Stephan Harbarth soll Präsident des Bundesverfassungsgerichts werden

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    • Stephan Harbarth soll Präsident des Bundesverfassungsgerichts werden

      Wie bescheuert ist das denn?

      Da kann er dann, falls irgendwann mal gnädigerweise eine Klage gegen den 1631d nicht abgewiesen wird, über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, das er selbst im Bundestag mit verabschiedet hat bestimmen. :FP01 :-(( xD


      12.12.2012:


      Bisher war es aus guten Gründen unüblich, Bundesberufspolitiker zum BVerfG zu berufen, aber langsam wird es immer schamloser.
      Egal, die Unchristlichen, die Sozen und die Grünbunten sind dafür....


      Peter Mühlbauer schrieb:

      Stellen Sie sich vor, Donald Trump hätte im Juli nicht Brett Kavanaugh, sondern einen republikanischen Kongressabgeordneten als Supreme-Court-Richter nominiert, der vorher weder auf einem anderen hohen Richterposten oder als Vollzeit-Juraprofessor, sondern als Rechtsanwalt tätig war. Das geschieht jetzt nicht in den USA, sondern in Deutschland.

      Früher nannte man den Effekt, dass das Bundesverfassungsgericht trotz des informellen Parteiproporzverfahrens bei der Ernennung eine unabhängige Rechtsprechung produzieren konnte und über relativ großes Vertrauen verfügte, das "Wunder von Karlsruhe" (vgl. Regulierungsbehörde für Politik). Davon spricht heute kaum mehr jemand. Stattdessen machte die Ernennung von so umstrittenen Richtern wie Susanne Baer deutlich, dass Deutschland im Glashaus sitzt, wenn es in anderen EU-Ländern wie Polen und Rumänien eine mangelnde Trennung zwischen Exekutive, Judikative und Legislative kritisiert (vgl. Kritik an polnischer Justizreform: Sitzt Deutschland im Glashaus?)

      Die Gewaltenteilung wird vollends zur Farce, es reicht nicht, dass Merkel, die ja mal der Meinung ist, dass "die Entscheidung unabhängiger Gerichte umzusetzen sind", und mal dem Kölner Landgericht per Gesetz das Maul stopft und die Richter quasi zu Komikern erklärt - jetzt wird auch noch das höchste Gericht "entsprechend besetzt".


      siehe auch:

      Linke kritisieren Wahl von Harbarth zum Verfassungsrichter
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Stephan Harbarth schrieb:

      In der heutigen Welt sind weder Deutsche im Ausland noch Ausländer in Deutschland rechtlos. In Deutschland ließe das Grundgesetz dies auch nicht zu.

      Falsch. Kleine Jungen wurden um ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gebracht. Auch durch Stephan Harbarth.

      Stephan Harbarth schrieb:

      Ohne Rechtsstaatlichkeit gibt es letztlich keine Freiheit.
      Die Freiheit, selbst über die Vollständigkeit seiner Genitalien zu entscheiden? Auch für das männliche Geschlecht?

      Blablabla. Der Rechtsstaat hat 2012 aufgehört. Und einer seiner Totengräber wurde ausgerechnet zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts gemacht.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Wenn es nach normalen Maßstäben ginge, müssten Stephan Harbarth und Henning Radtke sich im Falle einer Klage wegen des §1631d BGB vorm Bundesverfassungsgericht für befangen erklären, bzw. sie müssten notfalls auf Antrag der Klägerseite vom Gericht für befangen erklärt werden.
      Wenn es nach normalen Maßstäben ginge. Aber so manches geht ja nicht mehr nach normalen Maßstäben (s.o.).

      Was aber, wenn es tatsächlich erfolgte vermutlich im Ergebnis nicht viel ändern dürfte. Ich bin jetzt schon gespannt auf all das Geschwurbel und die hochjuristischen Worthülsen... *Brech*

      Denn bis jetzt hat das BVerfG alle Klagen formal abgeblockt, es hat sich schön gedrückt. Aber das wird nicht ewig gehen. Die ältesten Opfer des §1631d BGB sind jetzt wohl überwiegend im Alter 10-16 Jahre. Aber sie werden älter, unabhängiger, reifer. Und irgendwann fängt das eine oder andere an zu reflektieren, was mit ihm gemacht wurde. Zumal, wenn es zu erheblichen Komplikationen mit lebenslangen Folgen kam.
      Außerdem müssten doch "übergangene" Elternteile stellvertretend für ihr Kind klagen können. (Aber da würde sich das BVerfG vielleicht rausreden, dass die Verstümmelung nicht nach 1631d war, weil dafür ja beide sorgeberechtigte Elternteile zustimmen müssen - bloß das und vieles andere beim 1631d kontrolliert der Staat in seinem "Kinder-Wächteramt" nicht)
      Das ist ja überhaupt eine Standard-Ausrede. Um Ausreden in "heiklen" Angelegenheiten sind diese Richter nie verlegen.

      Ich tippe auf ein Urteil ähnlich wie beim Schächten oder beim §218a StGB. Widerrechtlich, ja scho... aber dem Gesetzgeber ist freizustellen wie er meint, dass "das zu schützende Rechtsgut" "am besten" zu schützen sei. Z.B. durch eine "Beratungslösung" wobei muslimische und jüdische Organisationen diese "ergebnisoffene" Beratung sicher gerne übernehmen. D.h. Eltern gehen da hin, holen den Schein ab - und schnipp-schnapp.

      Vielleicht noch etwas Kosmetik, ein paar zusätzliche Auflage, z.B. wie in DK, dass ein Arzt wenigstens anwesend sein muss (aber bloß keinen PWB machen - Schmerz muss sein!), usw.. alles bloß kein Recht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung, genitale Autonomie, Gleichberechtigung der Geschlechter, Menschenwürde (Schmerzausschaltung) ... was soll der ganze Blödsinn überhaupt?
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Framing ist halt alles. Man ist doch bis jetzt gut damit durchgekommen.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"