Das ist eine gute Frage, weil wir ja ein "Diskriminierungsverbot" haben. Im §226a StGB und im §1631d BGB interessiert sich der Staat aber ganz doll für das Geschlecht.Warum interessiert sich der Staat überhaupt für das Geschlecht?
Kastrationen sind schon lange verboten. §226 StGB:Aber es stimmt: es ist interessant, wann rechtliche Bestimmungen plötzlich hoch politisch werden. Etwa bei der Beschneidungsdebatte. Mit welcher Empörung hier Kindesrechte gegen Elternrechte ausdiskutiert wurden! Dabei handelt es sich lediglich um die Beschneidung der Vorhaut, keineswegs um eine Kastration von Kindern, wie dies bei Intergeschlechtlichen der Fall ist.
StGB schrieb:
Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert....
Da irrt Franziska Brachthäuser auf ganzer Linie. Offenbar hält es die Politik genau anders herum erst hat sie die Genitalverstümmlung von Jungen explizit legalisiert und später dann das "dritte Geschlecht" beschlossen.Es liegt an unserem Wertesystem. Ein Kind an eines der zwei herrschenden Geschlechterbilder anzupassen, erscheint richtig, während die Beschneidung aus religiösen Gründen als fremd und daher falsch wahrgenommen wird.
Aber, watte mal, Elsa Koester, war da nicht was?
TU Berlin: Kritik an Beschneidung ist Antisemitismus
freitag.de/autoren/elsa-koester/1794-waren-wir-weiter
Ja, und im Juni 2012 waren wir auch schon mal weiter. Aber nur bis zum Dezember
Sie hat die Genitalverstümmelung von Jungen explizit legalisiert
There is no skin like foreskin