Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages

      Interessant ist, was der wissenschaftliche Dienst des Bundestages zum Thema schreibt, Mit scheint irgendwie, da sind einige Köpfe gerollt, und die wissen nicht mehr, was sie 2012 geschrieben haben.


      Die Überschrift „Verstümmelung weiblicher Genitalien“ verdeutlicht, dass es sich bei der „weiblichen Beschneidung“ um einen schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit handelt. Der Gesetzentwurf spricht insoweit von einer „Menschenrechtsverletzung“.
      Die weibliche „Beschneidung“ unterscheidet sich nicht nur in ihren körperlichen Folgen von der männlichen Beschneidung, sondern auch in der Regelung durch den Gesetzgeber. Im Rahmen einer Beschneidung von Jungen und Männern wird die Penisvorhaut beschnitten. Dies stellt – im Vergleich mit der weiblichen „Beschneidung“ – einen relativ geringen Eingriff dar, mit dem keine schwerwiegenden Komplikationen und Risiken verbunden sind.
      8
      Als "Beweis" dafür wird unter (8) angeführt:


      8
      Renzikowski, Strafrecht in einer multikulturellen Gesellschaft, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2014,
      2539 (2541 f.); ausführlich hierzu Pekárek, Ein evidenzbasierter Blick auf die Beschneidungsdebatte, Zeitschrift
      für internationale Strafrechtsdogmatik (ZIS) 2013, 514.

      Pekárek? Hallo?

      Ein evidenzbasierter Blick auf die Beschneidungsdebatte - Von Hendrik Pekárek, Berlin


      Als Tatobjekt werden in § 226a Abs. 1 StGB die äußeren Genitalien einer weiblichen Person genannt.
      Diese umfassen bei einer Frau die Klitoris, die Klitorisvorhaut, den Scheidenvorhof so-
      wie die kleinen und die großen Schamlippen
      Achtung, jetzt kommt's Hörnle, ick hör dir trapsen:


      Wennes um die Entfernung der Klitorisvorhaut oder um kosmetische Eingriffe geht, soll die Tathandlung unter Umständen nicht erfüllt sein, dann käme jedoch eine Strafbarkeit nach § 223 StGB in Betracht
      Weil, das wäre ja schwer zu rechtfertigen, dass die Entfernung der KVH eine Verstümmelung ist, die Entfernung der Penisvorhaut aber total easy.

      Als Beleg wird unser alter Bekannter, der Wirtschaftsstraftrechler Edward Schramm angeführt.

      Von daher ist nicht klar, ob Fischer da richtig liegt:

      Ein Gefangener, dem man bei "verschärfter Befragung" einen Hoden zerquetscht oder in die Eichel schneidet, dürfte zu Recht empört sein, dass der deutsche Gesetzgeber seinen Fall nicht als "Genitalverstümmelung" erfasst und daher wesentlich geringer bestraft als das (sog. "milde") Entfernen der Klitorisvorhaut ohne weitere Folgen.
      Dabei eiert der WD wieder herum:

      Die weibliche Beschneidung ist mit gravierenden Folgen für die betroffenen Mädchen und
      Frauen verbunden. Von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden vier Formen der „Be-schneidung“ unterschieden
      1
      :
      Typ I:partielle oder vollständige Entfernung der Klitoris und/oder der Klitorisvorhaut (Clitoridektomie);

      Auch in Schönheitsoperationen, die mit dem teilweisen Entfernen von Schamlippen, Klitoris oder der Labien, sowie einem Umgestalten der Klitorisvorhaut einhergehen, ist die rechtfertigende Einwilligung einer erwachsenen Frau möglich. Die Einwilligung soll auch durch eine Minderjährige möglich sein, wenn diese sich über die Bedeutung, Konsequenzen und Folgen eines solchen
      Eingriffs im Klaren ist.
      Eine Minderjährige soll also einwilligen können in:


      Wie bereits oben angemerkt, geht die weibliche „Beschneidung“ mit schweren gesundheitlichen Folgen fürdie Betroffene und damit mit einer schweren Gesundheitsbeschädigung einher.

      Prost Mahlzeit!

      Offenbar unterscheidet der WD zwischen "vollständiger" und "unvollständiger" GM:

      insbesondere dann, wenn die Betroffene selbst in die vollständige Genitalverstümmelung (z.B. Typ II oder III nach der WHO-Klassifizierung) einwilligt
      Der WD ebnet jetzt auch den Weg für die legale Selbstbestimmte Amputation der Klitoris-Eichel bzw. Infibulation....



      Bei dieser Frage ist allerdings auch zu berücksichtigen, dass sich die betroffene Frau möglicherweise
      aus bestimmten religiösen oder traditionellen Gründen und in Kenntnis der Bedeutung, Nachwir-
      kungen und Folgen einer Genitalverstümmelung trotzdem für diese entscheidet....

      Dabei sind auch Einzelfälle denkbar, in denen die Einwilligung einer Frau auch in eine nicht unerhebliche Genitalverstümmelung nicht sittenwidrig und damit wirksam is
      Jetzt wird es so richtig schön zirkelschlüssig:



      In diesen Fällen steht dann die Frage im Raum, ob die Eltern für ihre Tochter einwilligen können. Grundsätzlich unterliegt das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der alleinigen Disposition des Rechtsgutsinhabers, hier der Minderjährigen.
      Ach - Jungen haben kein sexuelles Selbstbestimmungsrecht? Ist das nicht Diskriminierung?



      Auch wenn die Eltern in der Genitalverstümmelung eine Maßnahme zum vermeintlichen
      Wohle des Kindes sehen, kann dies nicht die schwerwiegenden Nachteile eines solches Eingriffsüberwiegen
      Die schwerwiegenden Nachteil der Entfernung der KVH oder eines Ritzers an der selben im Vergleich zur Entfernung von 50% der sensiblen Fläche des Penis?


      Die Eltern können folglich nicht wirksam in die Genitalverstümmelung ihrer Tochter einwilligen.

      Hiermit wird noch einmal der gravierende Unterschied zur männlichen Beschneidung deutlich.
      Denn bei dieser ist die Einwilligung der Eltern in die Beschneidung nach § 1631d BGB von derPersonensorge umfasst.
      Man möchte wissen, wer diese Ausarbeitung in Auftrag gegeben hat , und aus welchem Grund.
      Das ganze für ein Gesetz, dass es jetzt fünf Jahre gibt, und das in dieser Zeit noch nie zur Anwendung kam während dessen zig- oder hunderttausend Jungen genitalverstümmelt wurden.

      google.com/url?q=https://www.b…Vaw227CJ3-rAY6brnC-Kq5mrM
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Bzgl. Renzikowski:

      Im Hinblick auf die Beschneidung von Jungen weist der Autor auf § 1631d BGB hin, der diesen Eingriff mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten erlaubt. Die weibliche Genitalverstümmelung bleibe dagegen strafbewehrt, § 226a StGB. Die Ungleichbehandlung sei angesichts der unterschiedlichen Schwere des Eingriffs gerechtfertigt. Allerdings sieht Renzikowski in diesem Bereich Reformbedarf: Der im Verhältnis zu § 226 Abs. 2 StGB niedrigere Strafrahmen des § 226a StGB überzeuge nicht, zudem sollte die Norm geschlechtsneutral formuliert und auf Auslandstaten ausgeweitet werden
      jurion.de/news/300587/Ist-das-…-Beitrag-von-Renzikowski/
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • BTW, die Juraorofessorin Friederike Wapler schrieb in ihrem Buch "Kinderrechte und Kindeswohl: Eine Untersuchung zum Status des Kindes im Öffentlichen Recht" übrigens 2015:

      "Eine Behandlung, die dem Kind zwar nur kurzfristige, aber sehr starke Schmerzen bereitet, kann eine Kindeswohlgefährdung darstellen. Die Beschneidung von Säuglingen und Kleinkindern ohne Betäubung ist vor diesem Hintergrund kaum zu rechtfertigen."
      Was bedeutet juristisch gesehen jetzt das Wort "kaum" konkret?
      Und wie sollte eine Betäubung von Säuglingen aussehen? Emla kann es ja laut EMA nicht sein?

      Schweigen im Walde... und dafür soll man 119€ blechen...

      amazon.de/gp/search?index=book…qs&keywords=9783161533754
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Pekarek ist natürlich frei von jeglichem "Conflict of Interest" :D
      Ob man sich an die Zeit mit vollständigem Genital auch gut erinnern kann, wenn es nur sieben Tage waren? Nur so eine Frage.

      Man möchte nicht nur wissen, wer die WD-Ausarbeitung beauftragt hat, sondern auch, wer die Autoren sind.
      Schließlich beeinflussen diese Ergüsse die Politik durchaus mit.
      Es wird doch immer so viel von "TRANPARENZ!!! TRANSPARENZ!!!" gefaselt.
      Dann sollte man schon Ross und Reiter nennen.

      Eines wird klar: die geschlechtliche Diskriminierung bei GM wird immer peinlicher und macht den "linientreuen" Juristen Kopfzerbrechen.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Ich habe die ganze Nacht kein Auge zu getan ;) und gerätselt über die Frage: "WARUM?" "WARUM JETZT?"
      Dafür muss es einen Grund geben. Eigentlich war das Thema doch schon 2012/13 durchgekaut.
      Diese wahnhafte "Analyse" ist vom April dieses Jahres, fünf Jahre nach den BGM- und GGM-Gesetzen.

      Und dann, in der Morgendämmerung dämmerte es mir auch:

      USA: FGM Typ Ia kommt vor Gericht

      "Why should the bodily integrity of any child be compromised?"


      Offenbar will man sich, je nach dem wie die Sache in den USA ausgeht schon mal Munition zurechtlegen, dass es ja niemand wagt an der "heiligen" Genitalverstümmelung von Jungen zu kratzen.


      Fischer macht es sich da etwas zu einfach. Ich sehe die Sache ja auch weitgehend wie er, aber die Frage der "minder schweren Fälle" von Mädchenverstümmelung ist erst geklärt, wenn es ein letztinstanzliches Urteil von einem deutschen Gericht dazu gibt. Oder eine gesetzliche "Klarstellung". Denn eines ist ja für unsere "Volksvertreter" klar: was auch immer, am Ende muss dabei herauskommen: dass Jungen legal weiterverstümmelt werden können. Selbst, wenn dann auch mal Mädchen über die Klinge springen müssen. Es biegen sich die Balken und der Rechtsstaat geht zum Teufel.

      Offenbar hat man aus den für die Regierung peinlichen WD-Arbeiten von 2012 die Konsequenzen gezogen und den Dienst inzwischen "politisch korrekt" personell besetzt. Denn "so geht das ja nicht!"
      Und da man ja jetzt weiß, dass die Ausarbeitungen nicht mehr verheimlicht werden können - ist jetzt auch nichts mehr geschwärzt. Was die Frage aufwirft, ob jetzt von den Ausarbeitungen gleich zwei Versionen gefertigt werden: eine für "den internen Gebrauch" (wo dann u.a. auch wie bisher die Autoren drinstehen) und eine für "das lästige Volk".
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Pizarro73 schrieb:

      Warum bekommt dieser Bericht des WD nicht einen eigenen Thread
      Schon passeng! :)
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Der "reforrmierte" WD mal wieder:

      Kritik an § 226a StGB

      ....

      Darüber hinausgehend wird § 226a StGB mitunter wegen der Beschränkung auf weibliche Genitalien und der darin liegenden Differenzierung nach dem Geschlecht des Tatopfers auch als verfassungswidrig
      angesehen

      Tatbestandlich geschützt sind nur weibliche Personen und keine männlichen. Vergleichbare
      Verstümmelungen äußerer männlicher Genitalien unterfallen nicht der Strafbarkeit aus
      §226a. Im Hinblick auf den strafrechtlichen Schutz der äußeren Genitalien vor Körperverletzungen werden also Männer gegenüber Frauen benachteiligt. Damit muss die Vorschrift sich an Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG („Geschlecht“) messen lassen. Zu dieser Verfassungsnorm hat sich seit Jahren, insbes. seit einer Entscheidung aus dem Jahr 1992 (Nachtarbeitsverbot), eine vom BVerfG selbst so bezeichnete „neuere Rechtsprechung“ herausgebildet, die mittlerweile in (mindestens) zwei Fällen (Feuerwehrabgabe, Bleiberecht für Ausländerkinder) zur Feststellung einer verfassungswidrigen Benachteiligung von Männern geführt
      hat.
      Da wäre z.B. noch der Art. 12a GG,,.


      Dem wird von anderer Seite entgegengetreten mit dem Hinweis, dass es dem Gesetzgeber aufgrund der vorliegend unterschiedlichen tatsächlichen Gefährdungslage freigestanden habe, eine explizite Norm für die weibliche Genitalverstümmelung zu schaffen

      Umgekehrt werden gegen § 226a unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgrundsatzes Einwände vorgebracht, weil dadurch nur Mädchen und Frauen und nicht auch Männer vor Verstümmelungen ihrer äußeren Genitalien geschützt werden. Das ist zwar formal richtig und kann wegen Art 103 III GG auch nicht durch eine Analogie geschlossen werden; allerdings sind männliche Genitalverstümmelungen gerade nicht in einigen Kulturen als rituelle Handlungen verbreitet
      Nicht? LOL! Also ich wüsste da schon einige Kulturen.
      Es ist nur der Trick, dass der Gesetzgeber das eine Verstümmelung und das andere Beschneidung nennt. That's all, folks.

      "unterschiedlichen tatsächlichen Gefährdungslage"?

      Rechtsprechung

      Eine Recherche in unterschiedlichen
      juristischen Datenbanken
      nach einschlägiger Rechtsprechung zumgeltenden
      § 226a StGB lieferte keinen Treffer.

      Aha. Da wird also mit größtem Getöse ein Gesetz gemacht, dass in den fünf Jahren seit Verabschiedung nicht ein einziges mal angewendet wurde.
      Außerdem waren die Genitalien von Mädchen schon immer gesetzlich durch §223, §224, §226 usw. StGB geschützt. §226a, ein Gesetz, das nur dazu dient, GGM als etwas ganz anderes als BGM hinzustellen.
      Während in dieser Zeit zig- bzw. hunderttausend Jungen ihrer Vorhaut beraubt wurden.

      Der Begriff „verstümmeln“ bedeutet „gewaltsam (um einen Teil, Teile) kürzen
      Ja, und genau das passiert bei der Genitalverstümmelung von Jungen. UM 50% der sensiblen Oberfläche des Penis. Und das Frenulum wird auch beschädigt oder zerstört.

      Diese miesen Taschenspielertricks, was auch immer "man" mit dem WD gemacht hat, es hat gewirkt!

      google.com/url?q=https://www.b…Vaw0Y0H-ZbCq5EFz4ELsUPXMe

      google.com/url?q=https://www.b…Vaw3Y-E1Ki7MKciEs1rVYrA_p


      google.com/url?q=https://www.b…Vaw2RnH-joVE988N0V2WeVwf9
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Ich möchte gerne noch mal auf das Herumgeiere des WD um den Begriff "Verstümmelung" zurückkommen, weil das ja der wesentliche Hütchenspielertrick bei der ganzen Sache ist.

      WD schrieb:

      Die Beschränkung auf „Verstümmeln“
      Eine Abgrenzung zu gegebenenfalls aus ästhetischen Gründen im äußeren Genitalbereich vorgenommenen medizinischen Eingriffen
      („Schönheitsoperationen“) wollte der Gesetzgeber durch
      den Begriff „Verstümmeln“ erreichen:
      „Durch das Abstellen auf eine Verstümmelung der äußeren weiblichen Genitalien soll klargestellt werden, dass es sich um negative Veränderungen an den äußeren Genitalien von einigem Gewicht handeln muss
      Falsch. Dadurch, dass der Gesetzgeber das Abtrennen von sensiblem, funktionalen und nicht nachwachsendem Gewebe von den Genitalien von nicht-zustimmungsfähigen Mädchen "Verstümmelung" und das Abtrennen von sensiblem, funktionalen und nicht nachwachsendem Gewebe von den Genitalien von nicht-zustimmungsfähigen Jungen "Beschneidung" bzw. "elterliche Sorge" nennt wollte er allein vernebeln, dass es sich in beiden Fällen um schwere Grundrechtsverletzungen handelt.


      Die wahre Motivation lässt sich im Rechtsausschuss des deutschen Bundestages sogar exakt nachlesen:

      Edward Schramm schrieb:

      Daher sollte ein Gesetzgeber, der einen Straftatbestand zur weiblichen Genitalverstümmelung schaffen möchte, den Begriff der Beschneidung vermeiden, um nicht den Eindruck zu erwecken, er behandele Gleiches ungleich und benachteilige ohne sachlichen Grund Knaben.

      Denn der Gesetzgeber war darauf erpicht, die Genitalverstümmelung von Jungen um jeden Preis zu legalisieren.

      Wir wissen auch warum: "In Anbetracht der deutschen Geschichte", "ausgerechnet in Deutschland", usw.....
      Bloß, die kleinen Jungen können rein gar nichts für jene schlimmen 12 Jahre der langen und wechselvollen deutschen Geschichte. Sie wurden aber trotzdem ALLE entrechtet. An der deutschen Geschichte ändert sich dadurch nichts. Durch relativ kleinere Menschenrechtsverletzungen furchtbare Menschenrechtsverletzungen "kompensieren" zu wollen - das ist völlig abgedreht.

      Der Begriff „verstümmeln“ bedeutet „gewaltsam (um einen Teil, Teile) kürzen, schwer verletzen, entstellen, schlimm/übel zurichten, durch Abtrennung eines/mehrer Glieder schwer verletzen“, vgl. u. a. Duden, Das Synonymwörterbuch, 4. Auflage; Wahrig, Deutsches Wörterbuch, 8. Auflage; Paul, Deutsches Wörterbuch, 10. Auflage.
      Das einzige, was an den Definitionen objektivierbar ist, ist: "„gewaltsam (um einen Teil, Teile) kürzen" Das ist objektiv feststellbar, wobei noch die Ergänzung fehlt, dass es es sich um einen nicht nachwachsenden Teil handeln muss. Denn das Schneiden der Haare (tote Zellen) wird man kaum als "Verstümmelung" bezeichnen. Und dass das "Kürzen" keine zwingende medizinische Notwendigkeit ist. Wenn z.B. einem Kind wegen Gasbrand (eine schwere Infektion) ein Bein amputiert werden muss wird man das kaum als Verstümmelung bezeichnen, weil der Eingriff lebensrettend ist - auch wenn das für Kind und Eltern ein furchtbarer Schlag ist.

      "schwer verletzen" - seltsam, da gibt es doch bereits einen Paragraphen im Strafgesetzbuch - "Schwere Körperverletzung", §226 StGB - warum nennt man den nicht "Körperverstümmelung"?

      Im rechtlichen Sinne wird "schwer" an den langfristigen Folgen festgemacht. Dazu bleibt festzuhalten, dass viele Frauen und Männer mit ihrem Status "beschnitten" gefühlt bestens zufrieden sind, und manche furchtbar darunter leiden.
      Was natürlich auch vom Grad der Verstümmelung abhängt - es gibt auch bei Mädchen da erhebliche Unterschiede, allerdings gibt es auch bei Jungen Unterschiede.

      "durch Abtrennung eines/mehrerer Glieder schwer verletzen"

      Ein "Glied" im rechtlichen Sinne ist z.B. ein Finger- oder Zehenglied. Weder Vorhaut, noch Frenulum, noch Klitorisvorhaut, Schamlippen oder Teile oder die gesamte Klitoris-Eichel sind in diesem Sinne "Glied".
      Selbst die Abtrennung des gesamten Penis wäre in diesem Sinne keine schwere Körperverletzung, denn er ist nicht durch ein Gelenk mit dem Körper verbunden. Da nützt es nichts, dass der deutsche Name für Penis "das Glied" ist. (Heute könnte man auch nicht mehr argumentieren, dass der betroffene die "Fortpflanzungsfähigkeit" verliert §226 StGB (1) 1. , denn es gibt weiterhin die Möglichkeit der künstl. Befruchtung)

      "schlimm/übel zurichten" ist schwammig. Wenn ein Mensch durch Faustschläge und Fußtritte zusammengeschlagen wird und sein Körper von Hämatomen übersäht ist wird man sicher sagen "schlimm/übel zugerichtet" - aber es hat möglicherweise keine langfristigen körperlichen Folgen (meist aber psychische)


      "entstellt" - ja es gibt Männer, die fühlen sich durch die dauerhafte Entblößung der Eichel entstellt.

      Normal und von der Natur vorgesehen ist, dass die Eichel im unerregten Zustand des Penis "schamhaft" von der Vorhaut bedeckt ist. Die entblößte Eichel ist ein Charakteristikum des erregten, des erigierten des "einsatzbereiten" Penis. Jedenfalls sieht man in der Sauna oder der Gemeinschaftsdusche auf 10m - aha - da ist einer "ohne". Verstecken kann man das nicht. Und manche Jungen schämen sich deswegen.


      Auf der anderen Seite gibt es bei Frauen erhebliche, selbstbestimmte Genitalreduktionen, die ich persönlich abstoßend finde.


      Ich habe auch mal in meinen Wahrig reingeschaut: da steht zur Wortherkunft von "verstümmeln":


      mittelhochdeutsch "verstumeln" - "beschneiden". Da schließt sich der Kreis.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Nochmal, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen:

      Im Rahmen einer Beschneidung von Jungen und Männern wird die Penisvorhaut beschnitten. Dies stellt – im Vergleich mit der weiblichen „Beschneidung“ – einen relativ geringen Eingriff dar, mit dem keine schwerwiegenden Komplikationen und Risiken verbunden sind.
      Erstmal wird die "Penisvorhaut" nicht be-schnitten sondern ab-geschnitten, amputiert.

      "mit dem keine schwerwiegenden Komplikationen und Risiken verbunden sind."

      Selbst der Tod ist beim "wissenschaftlichen" Dienst jetzt keine schwerwiegende Komplikation mehr.

      Das ist einfach eine bodenlose Frechheit:

      Nürnberg schrieb:

      Er habe, so die Darstellung der Staatsanwaltschaft, bei der
      Beschneidung nicht nur die Vorhaut sondern auch einen Teil des
      Penisschaftes entfernt. Dadurch sei es zu massiven Blutungen gekommen,
      die nicht sofort gestillt werden konnten. "Für das Kind bestand akute
      Lebensgefahr. Es konnte nur durch eine Notoperation in einer Klinik
      gerettet werden", erklärte Anita Traud.


      Ein medizinisches Gutachten, das die Staatsanwaltschaft im Zuge der
      Ermittlungen anfertigen ließ, eröffnet dem Opfer im Säuglingsalter keine
      positiven Perspektiven hinsichtlich seines künftigen Sexuallebens. Der
      Gutachter gehe davon aus, so die Behördensprecherin, dass mit
      permanenten Schmerzen auf Dauer zu rechnen sei.

      Turin: Der kleine Henry war gerade 50 Tage alt

      Norwegen: Kind verblutet

      Ontario newborn bleeds to death

      Sternenkind Franjo

      Manchester baby boy 'bled to death after circumcision' (Manchester - April 2010)
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • As time goes by...

      WD 2018 schrieb:

      Im Rahmen einer Beschneidung von Jungen und Männern wird die Penisvorhaut beschnitten. Dies stellt – im Vergleich mit der weiblichen „Beschneidung“ – einen relativ geringen Eingriff dar, mit dem keine schwerwiegenden Komplikationen und Risiken verbunden sind.
      Nur zur Erinnerung:


      WD 2012 schrieb:

      "eine üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt"...


      Nach alledem dürfte das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit überwiegen und eine Beschränkung des Elternrechts und der Glaubensfreiheit verfassungsrechtlich rechtfertigen

      Die drehen wirklich an allen Schrauben *Brech*
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Man dreht das Fähnchen eben immer nach dem Wind. Ich denke mal wenn Moslems hier überwiegen werden sich auch andere Werte verändern.
      Die Menschheit war schon immer bereit, Themen im umgekehrten Verhältnis zu ihrer Wichtigkeit zu diskutieren. Je mehr eine Frage uns alle berührt, umso mehr gilt daher, dass selbst kluge Menschen behaupten, die Frage existiert überhaupt nicht.--Samuel Butler--
    • Tursiops schrieb:

      Ich denke mal wenn Moslems hier überwiegen werden sich auch andere Werte verändern.
      Hallo Tursiops

      Willkommen hier im Forum

      Wir sind hier etwas empfindlich was solche Aussagen betrifft. Ich möchte Dich daher bitten, alles Verletzende zu unterlassen. Wir diskutieren hier ein heikles Thema und wir wollen, das alle negativ Betroffenen sich hier wohl und willkommen fühlen. Ganz egal woher sie kommen oder ob sie einer Religion angehören oder nicht. Hast Du schon unsere Charta gelesen? Wenn nicht, dann bitte ich dies nach zu holen. Auch die Netiquette möchte ich Dir ans Herz legen.

      Viele Grüße

      Bela
      "Those who cannot remember the past are condemned to repeat it"

      "Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen."


      George Santayana (1863-1952)