Karl-Heinz Brunner schrieb:
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit, mit dem Sie argumentieren, steht für einen Rechtsstaat wie den
unseren sowieso an erster Stelle.



Ach ja, 2012, LG Köln! Das waren noch Zeiten, da gab es noch etwas Rechtsstaat!Sie argumentieren, steht für einen Rechtsstaat wie den
unseren sowieso an erster Stelle. Wenn Sie sich mit den
vielen Urteilen der vergangenen Jahre zum Konflikt
„Grundrecht und Strafrecht“, „Grundrecht und öffent-
liches Recht“ auseinandergesetzt haben, müsste Ihnen
das aufgefallen sein.
Bin ich im falschen Film?Wir haben auch ein prominentes
Beispiel dafür, nämlich das Beschneidungsverbot.
Ich fasse mal zusammen:Wir als Gesetzgeber haben gehandelt und haben gesagt:
Der Bund, der zwischen den Menschen und Gott im jüdischen und
muslimischen Glauben geschlossen wird, hat einen höheren Stellenwert in dieser Abwägung.
Wir haben dies zugelassen.
1. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit steht für einen Rechtsstaat sowieso an erster Stelle.
2. Wir haben dies [Jungenverstümmelung] zugelassen
-> Wir haben den Rechtsstaat abgeschafft
"
Der Bund, der zwischen den Menschen und Gott im jüdischen und
muslimischen Glauben geschlossen wird, hat einen höheren Stellenwert in dieser Abwägung."
Der §1631d betrifft aber nicht nur Söhne jüdischer und muslimischer Eltern - er entrechtet ALLE Jungen. Ganz abgesehen davon, dass man noch nie davon gehört hat, dass Söhne muslimischer Eltern bei der VA einen Bund mit "Gott" (meint der Allah?) schließen würden - man lernt immer mal was neues.
dipbt.bundestag.de/doc/btp/19/19052.pdf
There is no skin like foreskin