Und nu? Wo sind se?Seit fast 30 Jahren gilt die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland. Genauso lange wird darüber diskutiert, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht eine solche Grundgesetzänderung vor

Ah ja! Da haben wir den Knackpunkt!Das Kindeswohl muss bei allen staatlichen Entscheidungen, die Kinder betreffen, als "vorrangiger Gesichtspunkt" berücksichtigt werden.
Alles klar, der. Bundestag hat ja festegelegt, dass die Genitalverstümmelung von Jungen in der Regel dem Kindeswohl dient, während die Genitalverstümmelung von Mädchen auch im geringsten Umfang in jedem Fall ein schweres Verbrechen ist.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist lt Bundestag kein Kinder- sondern nur ein Erwachsenen- und Mädchenrecht.
bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder…derrechte-ins-grundgesetz
There is no skin like foreskin