Kann eine Körperverletzung erlaubt sein?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Kann eine Körperverletzung erlaubt sein?

      Hatten wir das schon? Falls nicht:

      Die Frage ist etwas naiv - jede Operation ist eine Körperverletzung.

      Ali Utlu fühlt sich von einer Religion gebrandmarkt - bis ans Lebensende: Seine Eltern bestimmten, dass er als Kind nach islamischer Tradition beschnitten wurde. Dass ein derartiger Eingriff überhaupt erlaubt ist, ist unter Juristen nicht unumstritten.
      "Gegen meinen Willen wurde ich als kleines Kind mehr oder weniger vergewaltigt. Mir wurde einfach ein Körperstück abgeschnitten gegen meinen Willen."
      Aber was ist eigentlich mit der Religionsfreiheit der Kinder? Was, wenn sich das zu beschneidende Kind überhaupt nicht der Religionsgemeinschaft zugehörig fühlt oder sie später verlassen will?
      Keineswegs nur ein kleiner Schnitt

      Zumal es sich bei der Beschneidung keineswegs nur um einen kleinen Schnitt handelt. Durch den Eingriff besteht nicht nur das Risiko von Infektionen und Nachblutungen, es gibt auch Spätfolgen. In der Penisvorhaut befinden sich viele hochsensible Nervenenden. Wird sie entfernt, sind Männer oft weniger leicht erregbar:

      "Man merkte auch, dass die Empfindungen anscheinend bei einem selber weniger sind als bei anderen. Und das war so dieses Gefühl, dass man mir die Sexualität geraubt hat."


      deutschlandfunkkultur.de/besch…ml?dram:article_id=379441
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Lesenswerter Text von Daniela Wakonigg

      ( war hier schon mal eingebracht worden )

      Wenn man als Kind gegen seinen Willen beschnitten wird

      .

      - z. B. die - in der deutschen Beschneidungsdebatte durch Herzberg immer wieder aufgeworfene - Frage nach der Rechtfertigung der Handkung.

      Jedoch kann eine Körperverletzung auch erlaubt sein, wenn es Gründe gibt, die sie rechtfertigen.

      Beispiele.

      " zur rechtfertigenden Einwilligung der Eltern " (...)

      " Trotz Tatbestandsmäßigkeit kann eine Strafbarkeit der Beschneidung entfallen, wenn eine rechtfertigende Einwilligung vorliegt. "

      NVwZ-Extra | 1. Mai 2013

      rsw.beck.de/rsw/upload/NVwZ/NVwZ-Extra_2013_09.pdf

      „Diese Form von Krebs ist aber so selten, dass sie den Aufwand der vielfachen Beschneidungen nicht rechtfertigt

      tagesspiegel.de/politik/beschn…iff-passiert/6806700.html

      .

      Verfahrensanweisung

      Religiös motivierte Beschneidung von Jungen - ethikkomitee.de

      ethikkomitee.de/downloads/bbt-…eligioes-motivierte-b.pdf
      A foreskin is a birth right, not a birth defect.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Saimaa ()

    • Das Problem liegt - bei Ali Utlu wie bei praktisch jedem anderen Genital verstümmelten Mann - unter anderem in der Verjährung.

      RA Klose schrieb:

      Die gefährliche Körperverletzung verjährt gem. § 78 III Nr. 3 StGB in zehn Jahren
      Dann noch in den Kosten des Verfahrens, in der Schwierigkeit, Sachverständigengutachten zu bekommen, die die Folgen der Verstümmelung nicht kleinreden, in der psychischen Belastung so eines Prozesses etc.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Natürlich kann auch eine Körperverletzung "erlaubt" sein. Es gibt ja sogar Länder, wo noch heute Steinigungen "erlaubt" sind. Es hängt also nur davon ab, wie aufgeklärt bzw. wie sehr sich eine Gesellschaft oder deren Regierung mit den Menschenrechten identifiziert oder diese auch gerne aus opportunistischen Gründen mal mit den Füßen tritt.

      Es ist naiv zu glauben, dass eine Frau Merkel, die CDU/CSU oder Frau Leutheusser-Schnarrenberger Verfechter des Humanismus oder der Menschenrechte wären, nur weil sie in Deutschland "wirken" und von den Bürgern gerne als integer wahrgenommen werden. Fakt ist aber, dass man nach dem Handeln und nicht nach dem Geschwafel urteilen sollte, ob Menschen Gutes oder Böses tun.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • " Natürlich kann auch eine Körperverletzung "erlaubt" sein "

      - NoCut - der Chirurg, der, heutzutage sicherlich gerne so minimalinvasiv wie möglich, den schwer entzündeten Blinddarm entfernt, verletzt per Skalpellschnitt den Körper, sprechen wir es aus: begeht eine Körperverletzung. Das Kind, das gegen Tetanus geimpft wird, erleidet - allein durch die die Haut durchbohrende Kanüle der Spritze - eine Verletzung seines Körpers. Doch in diesen beiden Fällen wird optimale Gesundheit bewahrt, eventuell sogar das Leben gerettet - ganz im Rahmen des Standards der Genfer Deklaration des Weltärztebundes.

      Dass jede Zirkumzision Körperverletzung ist - selbstverständlich ist sie das. Es geht (vgl. Herzberg usw.) um die Frage nach der Rechtfertigung des Eingriffs. Bei Lichen sclerosus KANN eine Zirkumzision evtl. angezeigt sein: unvermeidlich, Lebensqualität sichernd.

      " ob Menschen Gutes oder Böses tun " - spannender Ansatz. Doch in der Politik - jedenfalls in der parlamentarischen Debatte - haben die Kategorien Gut und Böse wenig bis nichts zu suchen, die gehören irgendwo in den Bereich zwischen Ethik-Seminar und Fundamentaltheologie. Insbesondere die Kategorie des Bösen stammt aus der Epoche kultureller Vormoderne, vgl. das Vertreiben böser Geister durch den Stammeszauberer bzw. Schamanen (einst der aktuelle Stand der Forschung und die optimale medizinische Versorgung ...).

      " Verfechter des Humanismus oder der Menschenrechte " - ich rate zu Wachsamkeit, wenn jemand von Humanismus spricht bzw. nichts Genaues dazu sagt, was er als human definiert. Und welches Set / Gefüge der Menschenrechte eigentlich meinst du, Paris 1948 oder Kairo 1990 oder, Zitat IGFM, "die sogenannten “asiatischen” Wert- und Menschenrechtsvorstellungen. Die Gemeinschaft sei wichtiger als das Individuum. Werte wie Loyalität gegenüber der Gesellschaft und dem Staat, eine strenge Arbeitsmoral und Genügsamkeit hätten Vorrang vor Rechten des Einzelnen." ...

      IGFM:

      " Die Diskussion über “asiatische Menschenrechte” dauerte wesentlich bis zur UN-Weltkonferenz für Menschenrechte in Wien 1993, an der auch die IGFM mit einer Delegation teilnahm. Die Protagonisten der “asiatische Menschenrechte” stießen dort mehrheitlich auf Ablehnung. "

      igfm.ch/menschenrechte/sind-menschenrechte-ein-glossar/

      bpb

      bpb.de/internationales/weltwei…henrechte-und-islam?p=all

      bpb.de/internationales/weltwei…niverselle-menschenrechte
      A foreskin is a birth right, not a birth defect.

      Dieser Beitrag wurde bereits 23 mal editiert, zuletzt von Saimaa ()

    • Solche BGM-kritischen Zuckungen unserer "Qualitätsmedien" sind leider sehr selten geworden. Und werden immer seltener. BGM-kritische Journalisten a la Schulte zu Drach oder Britta von Lehn, wo seid ihr geblieben?

      Seid dem 12.12.2012, dem schwarzen Tag der Kinderrechte ist viel Kinderblut geflossen, ist Jungen viel Schmerz, Angst und Verlust zugefügt worden. Die genaue Zahl weiß niemand, und die Politik will sie auch gar nicht wissen, aber sie dürfte sechsstellig sein. Und es ist seit dem immer wieder zu teils schwerwiegenden Komplikationen gekommen, die Fälle, die zur Anzeige kamen sind nur die Spitze des Eisbergs.
      Also genau das ist eingetreten, vor dem der 1631d eigentlich schützen sollte. Der Staat wird seinem Wächteramt nicht gerecht.
      Aber die Politik hat sich festgelegt, viele der 470 Abgeordneten, die 2012 für den 1631d gestimmt haben sind noch aktiv, vorneweg Angela Merkel, sie alle würden bei einer Kehrtwende ihr Gesicht verlieren, wären für diese 100.000 oder mehr Jungenverstümmelungen verantwortlich, ständen als Kinderverräter da. (Also als das, was sie tatsächlich sind). Das kann nicht sein, das darf nicht sein, also heißt die Devise "Augen zu und durch!"

      Als Kollateralschaden kümmert sich die Politik, das Bundesgesundheitsministerium nicht um die "pseudomedizinischen" Zirkumzisionen, bei einer physiologischen Phimose von Kleinkindern, wo völlig klar ist, dass sich das von selbst auswachsen würde. Denn sie hat ja der kindlichen Vorhaut die Daseinsberechtigung abgesprochen.
      Und sie nimmt die als medizinisch-indizierte "umetikettierten" religiös oder traditionell motivierten Verstümmelungen billigend in Kauf, damit auch die minderbemittelten Eltern z.B. "Flüchtlinge" doch bitteschön ihren "kulturellen Pflichten" nachkommen können, auf Kinderrechte geschissen. Auf Kosten der ungefragten Solidargemeinschaft. Gelder, die eigentlich für Heilbehandlungen, nicht für Kaputtmachhandlungen gezahlt werden.

      Als weiterer Kollateralschaden ist das Gesetz, dass Kinder vor "Schönheitsoperationen" schützen sollte - in der Versenkung verschwunden. Wird nichts gegen alle anderen nicht-indizierten "Elternwunsch-Operationen" getan. Werden intersexuelle Kinder immer noch nicht gesetzlich vor "geschlechtsangleichenden" Operationen geschützt. Das hängt alles mit dem 1631d zusammen, wer sich einmal auf diese schiefe Ebene begeben hat, der findet keinen Halt mehr, der gleitet immer mehr ab.

      Es wäre höchste Zeit, dass unsere überregionalen Medien sich mal summatorisch mit all dem Elend, dass Jungen seit 2012 geschehen ist beschäftigen würden. Aber bei Journalisten sind ja heute eher "politisch korrekte" Fantasy-Stories a la Relotius gefragt, dann wird man mit Preisen überschüttet. So berichtet eben nur hier und da mal eine Regionalzeitung, und übermorgen ist's wieder vergessen.
      Über allem steht das Dogma: "bloß keine neue "Beschneidungsdiskussion" - damit kann man sich nur in die Nesseln setzen!"

      Anklage gegen einen 32-jährigen Arzt aus Bochum

      Staatsanwaltschaft ermittelt wegen "missglückter" Beschneidung in Thüringen.


      Leipzig: Eichel-Ischämie (Mangeldurchblutung) nach Beschneidung.


      Dänemark: Arzt darf keine Jungen mehr verstümmeln


      Genitalverstümmelung mit lebensgefährlichen Folgen in Österreich


      Beschneidung lief schief – Eichel ab, Arzt angeklagt


      Beschneidung daheim: Ermittlungen gegen Arzt - akute Lebensgefahr


      Prozess um 78-Jährigen Verstümmler in Berlin


      Anzeige gegen Rabbi Teichtal wegen der Durchführung einer Metzitzah b'Peh Beschneidung


      usw, usw - es ist nur die Spitze des Eisbergs

      Der Zusammenhang zwischen BGM und plötzlichem Kindstod, zwischen BGM und Autismus - interessiert nicht, wird weggewischt.... dass nicht sein kann, was nicht sein darf.


      Das offensichtliche Problem der Betäubung von Jungen im ersten Lebensjahr - weggewischt. Artikel 1 GG? Scheiß drauf, gilt nicht für so kleine Jungen.

      Und unsere "Qualitätsmedien" schweigen zu all dem. Das ist erbärmlich. Sie empören sich lieber an Hand von erfundenen Stories.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Unsere Grund- und Freiheitsrechte dienen dem Einzelnen, nicht dem Kollektiv. Sie sind Individualrechte und durch etwaige Gruppenrechte nicht einschränkbar.

      Der Einzelne muss ohne Angst leben können, dass sein Potential, beispielsweise sein Besitz der Vorhaut, von der Laune oder Gnade eines Kollektivs abhängt. Durch den deutschen Staat sind insbesondere Minderjährige (unter 18 Jahren) dem Stamm, der jeweiligen Gruppennormativität, nicht auszuliefern.

      Die körperliche Unversehrtheit - die genitale Intaktheit - des Einzelnen ist im freiheitlichen Rechtsstaat nicht einer die FGM oder MGM fordernden Norm von Familie oder Religionsgemeinschaft nachzuordnen.
      A foreskin is a birth right, not a birth defect.
    • @Saimaa

      Du hast natürlich vollkommen Recht, dass ich hier wild mit Begriffen jongliere, die je nach Perspektive, Weltanschauung, Religion, Ideologie oder Kulturkreis völlig unterschiedlich definiert sein können. Selbst die Droits de l’Homme, welche in Artikel 4 bereits jedem verboten haben etwas zu tun, was einem anderen schadet, hatten einen großen "Schönheitsfehler". Und Olympe de Gouges, welche diesen elementaren "Schönheitsfehler" kritisierte, landete dafür auf dem Schafott.

      Ich denke aber dennoch, dass man die Menschenrechte nicht gefühlt zum hundertsten Mal neu definieren muss, um "Gut" und "Böse" bzw. Recht und Unrecht zu unterscheiden. Sicherlich ist es die Aufgabe der Ethik darüber zu entscheiden, welche Moral eine Hure ihrer Erschaffer ist oder welche Moral tatsächlich dem Menschen dient und dessen Wohl zu ihrer Aufgabe macht.

      Politik kennt dagegen tatsächlich weder Moral noch Ethik. Die Politiker entscheiden im Sinne ihrer Partei und die Wähler geben denen die Stimme, die gerade die Parolen vorlügen, welche sich fürs Wahlvolk gut anhören.

      Wen wundert es da, dass selbst in Deutschland, wo doch der eine oder andere Aufklärer oder Menschenrechtler die Gesellschaft geformt hatte, etwas wie der § 1631d BGB möglich wurde. Eine Gesellschaft entwickelt sich wohl nicht immer nur vorwärts, sondern auch zuweilen rückwärts, wie ja auch der Blick ins vergangene Jahrhundert mehrfach bewiesen hat.

      Natürlich sind viele medizinisch Behandlungen "Verletzungen des Körpers", welche durch die Einwilligung erst legitim werden. Steht bei einer medizinischen Behandlung die Gesundheit des Patienten im Vordergrund, ist ja auch alles im grünen Bereich. Wird aber ein Kind aufgrund einer Ideologie oder Religion zwangsbeschnitten, wird diese Einwilligung zur Farce und die Körperverletzung bleibt zwar gegenwärtig aufgrund des § 1631d BGB straffrei, aber dennoch macht sich sowohl der Arzt, Beschneider wie auch die Auftraggeber in Form der Eltern damit eines Verbrechens gegen die Menschenrechte bzw. gegenüber dem minderjährigen Opfer schuldig.

      Man kann sich zwar durch den § 1631d BGB oder religiöse Vorschriften einreden, richtig gehandelt zu haben, aber wenn jemand auch nur etwas aufrichtig ist und seine Sinne nicht beschränkt sind, muss er doch irgendwann erkennen, welche Schuld er hier auf sich geladen hat. Ähnlich verhält es sich hier wohl auch mit "asiatischen Menschenrechten" und anderen Ideologien, die dem Menschen schaden und damit auch insgesamt dazu führen, dass eine ganze Gesellschaft in Angst und Schrecken leben muss.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)