Habe ich heute morgen im Radio gehört, und bin irgendwie zusammengezuckt.
Klar, es ging um was anderes als BGM - um Organspenden.
Obwohl, man kann ja auch die traditionelle bzw religiöse Vorhautamputation als eine Art "Organspende" sehen. Der Junge "spendet" einen Teil seines Körpers dem Traditions- oder Religionsbefriedigungswunsch seiner Eltern.
Freiwillig? Nein. Wird Schweigen als Zustimmung gewertet? Ja, sogar Weinen und Brüllen.
Im §1631d BGB gibt es für den von der Verstümmelung Betroffenen weder eine Zustimmungs- noch eine Widerspruchslösung. Und der Betroffene ist auch nicht hirntot, dass man sagen könnte "er wird das nie mehr selbst entscheiden können und kann mit der Vorhaut eh nichts mehr anfangen - anderen könnten sie das Leben retten"
In der Gesetzesbegründung steht lediglich eine windelweiche Winkeladvokatenformulierung, die absichtlich so konstruiert wurde, dass sie niemals Auswirkungen haben kann "nicht irrelevant", blabla. Reine Alibi-Funktion.
Der uns aus dem großen Ethik(ver)rat übelst bekannte Peter Dabrock (inzwischen zum großen Vorsitzenden aufgestiegen) meldet sich prompt zu Worte:
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:
aerzteblatt.de/nachrichten/975…hsloesung-bei-Organspende
swr.de/swraktuell/Widerspruchl…organspende-reax-100.html
Klar, es ging um was anderes als BGM - um Organspenden.
Obwohl, man kann ja auch die traditionelle bzw religiöse Vorhautamputation als eine Art "Organspende" sehen. Der Junge "spendet" einen Teil seines Körpers dem Traditions- oder Religionsbefriedigungswunsch seiner Eltern.
Freiwillig? Nein. Wird Schweigen als Zustimmung gewertet? Ja, sogar Weinen und Brüllen.
Im §1631d BGB gibt es für den von der Verstümmelung Betroffenen weder eine Zustimmungs- noch eine Widerspruchslösung. Und der Betroffene ist auch nicht hirntot, dass man sagen könnte "er wird das nie mehr selbst entscheiden können und kann mit der Vorhaut eh nichts mehr anfangen - anderen könnten sie das Leben retten"
In der Gesetzesbegründung steht lediglich eine windelweiche Winkeladvokatenformulierung, die absichtlich so konstruiert wurde, dass sie niemals Auswirkungen haben kann "nicht irrelevant", blabla. Reine Alibi-Funktion.
Der uns aus dem großen Ethik(ver)rat übelst bekannte Peter Dabrock (inzwischen zum großen Vorsitzenden aufgestiegen) meldet sich prompt zu Worte:
Mit der Vorhaut-Abgabepflicht für kleine Jungen hatte er nicht die geringsten Probleme.Ein "Nein" kommt auch vom Chef des Deutschen Ethikrats. Peter Dabrock will keine "Organ-Abgabepflicht", wie er es gegenüber der Nachrichtenagentur epd nennt. Er hält das für rechtlich problematisch.
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:
Wo war die "Deutsche Stiftung Patientenschutz" 2012, als das jungenverstümmelungsgesetz verabschiedet wurde? Auf dem Mars?An diesen „elementaren Fehlern“ wolle Spahn nichts ändern. „Stattdessen setzt er die Axt an den Grundrechten an. Aber Schweigen ist nicht Zustimmung. Die Mitglieder der Bundestages werden sich bei einer offenen Diskussion dazu bekennen müssen, ob sie sich für oder gegen die Freiheitsrechte entscheiden wollen.“
aerzteblatt.de/nachrichten/975…hsloesung-bei-Organspende
swr.de/swraktuell/Widerspruchl…organspende-reax-100.html
There is no skin like foreskin