Empfehlung für die Bundesratssitzung am 2.11.2012

    • Empfehlung für die Bundesratssitzung am 2.11.2012

      Der Bundesrat hat Zweifel, ob der Gesetzentwurf sein Ziel wirklich erreichen kann und empfiehlt, einige offene Fragen zu klären.

      Da wäre die Frage nach der gebotenen ärztlichen Kunst und der Hygiene:
      Können außerhalb einer Klinik oder einer ärztlichen Praxis überhaupt Beschneidungen nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden, oder können dort die notwendigen Anforderungen an Hygiene und Sterilität nicht gewährleistet werden, die für eine Behandlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst erforderlich sind?
      Na, diese Frage hätte man sich doch auch früher stellen können.


      Oder die Frage nach einer effektiven Schmerzausschaltung:
      Was ist unter einer "im Einzelfall gebotenen und wirkungsvollen Schmerzbehandlung" zu verstehen? Ist entsprechend der Auffassung pädiatrischer Schmerzspezialisten eine Vollnarkose bei der Beschneidung unverzichtbar?
      Wäre die letztgenannte Frage zu bejahen, bliebe für § 1631d Absatz 2 BGB-E ebenfalls kein oder nur ein sehr eingeschränkter Anwendungsbereich, weil Vollnarkosen nur von Ärzten gegeben werden dürfen und eine Beschneidung ohne Vollnarkose nicht den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechen würde.
      Dies schlägt dem Fass dann aber den Boden aus:
      Dem Bundesrat ist es ein Anliegen zu betonen, dass mit dieser Prüfbitte das dem Elternrecht immanente Recht zur religiösen Kindererziehung nicht infrage gestellt werden soll. Das Gegenteil ist der Fall. Der Bundesrat hält es für seine Pflicht darauf hinzuweisen, dass der vorliegende Gesetzentwurf die Gefahr birgt, dass infolge der Notwendigkeit der Auslegung der im Gesetzentwurf vorgesehenen unbestimmten Rechtsbegriffe entgegen der Intention des Entwurfs gerade Rechtsunsicherheit geschaffen werden könnte. Eine gesetzliche Regelung, die die Beschneidung auch aus religiösen Gründen ermöglichen soll, muss so konstruiert sein, dass dieses Ziel zweifelsfrei erreicht wird.
      Hieß es früher nicht mal, es solle ausdrücklich KEIN Ausnahmegesetz für religiöse Beschneidungen geschaffen werden?
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Genau so ist es. Die Lehren aus der Nazizeit müssten eigentlich sein, nie mehr Gesetze zu erlassen, das einzelne Bevölkerungsgruppen bevorzugt oder benachteiligt. Nie mehr zuzulassen, dass mit Duldung unseres Rechtssystems Schmerzen zugefügt werden können und ausgehalten werden müssen. Für immer dafür zu sorgen, dass ALLE Menschen ihr Grundrecht auf ein freies Leben OHNE Eingriffe in den eigenen Körper und die eigene Seele wirklich leben können.
      Es wäre unsere Pflicht, sicherzustellen, dass alle Menschen, gleich welchen Geschlechts, welcher Religion oder Glaubensrichtung den Schutz des Staates genießen, vor allem, wenn sie selbst nicht für diesen Schutz sorgen können.

      Statt dessen sollen wieder manche Menschen gleicher sein als andere, sollen manche Menschen wieder weniger Rechte haben als andere, sollen wieder mit staatlicher Duldung Menschen anderen Menschen ausgeliefert sein dürfen.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • "Was ist unter einer "im Einzelfall gebotenen und wirkungsvollen Schmerzbehandlung" zu verstehen? Ist entsprechend der Auffassung pädiatrischer Schmerzspezialisten eine Vollnarkose bei der Beschneidung unverzichtbar?
      Wäre die letztgenannte Frage zu bejahen, bliebe für § 1631d Absatz 2 BGB-E ebenfalls kein oder nur ein sehr eingeschränkter Anwendungsbereich, weil Vollnarkosen nur von Ärzten gegeben werden dürfen und eine Beschneidung ohne Vollnarkose nicht den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechen würde."

      Das hätten sie selbst prüfen (googeln) können: Vollnarkosen bei Kinder unter 6 Monaten werden wegen der Risiken nur im äussersten Notfall gegeben.

      "Oder gibt es Schmerzbehandlungen für Beschneidungen nach den Regeln der ärztlichen Kunst, die außerhalb einer Klinik oder Arztpraxis angewandt werden können?"

      Ja, bitte prüfen, ob Salbe und Zäpfchen " ärztliche Kunst" sind.

      Insgesamt aber ein bemerkenswertes Papier.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Ich habe meinen Gedanken von eben aufgenommen und gleich mal dem Bundesrat gemailt:
      Sehr geehrte Vertreter der Bundesländer,

      In der Drucksache Drucksache 597/1/12 ist Ihnen eine Empfehlung zum Gesetzentwurf über die Beschneidung männlicher Kinder zugegangen.
      Absatz 3 resp. Absatz 4 dieses Schreibens machen klar, das es sich um Ausnahmeregelungen (Sondergesetze) aus religiösen Gründen handeln wird. Wenn Sie dies umsetzen, sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie mit der Legalität von Ausnahmegesetzen aus religiösen Gründen FÜR Juden und Muslime auch den Boden dafür schaffen, dass irgenwann aus religiösen Gründen Ausnahmegesetze GEGEN Juden und Muslime zumindest vorgeschlagen und öffentlich diskutiert werden. Einen solchen Staat will ich nicht. Und Sie?

      Mißbilligungvoll
      Imee Descant (56 Jahre)
      Münster
      Wer seine Gedanken ebenfalls dem Bundesrat mitteilen will, hier geht es zumhttp://Kontaktformular des Bundesrats.
    • werner schrieb:

      Oder gibt es Schmerzbehandlungen für Beschneidungen nach den Regeln der ärztlichen Kunst, die außerhalb einer Klinik oder Arztpraxis angewandt werden können?

      Lustig finde ich, dass sie das in Klammern gesetzt haben. Fast so, als ob ihnen die Frage peinlich wäre.

      werner schrieb:

      Insgesamt aber ein bemerkenswertes Papier.

      In der Tat. Man sieht, dass man nicht nur von Opportunisten, sondern auch noch von Dilettanten regiert wird. Oder die Leutheusser-Schnarrenberger hat das alles nur so gemacht, damit das Ganze möglichst bald einer höchstrichterlichen Klärung unterzogen wird. (Die FDP hat mir am 05.10. in einer Email geschrieben, dass sie das begrüßen würden. Allerdings hatte ich den Eindruck, dass der Praktikant da nur versehentlich einen alten Textbaustein eingebaut hat...).
    • Können außerhalb einer Klinik oder einer ärztlichen Praxis überhaupt Beschneidungen nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden, oder können dort die notwendigen Anforderungen an Hygiene und Sterilität nicht gewährleistet werden, die für eine Behandlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst erforderlich sind?
      Ist das eine ernstgemeinte Frage??!
      Oh, das werden bestimmt schöne Fotos der Brit Mila in der Synagoge, die dann eine OP Schleuse bekommt....
      Nach der chirurgischen Händedesinfektion (bitte beachten Sie die Spender neben den Waschbecken!) begiebt sich die gesamte Gesellschaft in sterilen Klamotten (Halt! Das Kapitel bei Ehow "how to dress for a bris" muß umgeschrieben werden!) in den Innenraum, der zuvor natürlich von allen überflüssigen Dingen entrümpelt wurde- keine Kerzenleuchter, keine Holzgegenstände.....
      Singen unterm Mundschutz ist auch schlecht möglich und so schauen dann alle etwas betreten zu, wie der hochqualifizierte Mohel- nun rasiert und mit sterilen Handschuhen und statt mit Hut mit grünem Häubchen- durch ein OP Tuch den Penis des Säuglings zieht......


      Ich würde sagen: wenn die Stimmung ihren Tiefpunkt erreicht hat, ist sie dem Ereignis angemessen.
    • Dein Humor in allen Ehren :) aber immerhin tauchen die in der öffentlichen Diskussion schon lange bekannten Punkte erstmals in einem offiziellen Dokument auf, und werden viel kritischer betrachtet als z.B. Im Begleittext zum Gesetzentwurf.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Na, warte mal ab....spätestens in drei Tagen werden die Fragen vom Tisch gewischt sein!
      Es kommt eine Lobbygruppe (ätschibätsch! Ich sag nicht, wer! :P ) und dann wird eine obskure Studie hervorgezaubert, die beweist, daß in Gotteshäusern niemals Bakterien nachgewiesen wurden oder ähnliches dummes Zeug.... Vielleicht wechseln dann noch ein paar Dollar den Besitzer (wir erinnern uns: Financial Times......) oder es gibt einen Bußgeldbescheid für einen Angehörigen einer Religionsgemeinschaft, der mithilfe der Presse (z.B. Herr Lau und Herr Kamann) zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit hochstilisiert wir und- schwupps- eine "Interessensabwägung".
      Würde mich nicht wundern.....
    • Meine theorie ist weiterhin, dass diese ganze Sache unseren MdBs peinlich ist und sie deshalb dermaßen dilletantisch versuchen was auf die Beine zu stellen, um mit Sicherheit auf die Schnauze zu fallen.
      Danach werden Sie behaupten, sie hätten ja nichts unterlassen, um da Verbot der religiösen Beschneidungen abzubiegen.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)