außer in der religiösen oder traditionellen "Geschlechtsteil-Erziehung". Aber auch nur bei einem der beiden Geschlechter, wegen der Gleichberechtigung.

      Ganz vergessen haben sie den §226a StGB, der Mädchen vor etwas schützt, was anscheinend noch nie in Deutschland stattgefunden hat - wen juckt im Bundesfrauenministerium schon, was mit Jungen zigtausendfach jedes Jahr passiert?

      Und das wir es jetzt gesetzlich mit drei verschiedenen Kinder-Vorhäuten mit drei mal verschiedenem gesetzlichen Schutz, beziehungsweise Existenzberechtigungen zu tun haben.


      Das Grundgesetz ist unsere höchste Werteordnung. Eine Grundgesetzänderung ist damit weitaus effektiver als viele kleine Änderungen im einfachen Recht.
      Blablabla und hohle Phrasen. Beim §1631d sieht man doch wunderschön, wie das Grundgesetz durch ein Gesetz ausgehebelt wird.

      Aber "Expertinnen und Experten" finden das sinnvoll, dass kleine Jungen genitalverstümmelt werden dürfen.

      Fazit: Franziska Giffey und Konsortinnen faseln von "Kinderrechten", aber den dicken, fetten Elefanten im Wohnzimmer, den sehen sie nicht.

      Korrigiere: den wollen sie nicht sehen.

      bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder…te-ins-grundgesetz-115436
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Nicht einmal diese Pseudo-Kinderrechte (ohne das Recht auf körperliche Unversehrtheit für Jungen) kriegen die gebacken!

      Nicht mal das! Was für ein Sch... laden! (sorry, aber bin auch nur ein Mensch)
      Mal wieder als Tiger - ach was - als Kätzchen gesprungen, als Bettvorleger gelandet.

      Angeblich am Widerstand von Seiten der Union gescheitert.

      Von Seiten der Union gab es auch Widerstand gegen das Prügelverbot aus dem Jahr 2000. Wenn es nach denen ginge könnten z.B. die "12 Stämme" heute noch nach Lust und Laune weiterprügeln.

      tagesschau.de/inland/innenpoli…chte-grundgesetz-113.html
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Soll man lachen oder weinen?

      Katrin Göring-Eckardt schrieb:

      Was wir dringend brauchen ist,....dass bei allen Belangen die Rechte von Kindern zuvörderst berücksichtigt werden...ihre Rechte müssen im Vordergrund stehen

      (Pino)

      Zu "ihren Rechten" gehört auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit!

      gruene-bundestag.de/presse/aud…n-rente-und-masken-streit
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"