Mein Sch**** gehört mir

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    • Aber man stelle sich einmal folgendes Szenario vor: Nach einer lebensnotwendigen Blinddarmoperation wacht man im Krankenhaus wieder auf und muss feststellen, dass man nebenbei auch noch die Vorhaut entsorgt hat. Empört wendet man sich den zuständigen Arzt, der einem breit lächelnd versichert, dies war ein kleiner Bonus auf Kosten des Hauses, immerhin sei die Beschneidung medizinisch unbedenklich, hygienischer und überhaupt würden Frauen beschnittene Schwänze viel sexier finden
      Na, wie wir in dem Nürnberger Fall gesehen haben wäre einem ja dann keine Schaden entstanden, das folgt ja aus dem §1631d, oder? Also auch kein Schadensersatz. Man kann sich doch höchstens bedanken, dass man etwas (eine Zirkumzision) umsonst bekommen hat. *Brech*

      Wird einem die Vorhaut anschließend ausgehändigt, ist es ja auch kein Diebstahl.
      Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.
    • Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:
      In Mitteleuropa werden Kinder meist nur dann beschnitten, wenn eine Vorhautverengung oder andere medizinische Erforderlichkeiten vorliegen, was nicht selten vorkommt.
      Da aber die meisten von ihrer Beschneidung nichts mehr wissen, weil sie zwischen dem nullten und dritten Lebensjahr stattfand, ist mir von Traumata oder Männlichkeitsproblemen in dieser Richtung nichts bekannt.
      Vorhautverengung zwischen dem nullten und dritten Lebensjahr - das ist völlig NORMAL und überhaupt kein Grund irgend was kaputt zu machen!
      Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.