Wie ihr vielleicht alle mitbekommen habt: Das Landgericht Essen bestätigte in zweiter Instanz ein Urteil Bewährungsstrafe für einen Vater, der seinen Sohn gegen den Willen der Mutter beschneiden lies.
waz.de/staedte/essen/erneut-be…s-sohnes-id215679875.html
Dieses Urteil ist leider nicht zu unterschätzen und es hat eine Bedeutung für unsere ganze Bewegung.
Ich bin mir nicht klar, ob allen die Tragweite dieses Urteils bewusst ist:
Noch schlimmer als das milde Urteil selbst ist aber die Begründung der Richterin:
Dieses Urteil bestätigt nun leider die Befürchtungen, die hier im Forum auch zu unterschiedlichen Anlässen geäußert wurden, nämlich dass der Paragraph § 1631d zu einer allgemeinen Bagatellisierung der Beschneidung wehrloser Kinder führt.
PAS: Das einzig Positive an diesem Urteil ist, dass die Staatsanwaltschaft diesmal Durchhaltevermögen bewiesen hat und gegen das erstinstanzliche Urteil in Berufung ging.
waz.de/staedte/essen/erneut-be…s-sohnes-id215679875.html
Dieses Urteil ist leider nicht zu unterschätzen und es hat eine Bedeutung für unsere ganze Bewegung.
Ich bin mir nicht klar, ob allen die Tragweite dieses Urteils bewusst ist:
Noch schlimmer als das milde Urteil selbst ist aber die Begründung der Richterin:
WAZ schrieb:
Ohne Einwilligung der Mutter zu handeln sei zwar „sehr schlimm“, sagt Richterin Luise Nünning, allerdings sei die Beschneidung an sich auch in Deutschland zulässig – wenn die Sorgeberechtigten es wollten.
Dieses Urteil bestätigt nun leider die Befürchtungen, die hier im Forum auch zu unterschiedlichen Anlässen geäußert wurden, nämlich dass der Paragraph § 1631d zu einer allgemeinen Bagatellisierung der Beschneidung wehrloser Kinder führt.
PAS: Das einzig Positive an diesem Urteil ist, dass die Staatsanwaltschaft diesmal Durchhaltevermögen bewiesen hat und gegen das erstinstanzliche Urteil in Berufung ging.