Das Kindeswohl wird in §1631d BGB "normiert"

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    • Das Kindeswohl wird in §1631d BGB "normiert"

      Cecilia Wikström Vorsitzende des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments schrieb:

      Zu Händen von
      Frau Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
      Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
      ....

      2. Gemäß § 1697a BGB müssen Entscheidungen auf der Grundlage des sogenannten
      Kindeswohlprinzips getroffen werden. Könnten Sie bitte den Begriff Kindeswohl definieren
      und seine Rechtsgrundlage gemäß deutschem Recht ausführen?

      Bundesfrauenministerium schrieb:

      Bei dem Begriff des „Kindeswohls“ handelt es sich um einen unbestimmten
      Rechtsbegriff. ....

      Das Kindeswohl ist als Grundprinzip allerdings in zahlreichen Einzelvorschriften gesondert normiert, z. B.
      in den §§ 1631b, 1631d Absatz 1 Satz 2 und 1634 Absatz 4 BGB, die Regelungen im
      Bereich der Personensorge enthalten.

      1631d Absatz 1 Satz 2 schrieb:

      Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
      Inwiefern wird durch diesen Satz das Jungen"wohl" (ums Mädchen"wohl" geht es ja explizit nicht) normiert? Das ist doch wieder nur "unbestimmt".

      europarl.europa.eu/cmsdata/139681/1141947DE.pdf
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"